Was haltet ihr von den Plänen der CDU rigoros gegen Bürgergeldler vorzugehen?

Das Ergebnis basiert auf 28 Abstimmungen

Gut / Unterstütze ich 68%
Schlecht / Dagegen geh ich mit voller Kraft an 29%
Mir egal / Deutschland hat eh keine Zukunft 4%

13 Antworten

Letztendlich wäre es so, dass davon ausschließlich die Gruppe der sogenannten "Totalverweigerer" betroffen wäre. Das Bundesverfassubgsgericht (BVerfGE) hat 2019 entschieden, dass Sanktionen von mehr als 30% des geltenden Regelsatzes grundsätzlich ersteinmal verfassungswidrig sind, weil dann das menschenwürdige Existenzminimum nicht mehr aufrechterhalten sein würde. Deshalb ist es so, dass bei Pflichtverstößen, zum Beispiel bei Terminveräumnissen im Jobcenter, der Regelsatz beim ersten Verstoß um aktuell 10% für einen Monat gemindert wird, beim zweiten Pfluchtverstoß um 20% für zwei Monate und beim dritten Pfluchtverstoß dann um 30% für drei Monate. Das BVerfGE hat jedoch auch entschieden, dass bei der Gruppe der sogenannten "Totalverweigerer" und zwar nur bei dieser Gruppe, Sanktionen von bis zu 100% des Regelsatzes verfassungsmäßig sein können. Ein "Totalverweigerer" ist, wer eine ihm persönlich zumutbare Arbeitstelle, durch welche seine Hilfebedürftigkeit beendet werden würde, zum wiederholten Male ablehnt. Hier gelten also verfassungsgemäß diese drei Voraussetzungen. Zumutbar ist eine Arbeit zum Beispiel dann nicht, wenn dieser gesundheitliche Gründe im Wege stehen, auch müsste durch die Annahme der Arbeitsstelle die Hilfebedürftigkeit beendet sein, was nicht der Fall ist, wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage ist, einer Beschäftigung in Vollzeit oder wenigstens in Teilzeit mit einer 3 Tage Arbeitswoche bei einem regulären 8 Stunden Arbeitstag nachzugehen. Desweiteren, muss eine solche Arbeitsstelle zum wiederholten Male, also wenigstens zum zweiten Mal abgelehnt worden sein. In der Praxis bedeutet dass, dass die Gruppe der sogenannten "Totalverweigerer" am Ende doch nur eine sehr kleine Gruppe ist und das belegen auch die entsprechenden Zahlen so. Tatsächlich ist es so, dass die überwiegende Mehrheit der Bürgergeldbeziehenden nicht in diese Gruppe fällt, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur sehr eingeschränkt einer Beschäftigung nachgehen können. So gilt als "erwerbsfähig" im Sinne des Gesetzes, wer am Tag mindestens drei Stunden lang einer Arbeit nachgehen kann. Hinzu kommen in den allermeisten Fällen noch etliche weitere gesundheitsbedingte Einschränkungen. Es ist schon extrem schwierig, einen regulären Arbeitgeber zu finden, der 3 Stunden am Tag akzeptiert und es ist fast unmöglich, wenn noch weitere Einschränkungen bestehen, durch welche die allermeisten Berufstätigkeiten wegfallen. Angenommen ein Elektriker würde erkranken und dadurch arbeitsunfähig werden. Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes 1, würde dieser in den Bezug von Bürgergeld kommen. Es wird bzw. es ist von ärztlicher Seite her festgestellt, dass dieser nur noch 3 Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann. Hiermit, wird er schon keine neue Arbeitsstelle als Elektriker mehr finden, da der Arbeitgeber dann zum Beispiel für einen Auftrag, bei dem ihm ansonsten ein Fahrzeug ausreicht, zwei Firmenfahrzeuge zur Verfügung stellen müsste, weil die anderen Kollegen regulär 8 Stunden arbeiten, er aber nur 3 Stunden. Noch schwieriger würde es werden, wenn der Arzt darüber hinaus sagt, dass er sich nicht hart körperlich arbeiten darf und nur dann, wenn er einen festen Stand hat, weil er erkrankungsbedingt häufiger Schwindelanfälle hat. Er könnte nicht auf der Baustelle arbeiten, weil körperlich anstrengend, er könnte aber genausowenig nur Lampen installieren, weil er dazu nunmal auf eine Leiter steigen müsste, das aber laut dem Arzt nicht mehr darf. Einen anderen Beruf erlernen könnte er mit nur 3 Stunden Leistungsfähigkeit pro Tag auch nicht. Hilfsarbeitertätigkeiten, fallen wegen der bei diesen Tätigkeiten typischerweise vorhandenen körperlichen Belastung ebenso weg und außerdem, würde er mit 3 Stunden Hilfsarbeitertätigkeit am Tag nicht genug Geld verdienen, um nicht mehr auf die Hilfe des Jobcenters, sprich auf den Bezug von Bürgergeld, angewiesen zu sein. So ein Mensch ist laut Gesetz "erwerbsfähig" und damit Leistungsberechtigter beim Bürgergeld, in der tatsächlichen Praxis auf dem Arbeitsmarkt, wird er jedoch keine für ihn zumutbare Arbeitsstelle finden.

