Was versteht man unter den Begriffen "freier Dienstleistungsverkehr" und "freier Kapitalverkehr"?

2 Antworten

Freier Dienstleistungsverkehr: Man kann seine Dienstleistungen (nicht Produkte, also kein Handel mit Dingen!) überall in der EU anbieten und muss darüber keine Zollkontrolle vornehmen lassen.

Freier Kapitalverkehr: Man kann Geld überall hin überweisen oder Bargeld in unbeschränkter Höhe überall hin mitnehmen ohne den Geldtansfer deklarieren zu müssen.

Das bedeutet, wenn ich als Pole in Frankreich oder Deutschland arbeiten will, das nicht irgendwo anmelden muss, genauso wie ich es nicht anmelden muss, wenn ich einen Sack Zement mit über die Grenze nehme.

Von dieser Regelung gibt es natürlich ausnahmen. z.B. Alkohol, Tabakwaren, Treibstoff in nicht handelsüblichen Mengen, Bargeldbeträge über 10.000 €