Erste-Welt-Problem der heutigen Jugend, unglaublich...

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Ich will vielleicht Schöffe werden?

Die Frage richtet sich an alle, die Schöffen sind/waren oder aus sonstigen Gründen konkrete Einblicke in das Thema haben.

Ich bin 28 und interessiere mich für Strafrecht und überlege deshalb, mich als Schöffe zu bewerben und stelle mir da einige Fragen. Ich liste mal ein paar auf, vielleicht könnt ihr mir da helfen (ich komme aus Bayern, falls das relevant ist),

  • Die Grenze fürs Schöffenamt liegt zwar bei 25, trotzdem stelle ich mir die Frage, ob ich faktisch noch zu jung dafür bin?
  • Wie muss man sich vor Gericht als Schöffe kleiden? Muss es immer ein Hemd oder gar Anzug sein?
  • Wie groß ist der faktische (und nicht bloß formale) Einfluss eines Schöffen auf die Urteilsfindung?
  • Wie oft überstimmen Schöffen den/die Richter?
  • Um gerade bei rechtlichen (im Gegensatz zu tatsächlichen) Fragen eine eigenständige Meinung zu äußern, ist es doch sinnvoll, sich ausgiebig im Strafrecht auszukennen und auch Strafrechtskommentare zu besitzen etc.? Ansonsten bin ich bei rechtlichen Frage nur "Marionette" des Richters und lege das Gesetz gar nicht selbst aus?
  • Wie viele Stunden/Tage arbeitet man pro Woche/Monat al Schöffe ca. vor Gericht? Der Arbeitgeber muss einem das erlauben, oder? Wie sieht das in der Praxis aus? Kann das zu Problemen führen (evtl. auch in Vorstellungsgesprächen, da muss ich das sicher anführen?)?
  • Man bekommt eine Lohnausgleichszahlung, wenn man in der Zeit nicht für seinen Arbeitgeber arbeiten kann?
  • Wenn man umzieht, kann man sich vom Schöffenamt entbinden lassen, oder? Gilt das auch bei "freiwilligen" Umzügen, also wenn ich nicht durch Kündigung durch den Arbeitgeber eine neue Arbeit (und deshalb den Umzug) brauche, sondern ich einfach nur umziehe, weil es mir wo anders besser gefällt?

Das sind jetzt viele Fragen natürlich, ihr müsst auch nicht alle beantworten, beantwortet das, was ihr könnt/wollt. Danke :)

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Marionetten? Schöffen müssen sich einbringen, dem Vorsitzenden Fragen stellen, zeigen, dass sie sich für den Fall auch interessieren und aktiv einbringen, dann haben sie Einfluss, äußern sie auch noch hre eigene Meinung, wird der Vorsitzende mit ihnen arbeiten können. Sie müssen sich trauen, Ihre Meinung zu sagen. Das Strafmaß schreibt das Gesetz vor, hier kann der Schöffe sich noch einbringen.

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Tja, um einen Kunden wegen des Verdachtes des Ladendiebstahls vorläufig mittels Jedermannrecht festzunehmen, muss man diesen vermeintlichen Dieb auf frischer Tat beobachtet haben. Der Ladendetektiv muss gesehen haben, dass Du Dir rechtswidrig eines Gegenstandes bemächtigt hattest. Dann kann er mittels Gewalt verhindern, dass Du den Tatort verlässt. Allerdings muss dann wegen Identitätsfeststellung etc. die Polizei gerufen werden.

Hier stellte sich heraus, laut Deinen Angaben, dass kein Diebstahl vorlag. Somit war auch kein Grund vorhanden, Dich am Verlassen des Ortes zu hindern.

Anzeigen kannst Du diesen Umstand. Allerdings wird die Anzeige seitens der Staatsanwaltschaft sicherlich mangels öffentlicher Interesse eingestellt werden.

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Schließe mich den Kommentaren an. Versuche es auch einmal mit Leckerli geben. Positives Verhalten wird mit Leckerli belohnt. Vielleicht gibt es im Tierheim eine Hundeschule bzw. einen Hundetrainer, der Dir auch Tipps geben könnte, wie man ängstlichen Hunden dazu bewegt, den Gassigang zu genießen. Aber auf jeden Fall benötigt Du erstmal viel Geduld und Liebe, damit das Tier lernt, dass Gassigänge keine Gefahr darstellen. Wir wissen ja nicht, was dieses Tier alles erlebt hatte.

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Um genau dies zu verhindern, dass einfach Stimmzettel unliebsamer Parteien wegfallen oder genehme Werte in der Schnellmeldung aufgenommen werden, gibt es in jedem Wahllokal einen Vorsteher, wie z. B. ich, der für die Ordnungsmässigkeit und Richtigkeit der Wahl verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist. Es können nicht einfach irgendwelche genehmen Werte in der Schnellmeldung aufgenommen werden, das Wahlprogramm im Wahlamt würde Alarm schlagen.

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Als Wahlvorsteher: Ja, das geht. Aber den Wahlschein nicht vergessen, und den Ausweis dabei haben. Ohne Wahlschein keine Wahl! Dieser bleibt im Wahllokal, Du musst den roten Umschlag samt Inhalt zerreißen und erhälst ganz normal einen Stimmzettel für die Urnenwahl.

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Hallo, als Wahlvorsteher: Als Wahlhelfer wird dir eine Tätigkeit zugewiesen. Für die Gesamtrichtigkeit aller Tätigkeiten ist einzig und alleine der Vorsteher verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die einzig schwierige Tätigkeit gehen die Schriftführer an, die für die Wahlniederschrift und das Ermitteln der Wähleranzahl verantwortlich sind. An alle, die Befürchtungen haben, seid offen und sprecht Eurere Befürchtungen aus. Meist sind diese unbegründet. Der Vorsteher hilft bei Eureren Aufgaben und steht für Fragen zur Verfügung, die sich im Laufe des Tages ergeben werden. Er ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich.

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