Finde das 314 (blaues P)
Zusatzzeichen dürfen nie alleine stehen. Denn woher soll man wissen was hier geregelt werden soll? Aber selbt wenn da das Zeichen 314 wär, hätte ich da ein Verständnisproblem:
Mit Parkscheibe 4h. Soweit klar. Aber ist nicht "während des Ladevorgangs" eine abweichende Zeitangabe? Ein Ladevorgang kann 2h dauern oder auch 6h. Mal abgesehen davon, dass der Ladevorgang an sich schwer rechtlich einwandfrei nachweisbar ist.
Daher möchte ich die beiden Fragen zur Diskussien stellen:
- Welche Zeit ist maßgebend. Die Dauer des Ladevorganges oder die 4h Parkscheibe? Oder das was am längsten dauert? Oder müssen beide Bedingen erfüllt sein?
- Wie kann man einen Ladevorgang rechtlich bindend definieren? Reicht das angeschlossene Kabel oder muss tatsächlich ein Ladestrom fließen? Und wenn ja wie kann man das zweifelsfrei nachweisen. Und was ist, wenn der Ladevorgang aus unterschiedlichen Gründen vorzeit abgebrochen wurde? (Die Ladesäule hat kein Display und scheidet daher als Nachweismöglichkeit aus, eine Anzeige am Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben und ohnehin bei jedem Modell anders ausgeführt)
