Findet ihr das richtig wie der Rektor gehandelt hat?
In Brandenburg wurde ja eine 16 Jöhrige mitten aus dem Unterricht geholt und von der Polizei befragt,da Sie wohl was in Stil Tok positives über die AFD gepostet hat. Findet ihr das ok wie der Rektor gehandelt hat oder nicht?
24 Stimmen
7 Antworten
So etwas außerhalb der Schulzeit hätte erfolgen müssen.
Ausserdem hätte sie bzw. ihre Eltern Gelegenheit erhalten müssen, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die AfD gehört nicht zu den vom Bundesverfassungsgericht verbotenen Parteien.
Es war übrigens nicht Brandenburg sondern Mecklenburg-Vorpommern, wo der "Staat eine Schülerin mit einer Gefährder-Ansprache eingeschüchtert" ( Susanne Gaschke, Neue Zürcher Zeitung ) hat.
Die Geschichte wurde von Journalisten der Welt mittlerweile recherchiert.
Dem Schulleiter wurden wohl anonym Posts des Mädchens zugesandt, die offensichtlich NS-Symbole und ähnliches Zeugs, beispielsweise vom Dritten Weg, enthielten. Um Schlümpfe, wie teilweise behauptet, ging es in keinen der Posts.
Der Schulleiter hat die Polizei gebeten, die Sachen zu beurteilen. Die haben festgestellt, dass es nicht strafbar, aber grenzwertig ist. Darum haben die Polizisten das Mädchen zu einem Gespräch gebeten, um es über die Rechtslage zu informieren.
Das Mädchen und ihre Mutter haben die Fakten gegenüber rechtsextremen Medien wohl »anders« dargestellt und es gab einen enormen Hype unter den üblichen Verdächtigen.
Unter anderem wurde die Adresse des Schulleiters und die Namen seiner Kinder öffentlich ins Netz gestellt.
Die Recherche der WELT findet sich leider hinter einer Paywall:
Die Welt hat als erste Zeitung die Fakten recherchiert und die Schwurbler damit widerlegt. Zudem ist die Welt eben ganz bestimmt keine Zeitung, die zu einer Berichterstattung für die Ampelparteien neigt.
Schade, auch du bist auf die Darstellungen der AfD hereingefallen.
Die Schülerin wurde NICHT aus dem Unterricht rausgeholt, sondern ohne jegliches Wissen der Mitschüler von der Polizei angesprochen und belehrt.
Und ja, der Rektor hat richtig gehandelt, die Posts zu melden.
Hat er nicht. Sowas meldet man den Eltern,also dem Vormund. Was für Äußerungen!
Das kam nicht vom Rektor, das kam von der Politik die das betreffende Vorgehen von der Polizei verlangt hat. Der Rektor war dabei nur anwesend.
Und es war in Mecklenburg-Vorpommern, nicht Brandenburg.
Siehe hier:
Falsch. Von der Politik kam eine Verhaltensrichtlinie zum Verhalten bei Amokläufen. Die hatte aber mit dem Fall des Mädchens nichts zu tun. Die Mutter hat das offensichtlich falsch verstanden und diese Legende in die Welt gesetzt.
Ich kannte die Story bisher nur so wie in der von mir verlinkten Quelle zu lesen.
Danke für die Info.
Bei der NZZ kann man auch davon ausgehen, dass die keinen Unsinn verbreiten. Es kommt aber natürlich vor.
Das hängt ganz davon ab, was das "positives über die AFD" war. Wenn verfassungswidrige Parolen dabei waren, ist die Reaktion durchaus angemessen.
Die Welt sendet er als Link,wuahhahahahah