Verkehrsrecht – die besten Beiträge

Praxisprüfung durch gefallen 2. mal?

Hallo Leute.

Bin heute schon das 2 . mal bei der Praxisprüfung Klasse B durch gefallen.

Die drei Gründe vom Prüfer waren:

  1. Ich habe bei einer gelben Ampel gebremst. Ich sollte durch fahren, weil das Auto hinter mir zu dicht aufgefahren war. Bin aber beim ersten mal durch gefallen weil ich eine gelbe Ampel gefahren. Sollte Links abbiegen dar war sie noch grün. Während ich schon beim abbiegen war sprang sie auf gelb um was ich nicht mehr sehen konnte. Prüfung gelaufen.
  2. War auf einer Vorfahrtsstrasse unterwegs. Da das Schild verdeckt war von einem parkenden LKW verdeckt war und ich ein Auto von rechts sah bremste ich ab. Und wartet einige Sekunden.
  3. Auch beim Seitenabstand zu parkenden Autos war ich anscheind zu nah dran.Was mich irritiert ist das ich in den Übungstunden nie was von meiner Fahrleherin gehört habe das ich den abstand nicht einhalte.
  4. Beim Schalten wurde ich kritisiert weil ich zuviel am schalten war. Was ich nicht verstehe da mir mein erster Fahrleher immer eingehämmert hat immer schalte um Sprit zu sparen oder auf eine rote Amel im 2. Gang zuzurollen.

In meinen Übungsstunden habe ich schon ewig nichts mehr von diesen Fehlern gehört da ich anscheind immer vernüftig fahre.

Ich bin auch recht aufgeregt wenn ich in die Prüfung gehe. Was mir aufgefallen ist das ich immer der Letzte bin der geprüft wird. Liegt es daran das ich wirklich der letzte am Tag bin oder sind die Prüfer so verzweifelt Fehler zu finden und suchen sich sowas raus??

Auto, Verkehrsrecht, Führerschein, Straßenverkehr

Wie darf man hier parken?

Zum genaueren Umschauen hier der Link zu Google StreetView

Es handelt sich um einen schmalen Seitenstreifen, auf dem nicht mal ein Smart genug Platz hat. Die Stelle ist innerorts auf gerader Strecke und es gibt kein Haltverbot o.ä.

Mit der rechten Seite auf dem Gehweg zu parken (wie es hier alle machen) ist zweifelsfrei verboten, weil der Gehweg nicht zum Parken freigegeben ist.

Alternative 1 ist, mit der rechten Seite bis zum Bordsteinrand heranzufahren, so dass die linke Fahrzeugseite in die Fahrbahn hineinragt.

Alternative 2 ist, mit der rechten Seite bis zum Rinnstein (Fahrbahnrand) heranzufahren, so dass man komplett auf der Fahrbahn steht.

Alternative 3 ist, dass man dort nur im Seitenstreifen parken darf undzwar nur dann, wenn das Fahrzeug schmal genug ist (z.B. Motorräder).

Ein paar Denkanstöße, die ich dazu habe:

  • Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen zu benutzen.
  • Sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
  • Das Parken ist unzulässig, wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert. Der Seitenstreifen ist zwar grundsätzlich zum Parken vorgesehen, es handelt sich meiner Ansicht nach aber nicht um eine gekennzeichnete Parkfläche.
  • