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Wer hat Vorrang in der Sackgasse – Einfahrt oder Ausfahrt vom Privatparkplatz?

Hallo zusammen,

in unserer Sackgasse kommt es leider regelmäßig zu Streitigkeiten zwischen Autofahrern – fast monatlich. Die Situation ist immer dieselbe:

Links sind Autos dicht geparkt, am Ende der Sackgasse gibt es einen kleinen Wendebereich (Rundou). Rechts befindet sich ein abgesperrter Privatparkplatz mit Schranke, der von ca. 50 Personen genutzt wird – mit nur einer Ein- und Ausfahrt.

Immer wieder treffen hier zwei Fahrzeuge aufeinander:

  1. Ein Auto, das von der Sackgasse in den Parkplatz hineinfahren möchte
  2. Ein Auto, das den Parkplatz verlassen will

Beide wollen nicht zurücksetzen – keiner fühlt sich zuständig. Wer hat hier nun wirklich Vorrang? Am Parkplatz selbst wieder retour zu fahren obwohl man bereits unter der Schranke steht ist aufgrund eines knapp an der Schranke stehenden Fahrzeug sehr schwierig.

Nette Autofahrer fahren eine zusätzliche Runde am Wendebereich und dann in den Parkplatz hinein. Andere blockieren bewusst so lange, bis derjenige am Parkplatz aufgibt und zurücksetzt – obwohl das mit Risiko verbunden ist.

Meine Frage: Wer hat in dieser Situation laut Straßenverkehrsordnung (Österreich) Vorrang?

Gibt es dazu eine klare gesetzliche Regelung? Wer müsste theoretisch warten?

Und wie könnte man diese ständigen Konflikte langfristig lösen – z. B. durch Beschilderung oder bauliche Maßnahmen?

Siehe Zeichnung – hoffentlich wird die Situation dadurch bildlich verständlicher.

Bin gespannt auf eure Meinungen und Erfahrungen – vielen Dank im Voraus!

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Auto, Verkehrsrecht, Österreich, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Vorfahrt, sackgasse

Polizei behauptet zu schnell gefahren zu sein?

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen hatte ich eine sehr merkwürdige Begegnung mit der Polizei und bin jetzt verunsichert, was auf mich zukommen könnte.

Ich bin mit meinem Mini Cooper JCW ganz normal gefahren – ca. 2 Minuten bis nach Hause. Als ich schon vor meinem Haus ausgestiegen war, hielten plötzlich zwei Polizisten an und fragten direkt: „Wer ist gerade gefahren?“ Ich war total überrascht. Auf meine Rückfrage, was los sei, meinten sie, ich sei zu schnell gefahren – basierend nur auf dem Klang meines Autos. Sie hätten an einer anderen Ampel gestanden und hätten mich „gehört“, seien mir angeblich hinterhergefahren, aber ich habe davon gar nichts bemerkt.

Ich sagte sofort, dass ich nicht zu schnell gefahren bin. Darauf meinte einer der Polizisten nur: „Das kannst du auch noch 20-mal sagen.“ Es gab weder eine Messung noch Videoaufnahmen oder ähnliches – nur deren subjektive Einschätzung. Ich habe niemanden im Rückspiegel gesehen und bin auch nicht Auffällig gefahren.

Vor etwa einem Monat hatte ich leider schon einen zweiten A-Verstoß (Handy am Steuer – 1 Punkt + Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung), und jetzt habe ich große Angst, dass dieser neue Vorfall als dritter A-Verstoß gewertet werden könnte – was ja den Führerschein gefährden würde. Aber kann sowas überhaupt durchgehen, wenn es keinerlei Beweise gibt?

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation oder weiß, wie das rechtlich aussieht?

Ich bin wirklich über jeden hilfreichen Rat dankbar.

Polizei, Verkehrsrecht, Führerschein

Blitzt ein Ampelblitzer auch bei Gelb?

Hello allerseits,

ich war heute mit dem Auto unterwegs.

Ich muss noch dazu sagen, dass es ein Ampelblitzer mit 2 Induktionsschleifen war. Das war so eine „Blitzerkiste“ nenne ich es jetzt einfach mal. Die war allerdings ohne Rotfilter.

