Bußgeld Abstand?

1 Antwort

Ordnungswidrig wird es erst bei weniger als 5/10 des halben Tachowertes.

Gefahrene Geschwindigkeit: 190 km/h

Halber Tachowert: 95 km/h

5/10 des halben Tachowertes: 47,5 m

50 m sind mehr als 47,5 m. Daher liegt noch keine Ordnungswidrigkeit vor.


Habfrage1111 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 21:46

Also, es gab diese Markierungen auf der Autobahn für die Messungen und es hatte deutlich zwischen der ersten und der zweiten Markierung Platz, er bremste auch davor sogar ab, der Vordermann aber auch. Müsste ja mindestens 50 Meter sein.

Der Abstandswarner im Auto hat auch nichts angezeigt die ganze Zeit das er zu dicht auffahren würde.

Also im schlimmsten Fall würde 5/10 dann greifen?

Im Internet gibt es etliche Formeln die immer was anderes sagen, oder Bußgeldrechner und sogar die KI fragen, sagen immer was unterschiedliches aus.

Deswegen frage ich hier die Profis!

derquerdenke392  23.06.2025, 21:20

Gut gesagt, insofern es wirklich 50 Meter waren. Jetzt ist es ein beten und hoffen. Und das ständige sich selbst fragen „ Waren es wirklich 50 Meter, oder doch weniger?“