Hallo liebe User
Heute möchte ich mal eine Frage zum Thema Vorfahrtsrecht für Radfahrer stellen, da man im Netzt doch sehr unterschiedliche Informationen erhält. Vorab, ich bin PKW und Radfahrer.
1. Vorfahrtsrecht Radfahrer / Zebrastreifen:
Hier bin ich mir sicher, dass Radfahrer nur dann Vorfahrt haben, wenn sie ihr Rädchen über der den Zebrastreifen schieben. Fahren sie über den Zebrastreifen und es kommt zu einem Unfall, verlieren sie ihre Vorfahrtsberechtigung und sind mitschuldig.
2. Wie verhält es sich bei den rot markierten Überwegen an Straßenübergängen (kein Zebrastreifen)? Dient die Markierung nur zur höheren Aufmerksamkeit für die Autofahrer oder gibt es auch eine rechtliche Auslegung ?
3. Wie verhält es sich bei unmarkierten und bei rot markierten Flächen für Fahrräder im Kreisverkehr?
Hierzu habe ich kürzlich gehört, dass Radfahrer im Kreisverkehr grundsätzlich Vorfahrt haben. Das kann ich mir aber nicht vorstellen.
Ich hoffe Ihr könnt mir hier helfen.
Aber bitte keine Vermutungen anstellen nach dem Motto: ich denke, oder ich könnte mir vorstellen … u.s.w.