Grobfahrlässiger Überholvorgang auf Dashcam...?

3 Antworten

Da das unerlaubte Filmen Fremder an für sich ein Rechtsbruch ist, in diesem Fall in deine Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird, ist so ein Dashcamvideo nicht per se als Beweismittel zulässig. Es kann nur per Einzelfallentscheidung eben doch ausnahmsweise als Beweismittel zugelassen werden, wenn es um die Wahrung eines höheren Rechtsgutes geht, also zum Beispiel um die Aufklärung eines Unfallhergangs und damit Klärung der Unfallschuld.

Ob ein gefährlicher Eingriff auch schon eine hinreichende Rechtfertigung ist, weiß ich nicht. Wenn dein Manöver aufgrund der Gesamtsituation überhaupt als solcher gewertet wird. Oder nicht z.B. ein Polizist dem anderen Menschen sagt, dass man das Ganze lieber auf sich beruhen lässt, weil es längst nicht so knapp war wie er behauptet - oder weil man im Video sieht, dass er selbst einen Regelverstoß begangen hat, z.B. zu beschleunigen während er überholt wurde, und damit zur Gefährlichkeit der Situation beigetragen hat.

Kurzum: Müsste man so oder so abwarten.

In der Praxis erstatten aber die Wenigsten wirklich Anzeige. Schlichtweg, weil es Arbeit macht und ihnen persönlich nichts weiter bringt.

Was dich angeht:

Ja ich hab da ein Fehler gemacht und hätte mich hinten wieder einordnen müssen.

Falsch. Du hättest dein Überholmanöver erst dann beginnen dürfen, als du dir sicher warst dass du es sicher beenden kannst. Sprich: Dass du auch wirklich sicher das vorderste Auto überholen kannst.

Ein "ich fange mal an zu überholen und schaue dann, ob's bis ganz vorne reicht bevor Gegenverkehr auftaucht" ist kein sicheres Überholen und darfst du dementsprechend von vornherein gar nicht erst beginnen.

Aber es wäre nicht das erste mal, dass ich, mich überholende, vor mir einscheren lasse wenn ich sehe er schafft es nicht ganz. Deshalb bin ich heute für mich auch mal davon ausgegangen.

Natürlich sollte jeder für Deppen, die unsichere Überholmanöver beginnen, mitdenken und sie einscheren lassen um einen lebensgefährlichen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Aber sich als Überholender darauf verlassen, das darf man nunmal nicht.


flythesky  23.06.2025, 20:59
- oder weil man im Video sieht, dass er selbst einen Regelverstoß begangen hat, z.B. zu beschleunigen während er überholt wurde, und damit zur Gefährlichkeit der Situation beigetragen hat.

This!

Ein "ich fange mal an zu überholen und schaue dann, ob's bis ganz vorne reicht bevor Gegenverkehr auftaucht" ist kein sicheres Überholen und darfst du dementsprechend von vornherein gar nicht erst beginnen.

This!!!!

Verstehe auch ich nicht, Gaspedal klemmt, aber es wird überholt.

Es ist keine Lücke da, aber der andere kann ja gefälligst weghüpfen.

Wenn es knapp war wie hier, kommt es wohl auf den Richter an.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Recherche

flythesky  23.06.2025, 20:53

Haben beide nicht richtig gehandelt. Überholen trotz unklarer Verkehrslage vs. nicht Einscherren lassen.

schleudermaxe  23.06.2025, 20:55
@flythesky

Keiner muss ein Vollbremsung hinlegen, nur weil ein Überholer nicht fahren kann. Wir reden von 60 km/h.

flythesky  23.06.2025, 20:58
@schleudermaxe

Da hast du schon Recht, aber es gibt ja einen dezenten Unterschied zwischen "Vollbremsung" und einfach vom Gas gehen, so dass sich da eine Lücke auftut ;-) Die ständige Rechtsprechung ist da ziemlich rigoros: "Wenn du überholt wirst, hilf dem Überholenden gefälligst, wenns gefährlich wird, solange du dich damit nicht selber gefährdest!"

schleudermaxe  23.06.2025, 21:01
@flythesky

Das wird nicht reichen, bei 60 kann ich ja nicht 10 cm hinter dem Überholer fahren, also bleibt schon deshalb nur eine Vollbremsung übrig.

BibiG235 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 23:13
@schleudermaxe

Ich habe schon Gas gegeben und hätte vermutlich auch den 2. Schaffen können, da ich mir aber nicht sicher war, auch wie schnell die anderen von vorne kommen, den plötzlich waren die da. Wollte ich einfach auf Nummer sicher gehen. Es dauerte auch noch ne Zeit bis der Gegenverkehr dann da war

Ojemine, da haben sich wieder die richtigen getroffen.

Also von vorne: Du darfst nur Überholen, wenn für dich einsehbar ist, dass der KOMPLETTE Überholvorgang ohne Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchgeführt werden kann. Also dass du es leicht schaffst zu überholen, selbst wenn ein Gegenverkehr kommt.

Das heißt das ursprüngliche Fehlverhalten liegt schon mal bei dir.

Dass die anderen dich dann aber nicht reinlassen, ist natürlich saugefährlich und ebenfalls nicht in Ordnung.

Dashcams:

Im Mai 2018 hat der BGH unter dem Aktenzeichen VI ZR 233/17 entschieden, dass Dashcamaufnahmen zur Klärung der Schuldfrage und in Folge deren bei Streitfragen um Unfallschäden zugelassen sind. Das liegt hier zwar nicht vor, es gibt aber kein anderslautendes Urteil von so hoher Instanz. Wichtig ist nur, dass ein ständiges, anlassloses Aufnehmen, genauer gesagt eine ununterbrochene Speicherung der Aufnahmen, nicht erfolgt. Dashcams funktionieren in der Regel so, dass sie alles aufnahmen, aber nach 30 Sekunden wieder überspeichern, außer es gab eine Erschütterung (Unfall), oder der Fahrer aktiviert den "Speichermodus".

