Verkehrsrecht – die neusten Beiträge

Vordermann im Stadtverkehr fährt über längere Zeit 25 Km/h in der 50er Zone, ich habe überholt...Wer machte was falsch?

Ich bin am Mittwoch in der Stadt mit PKW unterwegs gewesen und im Stadtverkehr bog ein PKW in die Hauptstraße vor mir ein.

Nach Kennzeichen Auswärtige Ortzulassung, durch älteren Fahrer am Steuer geführt und durch Gestik erkennbar in ein Gespräch mit Beifahrerin vertieft, was sich nach ein paar Strassenzügen dadurch bemerkbar machte, das trotz kurvenfreien Korridore oder im Fehlen der Engstelle dadurch bemerkbar machte, irgendwann bei erlaubten 50 Km/h der ,,Vordermann" dann 40 Km/h fuhr und irgendwann nur noch 25 Km/h fuhr.

Menschlich bei Ortsunkunde klar auch zu verstehen und Vorsatz grenze ich auch natürlich aus.

Wir reden hier über einen Vorgang keiner 7-10 Minuten, aber nach dessen unklaren Fahrziel auch nicht den ganzen Vororten auf der Hauptstraße dem Fahrzeug folgen zu wollen,

habe ich das Fahrzeug an einer übersichtlichen Stelle überholt, noch nicht mal schneller als erlaubt,aber mein Beifahrer protestiert hatte und ich ihm diese Entscheidung mit einer Annektdote erklärte

ähnlich vor Jahren in einer 60er Zone irgendwo in Hamburg ortsunkundig auch schleichend mit 30-35 eine Allee gefahren bin und mich eine Streife der Polizei anhielt. Es gab keine Massnahmen und man mich nur freundlich hinweisen wollte, das solche ,,Schleichgänge" eben im Innenstadtbereich hintere Teilnehmer doch schon zum Gedrängel nötigen und wenn es blöd liefe, die Polizei dann wegen eines Auffahrunfalles gerufen werden müsste...mit dem Hinweis das da niemand der Beteiligten darauf Bock hätte und Wegbeschreibung...

Noch erklärt haben das ein Fahrzeugführer eben neben der Fähigkeit ein Fahrzeug zu führen, auch zeitgleich die Verkehrs- und Streckenführung beherrschen zu müssen oder eben vor jedem unklaren Strassenweg am Strassenrand im Stand, den Weg zu erkunden.

Alles andere ist einfach nur legale Selbstüberschätzung, wie auch spontane Spurwechsel,usw. - Ich habe es eingesehen, kurz gelacht, kleine Verkehrskontrolle (Warnweste,FirstAid,Warndreieck,usw. vorhanden? ) und dann gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Abgesehen davon das die Strasse da frei war, kein Überholverbot/PKW...also letzten Mittwoch im Jahr 2023

Wieweit war der Protest meines Beifahrers korrekt nach StVO?

Abgesehen das ich spontan und unangekündigt (Bis auf Setzen der Blinkanlage) das langsame Fahrzeug überholt habe, Beifahrer und Vordermann kurz aufgeschreckt reagiert haben...was habe ich...?

Im Hohen Alter in einer fremden Stadt als PKW Fahrer sich nicht auszukennen, darüber muss man menschlich nicht diskutieren.

Aber habe ich was falsch gemacht?

Lichthupe geben, ist unhöflich zumal Innerorts keine Richtgeschwindigkeiten existieren (Sollten?) und ich habe auch weder geflucht/gehupt/geschnitten.

Aber mein Beifahrer die Aussage der damaligen Polizei für persönliche Meinung hielt und wir im Anschluss im Internet nichts gefunden haben.

Danke für Informationen...Meinungen bitte nur mit polizeilichen Bestimmungen, die im Internet zu finden sind.

Good N8t

Autounfall, Polizei, Verkehrsrecht, Polizeikontrolle, Straßenverkehrsordnung, Beifahrer, Überholverbot, Überholvorgang

Parkplätze in Anliegerstraße: darf man sie "reservieren"?

Eigentlich habe ich 2 Fragen, aber zuerst fange ich mit der simpleren an (ich hoffe ich verwirre niemanden):

Meine Arbeitsstelle befindet sich direkt an der Kreuzung zu einer stark befahrenen Straße und einer Anliegerstraße. In der Anliegerstraße gibt es eine Reihe von öffentlichen Parkplätzen, doch diese werden tagtäglich von den dortigen Anwohnern mit Gegenständen "reserviert". Sprich: Auf den leeren Parkplätzen stehen einfach Eimer oder andere Behälter, damit sich dort niemand hinstellen kann. Ich habe das mal vereinfacht auf einer Skizze dargestellt (siehe unten).

Diese Parkplätze gehören ganz normal zur Straße und nicht zu den jeweiligen Anwohnern. Dort steht auch nirgends ein Schild, dass man nur als Anwohner dort parken darf. Das einzige Schild, das dort am Eingang der Straße steht ist "Anlieger frei".
Mir kommt das Ganze nicht sehr legal vor... es hat sich nur noch nie jemand darüber beschwert, da das dort einfach schon seit Jahren so gemacht wird und es schon einfach mehr oder weniger einfach zur Norm geworden ist. Vor Allem haben die meisten dieser Anwohner noch eigene Parkplätze neben ihren Häusern bzw. Garagen.

Ist das überhaupt erlaubt, Parkplätze auf diese Weise zu besetzen, selbst wenn die Straße nur für Anlieger ist?

Eine Antwort darauf würde mir schon genügen.

