Was passiert, wenn es keine Wahlhelfer gibt?

2 Antworten

Das passiert nicht. Bürger können hier, zur Not, auch zwangsverpflichtet werden. Viele Wahlhelfer rekrutieren die Kommunen aber auch schon aus ihren eigenen Arbeitnehmern. Im öffentlichen Dienst unterliegt man da schon einer gewissen Erwartungshaltung, sich freiwillig zu melden.

Übrigens kleiner Funfact am Rande: Kommunen könnten sogar Bürger verpflichten, ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu leisten.


guitschee  06.06.2024, 18:12
Im öffentlichen Dienst unterliegt man da schon einer gewissen Erwartungshaltung, sich freiwillig zu melden.

Nicht nur das. Die werden häufig einfach wirklich zwangsverpflichtet. Merkt man sofort, wenn jemand auf die Art im Wahlvorstand ist, die haben meist so gar keinen Bock und meckern über den AG ;-).

Übrigens kleiner Funfact am Rande: Kommunen könnten sogar Bürger verpflichten, ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu leisten.

Na hoffentlich tun die das bei mir nie :-D. Ich glaube, den körperlichen Eignungstest, da würde ich ... ehm, ja...

Dann würden Leute dazu "zwangs"verpflichtet. In der Regel Mitarbeiter der Gemeinden (passiert ohnehin) und danach normale Bürger. Kann jeder zu verpflichtet werden.


Legolas885  27.11.2024, 02:09

Oder der Wahlvorsteher im Wahllokal verpflichtet die ersten acht Wähler als Wahlhelfer. Das kann notfalls auch vorort polizelich durchgesetzt werden! Allerdings wäre dies das allerletzte Mittel der Wahl. Die jeweilige Stadt als auch Wahlamt dafür verantwortlich, gesetzlich für Wahlhelfer zu sorgen. Wie sie dies durchsetzt, ist ihr Bier.

guitschee  27.11.2024, 23:39
@Legolas885

Bei uns könnten wir das nicht. Also, einfach verpflichten. In Dortmund rufen wir in dem Fall das Wahldingsi (weiß gerade den richtigen Begriff nicht) an, und sagen, die sollen was tun. Wenn man Glück hat, schicken die dann Leute, wenn man Pech hat, ist man genau zu fünft (oder sie schicken genau so viele, dass man zu fünft ist), was es dann echt lange macht am Ende.

Legolas885  28.11.2024, 00:29
@guitschee

Nun, jeder Wahlvorsteher darf das. Die Eingangsfrage war, wenn es bei einer Wahl keine Wahlhelfer gäbe. Dann wäre der Vorsteher alleine in seinem Wahllokal ;-=. Jeder Wahlvorsteher darf, wenn das Wahlamt keine zusätzlichen Wahlhelfer senden kann, Wähler fragen, ob sie Wahlhelfer werden möchte. Das wäre der freiwillige Weg, aber er darf auch Wähler als Wahlhelfer verpflichten.

LOLiee297 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 18:03

Und wenn ich es nicht möchte? Ich lasse mich nicht in der Freiheit berauben

guitschee  06.06.2024, 18:04
@LOLiee297

Musst du machen, du kannst einfach nicht erscheinen, kostet bei uns dann 500€.

Wenn du die dann nicht bezahlst, wirst du sogar wirklich deiner Freiheit beraubt - denn dann gehst du dafür in den Knast.

Zitrone273  06.06.2024, 18:09
@LOLiee297

Es gibt ja auch ne Schulpflicht. Da werden die Kinder ja auch nur auf völlig gerechtfertigter Ebene „ihrer Freiheig beraubt“, darüber beschwerst du dich ja auch nicht. Stell dich nicht so an.

guitschee  06.06.2024, 18:10
@guitschee

Übrigens, gerade noch mal nachgestellt, auch wenn Dortmund nur 500€ dafür erhebt - das geht bis 1000€ Strafe hoch :-D. Zurecht. Deine Haltung ist nämlich asozial.

Digibike  06.06.2024, 18:13
@LOLiee297

Tja, da das jetzt keine täglich wieder kehrende "Belastung" ist, ist das keine "wirkliche" Einschränkung, die Unzumutbar wäre und bekanntlich geht bei allem fröhnen des Egoismus die Gemeinschaft immer noch vor.

1956Wolfgang  19.11.2024, 17:36
@guitschee

Na na na, da hat aber jemand ein ganz schön loses Mundwerk. Man merkt, dass du Ruhrpottler bist (Stichwort Ruhrpottschnauze).

guitschee  19.11.2024, 17:47
@1956Wolfgang

Danke für das Kompliment :-D. Wobei man sagen muss, meine Kodderschnauze, die hatte ich auch schon, als ich in Norddeutschland aufgewachsen bin.

Aber, mal ab davon, ich bin halt Wahlhelfer und es ist echt ätzend, wenn die Hälfte deiner Leute da nicht erscheint, dann bist du nämlich am Rotieren und musst im Zweifel eine Schicht über 10 + Stunden machen. Das IST asozial.