Wahlhelfer werden?
Ich bin erst 17. Kann ich als Wahlhelfer, als Nebentätigkeit arbeiten? Am liebsten bei den Briefwahlen. Wird man da bezahlt und wie sind denn da so ungefähr die Arbeitszeiten?
5 Antworten
Ich bin erst 17. Kann ich als Wahlhelfer, als Nebentätigkeit arbeiten?
Das ist kein Nebentätigkeit, sondern ein Ehrenamt. Und nein, kannst du nicht, du musst volljährig sein.
Am liebsten bei den Briefwahlen.
Das kannst du dir wünschen, du hast aber keinen Anspruch darauf, dass du auch dort eingesetzt wirst.
Wird man da bezahlt
Nein. Es gibt ein Erfrischungsgeld von mindestens 25€, in manchen Gemeinden etwas mehr, aber das war's.
wie sind denn da so ungefähr die Arbeitszeiten?
Ganz generell ist der Tag in zwei Schichten geteilt, 8-13 Uhr und 13-18 Uhr. Meistens gibt es vorher gegen 7 oder 7.30h ein kurzes Treffen, und um 18 Uhr treffen sich alle zum Auszählen. Der Tag endet, wenn alle Stimmen aufgezählt sind. Bei simplen Wahlen wie Bürgermeister-Stichwahlen geht es schnell, da braucht man dann meistens so 1-2 Stunden, bei komplexeren wie den Bundestagswahlen kann es auch mal bis 22 Uhr dauern.
Nein, es sind 25€. Grade nochmal nachgeschaut, die 35€ waren für die Wahlvorsteher.
Danke fürs aufmerksam machen :)
Oh, hier zahlt man 50-70 Euro! :-) https://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/landtagswahl-2022-stadt-osnabrueck-sucht-noch-nach-wahlhelfern-43323091?noredirect=true In Niedersachsen beträgt der Mindestbetrag gesetzlich wohl 16 Euro. Es gibt immer eine Minimalregelung auf Länderebene und die Kommunen aber können das erhöhen.
Die Voraussetzungen zum Alter und zur Staatsangehörigkeit im Einzelnen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei der Wahl des Integrationsrats: Wahlberechtigte ab 16 Jahren
- Bei der Wahl zum Seniorenbeirat: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Es gibt vorab eine Belehrung/Infoabend und man arbeitet eben am Wahltag - nach Wahlschluß muß aber noch ausgezählt werden (ca. von 7:30h - 19/20h- mit genügend Pausenzeiten - Wahl Europaparlament geht bis 22h/23h).
Es gibt ein sog. steuerfreies "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 € bis 120 € - das ist in von der Art der Wahl abhängig, in den Bundesländern unterschiedlich geregelt und welche Funktion man ausübt (z. B. Wahlvorsteher)
Zumindest bei Bundestagswaheln musst du mindestens 18 sein und die Entlohnung, die hier Erfrischungsgeld heißt, ist herzlich wenig.
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Bei Landtagswaheln musst du dich bei deinem Bundesland, bei Gemeinderatswahlen bei deiner Wohnsitzgemeinde erkundigen über die Voraussetzungen und die Höhe des Erfrischungsgelds.
Meist sitzt man die Hälfte der Wahlzeit vor Ort und ab Ende der Wahlzeit natürlich noch so lange bis alle Stimmzettel ausgezählt sind.
Da das ein Ehrenamt ist, gehe ich stark davon aus, dass du selbst wahlberechtigt sein musst um als Wahlhelfer tätig zu sein.
Bitte wende Dich in Absprache mit Deinen Erziehungsberechtigten an die Lokalverwaltung.
War das wirklich so viel?