Mfg

Rollerfreake  20.03.2024, 20:39

Gegen die verhältnismäßig kleine Gruppe der "Totalverweigerer", welche ohne jeden sachlichen Grund jede ihnen zumutbare Arbeitsstelle ablehnt, sollte natürlich mit härteren Sanktionen vorgegangen werden. 100% Sanktionen sind mir persönlich jedoch zu hart. Ich würde die Grenze bei 50% ziehen. Die Gruppe der gesundheitlich Beeinträchtigten, sollte hingegen besser geschützt oder in ein anderes System überführt werden, welche ausschließlich sie bearbeitet. Hier wäre es allerdings am Gesetzgeber zu sagen, dass als erwerbsfähig im Sinne des Bürgergeldes oder vergleichbarer Sozialsysteme nur gilt, wer dazu in der Lage ist, mindestens drei Tage in der Woche 8 Stunden ohne größere Einschränkungen einer Arbeit nachzugehen und für all diejenigen, welche das aus gesundheitlichen Gründen nicht können, ein abgetrenntes, ein eigenes Sozialsystem zu erschaffen. Dann wäre es auch für die übrige Bevölkerung deutlich einfacher, zwischen Faulen und Erkrankten zu unterscheiden. Mfg

0
Gut / Unterstütze ich

Finde ich ansich gut, aber ich finde sowas sollte dann auch für immer so bleiben und nicht willkürlich 2 Jahre laufen und danach kann wieder jeder Faulenzen wie er will.

Vogtlandrapper  20.03.2024, 10:23

Schmeiße nicht alle Arbeitslosen in einen Topf. Lese lieber Deine Bibel da weist Du was Nächstenliebe ist.

0
Rollerfreake  20.03.2024, 20:01

Die meisten sind aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig. In meiner Antwort, habe ich ein Beispiel anhand eines Elektrikers geschrieben. Tatsächliche Faulenzer, sind vergleichsweise selten vertreten. Mfg

0
Gut / Unterstütze ich

Finde ich gut. Faulheit soll nicht belohnt werden. Wer arbeiten gehen kann, soll sich auch um einen Job bemühen und nicht den Steuerzahlern auf der Tasche liegen.

Schlecht / Dagegen geh ich mit voller Kraft an

Ich lehne das ab. Bei diesem Gesetz wird schon bei dem Vermögen kein Unterschied gemacht ob jemand nicht arbeiten kann oder nicht arbeiten will. Dieses Gesetz sollte nur Anwendung finden bei Arbeitsverweigerern und welche die aus Faulheit eine Einladung vom Jobcenter nicht wahrnehmen. Allen anderen sollten auch weiterhin alle Leistungen zustehen.

Was die CDU derzeit macht ist nur Volksverhetzung und populistisches Machtgehabe. Warum schleißt sich die CDU nicht gleicht mit der AfD zusammen. Da ist sie wenigstens da wo sie hin gehört, nämlich zu den Nazis.

AylaLucky  24.03.2024, 10:30

Dieses Gesetz sollte nur Anwendung finden bei Arbeitsverweigerern und welche die aus Faulheit eine Einladung vom Jobcenter nicht wahrnehmen

Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Wenn ich dann hier auf GF lese, daß geschrieben wird, warum soll ich für die paar Euro mehr arbeiten gehen und sich lieber auf die faule Haut legen, kommt mir das K***en. Das sind diejenigen die das deutsche Sozialsystem ausnutzen und über diejenigen die auch für weniger Geld arbeiten lachen.

0
Von Experte Rollerfreake bestätigt
Schlecht / Dagegen geh ich mit voller Kraft an

Es kommt darauf an warum jemand nicht arbeitet oder einen Job ablehnt. Oft spielt da die Gesundheit eine Rolle.