Selbst wenn das nicht so gewesen wäre und die Dashcam wirklich immer speichert, macht das die Aufnahme aber im etwaigen Verfahren nicht unwirksam. Dann liegt lediglich ein Datenschutzverstoß des Anwenders zusätzlich vor - das hilft dir aber erstmal nichts.

Was dir blüht - wenn denn überhaupt Anzeige erstattet wird, was ich nicht glaube, dazu gleich mehr - ist eine reine Einzelfallentscheidung. Was dir schlussendlich vorgeworfen werden könnte ist alles von "fehlerhaftem Überholen" (Owi, Bußgeld, Punkte), bis hin zur Nötigung oder illegalem Straßenrennen. Wir waren nicht dabei, daher kann das hier niemand beurteilen.

Gegenanzeige: Kannst du machen, aber bei deiner Anzeige steht Aussage gegen Aussage, während deine Gegenpartei für deinen Verstoß Videoaufzeichnungen hat. Sprich deine Gegenanzeige würde vermutlich eingestellt werden, die ursprüngliche Anzeige gegen dich aber nicht...

ABER! Wenn es genau so war, wie du es geschildert hast, werden diese Aushilfscops sehr sicher keine Anzeige erstatten und dabei die Dashcam herzeigen: Dann wäre nämlich offensichtlich, dass sie dich - trotz Gefahrensituation - nicht einscheren haben lassen. Das könnte unter Umständen eine Nötigung sein, auf jeden Fall aber eine eigenen Verkehrsordnungswidrigkeit, nach §5/IV StVO, siehe dazu auch die ständige Rechtsprechung, z.B. das OLG Düsseldorf Az. 2 Ss (OWi) 11/93 oder OLG Hamm VRS 78, 61. Dort heißt es:

Bei einem bereits laufenden Überholvorgang muss der Überholte „durch geeignete Fahrweise dazu beitragen, dass der Überholer gefahrlos wieder einscheren kann.“

Ergebnis: Du hast als erstes Mist gebaut. Wenn die Hilfscops es drauf anlegen, können sie dich deswegen anzeigen und diese Anzeige würde durchgehen.

Deine Gegenanzeige würde vermutlich im Nichts versanden.

Aber: Die einzig vernünftige Anzeige durch die anderen beiden wäre, mithilfe der Dashcam - damit würden sie sich aber ins eigene Knie schießen...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

BibiG235 
Beitragsersteller
 23.06.2025, 23:03

Vielen Dank für eure Antworten.

Das Auto mit der Dashcam hätte eigentlich 30m Sicherheitsabstand haben müssen, wenn man ganz genau geht. Aber es war nicht mal wirklich Platz das ich ohne weiteres einscheren konnte. Als ich überholt habe, hat keiner mehr Gas gegeben, da war nix falsch von denen. Das er an mein Auto kam hat die Dashcam auch aufgezeichnet, da direkt hinter meinem Auto angehalten wurde und der Mann an mein Auto kam. Aber das kann man ja löschen, auch die Fahrweise die seine Frau machte als sie mich verfolgten.

Dann warte ich mal ab. Ich habe meine Sichtweise mit Datum und Uhrzeit aufgeschrieben. Dann hat man noch die beste Erinnerung als in paar Wochen oder so.

RedPanther  24.06.2025, 07:49
@BibiG235
Das Auto mit der Dashcam hätte eigentlich 30m Sicherheitsabstand haben müssen, wenn man ganz genau geht. Aber es war nicht mal wirklich Platz das ich ohne weiteres einscheren konnte.

Vielleicht hast du auch einfach eine falsche Vorstellung davon, wie wenig 30 m sind, wenn man zum Überholen auf 100 km/h beschleunigt hat und zum Wiedereinscheren erstmal noch die Geschwindigkeit wieder reduzieren muss.

Wenn du in eine 30 m lange Lücke in der Mitte noch ein Auto packst, sind das je 12 m Abstand hinten und vorne. Das ist bei 60 km/h gefühlt "Stoßfänger an Stoßfänger".

flythesky  24.06.2025, 09:06
@RedPanther

Bin ich ganz bei RedPanther. 30 Meter schaut nach nicht viel aus...

Bei 60 km/h sind 30 Meter der Mindestabstand. Wenn du dazwischen reinfährst sind das - nach Abzug des Autos, sowohl nach vorne als auch nach hinten nicht mal mehr 15 Meter! Das ist sehr sehr wenig!!! Und du warst ja nicht mit 60 km/h unterwegs, sondern hast überholt, also warst du schneller, sicher mindestens 80 km/h.

Da sind 30 Meter NICHTS!

flythesky  24.06.2025, 09:07
@BibiG235
 Das er an mein Auto kam hat die Dashcam auch aufgezeichnet, da direkt hinter meinem Auto angehalten wurde und der Mann an mein Auto kam. Aber das kann man ja löschen, auch die Fahrweise die seine Frau machte als sie mich verfolgten.

Das ist alles nicht mehr vorhanden. Wie gesagt, wenn es keinen Unfall gibt, muss man die Daten MANUELL sichern. Das werden sie sicher nicht getan haben.

Dann warte ich mal ab. Ich habe meine Sichtweise mit Datum und Uhrzeit aufgeschrieben. Dann hat man noch die beste Erinnerung als in paar Wochen oder so.

Das ist nie verkehrt.