Als ich über die Ampel gefahren bin, ist diese von grün auf gelb umgesprungen. Ich habe das nur aus dem Augenwinkel gesehen. Ich habe es gesehen, als ich zufällig in den Innenspiegel geschaut habe. Allerdings war ich

Ich weiß, wahrscheinlich bräuchte ich mir keine Sorgen zu machen. Weil ein anderer Autofahrer ist noch mitgezogen. Aber man muss ja immer damit rechnen, dass sich andere Autofahrer doof verhalten.

Ich habe diese Kiste einmal sogar noch angeschaut. Da habe ich mir noch so gedacht: „ oh bitte hoffentlich nicht.“. Ich konnte da jetzt nicht sehen, dass sie mich erwischt hat.

Das war original dieser Blitzer.

Meine Ängste diesbezüglich sind jetzt folgende:

  1. Ich bin über die erste Induktionsschleife rübergefahren, wo die Ampel noch gelb war. Aber bei der 2. Induktionsschleife war die Ampel sicherlich schon rot.
  2. Ich habe jetzt Angst, dass ich den Ärger bekomme, weil der andere Autofahrer, der hinter mir war, ist ja mitgezogen. Er hat mir auch ziemlich dicht auf der Stoßstange gehangen. Dummerweise habe ich mir das Kennzeichen nicht gemerkt. Ich weiß nur, dass es ein weißer VW Up war. Habe natürlich auch keine Dashcam drin gehabt. Wie denn? Es war ein Leihwagen.
  3. Achso und ich bin noch in der Probezeit. Heißt natürlich extra Ticket für ein Aufbauseminar, was ich innerhalb von 8 Wochen absolvieren müsste.

Kennt sich vielleicht jemand mit solch speziellen Situationen aus? Ich danke euch im Voraus.

Samba22

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Auto, Verkehr, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Ampel, Blitzer, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Ampelblitzer

Wiedererteilung mit neuer Probezeit?

Guten Tag zusammen,

Ich habe schon al eine Frage bezüglich einer Wiedererteilung gestellet allerdings sind neu Fragen auf gekommen. Kurz zum alten Thema.

Mit wurde der Führerschein vor über 15 Jahren entzogen wegen Trunkenheit musste eine Aufbausiminar machen weil ich unter 1,6 lage habe denn Führerschein dann nach 12 Monaten wieder bekommen und ca 6 Monate später hatte ich 1 Geschwindigkeitsvergehen über 21kmh. Dann wurde direkt eine MPU angehordnet dieses habe ich ausgessen. Un Letzt jahr waren die 15 Jahre Tilgunsfrist rum und konnte die Wiedererteilung der Fahrlaubnis ohne Problem stellen und es wurde auch genehmigt ich habe jetzt seit november 2024 wieder einen Führerschein. Aber jetzt zur meiner Eigendlichen frage.

Wie werde ich als Wiedererteile behandelt sprich bei A und B Verstößen wie ein Person die eine Ersterteilung des Führerscheins hat mit denn 3 Phasen (Aufbauseminar / Verwarnung / Entzug)

Oder gelten andere Regeln?

Bei der letzten Frage sagen alle man bekommt direkt eine MPU beim 1a oder 2b Verstößen.

Und die Restprobezeit läuft weiter.

Wenn man aber jetzt mal etwas im Interent Recherchiert kommt man auf folgende aussage:

Nach einer Wiedererteilung beginnt eine neue Probezeit (§ 2a StVG). Du stehst also wieder unter „Beobachtung“. Trotzdem gelten die normalen Regeln:

  • Erst bei einem A-Verstoß (z. B. über 21 km/h, Rotlicht, Handy, Drogen) oder
  • zwei B-Verstößen (z. B. Parken auf Autobahn, abgefahrene Reifen)

wird die Führerscheinstelle aktiv: Sie kann ein Aufbauseminar anordnen und die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Es ist alles etwas verwirrend daher hoffe ich das jemand die Richtige antwort kennt

Danke für die Hilfe

Verkehr, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Probezeit, Straßenverkehr, Führerscheinstelle

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