Und nun zu Teil 2:

Bei meiner Arbeit gibt es oft Probleme mit Parkplätzen. Bei Straße B gibt es fast nur Anwohnerparkplätze und auf der darüber liegenden gibt es gar keine. Darum stellen unsere Mitarbeiter hin und wieder die Autos zu den Parkplätzen der Straße A. Bisher gab es auch noch nie wirklich Beschwerden, solange wir uns auf die nicht-reservierten Plätze stellen.

Das Problem ist: Unsere Firma gehört streng genommen zu Straße B, obwohl sie örtlich gesehen eigentlich näher an Straße A liegt. Das heißt, wenn man es ganz bürokratisch betrachtet sind wir keine Anlieger, auch wenn es logisch gesehen Sinn machen würde.

Ich frage mich nur: Wenn ich rein theoretisch einen der Anwohner dort verärgere indem ich "seinen/ihren" Parkplatz wegnehme, ist das dann strafbar, da ich ja nicht wirklich ein Anlieger bin? Oder kann man dafür argumentieren, dass sie diese Plätze nicht mit ihren Eimern besetzen dürfen, und dass ich eh ein "Fast-Anlieger" bin, so dumm es sich auch anhört?

Bild zum Beitrag
Polizei, Verkehrsrecht, parken, Straßenverkehrsordnung

Unfall mit selbstverschuldeter Rückwärtsfahrt im fließenden Verkehr: Welche Konsequenzen erwarten mich? Ist dies ein B-Verstoß in der Probezeit?

Unfallbeschreibung:

Der Vorfall führte zu Sachschäden in Höhe von 10.000 Euro. Leider muss ich eingestehen, dass der Unfall auf mein eigenes Fehlverhalten zurückzuführen ist.

Ich: Rot, Unfallgegner: Gelb, VW vor mir: Grün

Der Unfallhergang gestaltete sich wie folgt: Ich war auf unterwegs, als sich die folgende Situation entwickelte. Auf meiner linken Seite befand sich ein Lastkraftwagen (LKW). Vor mir fuhr eine Frau in einem VW, die sich zögerte, an dem LKW vorbeizufahren. Sie entschied sich dann jedoch, rückwärts zu fahren, schien es sich aber anders zu überlegen und fuhr schließlich doch rechts an dem LKW vorbei.

Leider hatte ich bereits den Rückwärtsgang eingelegt um vorsorglich um Platz zu machen, aber ich konnte diesen nicht rechtzeitig nutzen. Als ich bemerkte, dass die Situation sich geändert hatte und ich vorwärts fahren wollte, gelang es mir nicht, den Vorwärtsgang einzulegen. Als ich mich des Problems bewusst wurde, war es bereits zu spät. Ich kollidierte seitlich mit der Stoßstange eines Fahrzeugs, das von rechts aus einer Unterführung eines Parkplatzes kam.

Meine Fragen beziehen sich auf mögliche rechtliche Konsequenzen, da ich mich nun in Sorge um meinen Führerschein und meine Probezeit befinde. Und diesen für meine Ausbildung als KFZ-Mechatroniker benötige.

Frage:

Welche rechtlichen Konsequenzen erwarten mich nach diesem Unfall? Der Polizist vor Ort erwähnte, dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Rückwärtsfahrens im fließenden Verkehr mit Unfallfolgen vorliegen könnte, wobei keine Personen verletzt wurden. Welche Strafen könnten auf mich zukommen, insbesondere in Bezug auf Geldstrafen und Punkte in Flensburg?

Ich habe bereits ein Jahr meiner Probezeit ohne Auffälligkeiten absolviert. Welche Auswirkungen wird dieser Unfall auf meine Probezeit haben? Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Verkehrsseminar rechnen, oder könnte sogar ein Führerscheinentzug drohen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe bei der Klärung dieser Fragen.

Bild zum Beitrag
Auto, Unfall, Verkehr, Polizei, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Aufbauseminar für Anfänger

Rettungswagen droht?

Hallo liebe Leser,

Ich würde gerne mal eure Meinung zur folgenden Situation hören.

Ich stand mit meinem Motorrad und einem Kollege mit Auto an der Ampel, wir haben uns während der Rot Phase unterhalten... Hinter uns stand ein Rettungswagen ohne Sonderrechte etc. ganz Normale Fahrt.

Darauf hin wurde die Ampel dann Grün, wir standen ganz vorne fahren bei Grün los und fahren bis zur nächsten Ampel mit etwas zügiger Beschleunigung es war der stadt anfang mit 50kmh tempolimit.

Wir waren eventuell bei 60 die maschienen sind eben etwas lauter, wodurch aussenstehende anscheind denken die fahren gleich extrem zu schnell...

Ich fahre mit meiner maschiene innerhalb meiner Spur ein wenig schlangenlinien, motorradfahrer werden es kennen bisschen links bisschen rechts...

Mein kollege ist dann schnell an mir vorbei gezogen wir haben beide gebremst und standen an der nächsten Ampel wieder (Die Straße war frei und keine Autos ausser der RTW mit weitem Abstand hinter uns).

Dann halten die 2 im RTW neben uns an der rechtsabbieger Ampel und schreien los.

Habt ihr ein Problem mit dem gasfuß, ihr könnt ein Kind tot fahren.... Wir haben euch aufgezeichnet und leiten das weiter, der beifahrer lehnt sich rüber und sagt der mit dem Auto ist über rot gefahren, wobei wir die ersten an der Ampel waren und sofort bei Grün los sind also soll die Ampel 0.5 Sekunden Grün sein und dann wieder Rot, ausserdem wären die 2 dann auch ohne weg und Sonderrechte über rot gefahren...

Daher die Frage ob da was passieren kann und ob die Kameras im Fahrzeug haben, da wir keine sehen konnten und ob da was passieren könnte wenn die es weiterleiten sollten.

Mfg

Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Ampel

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht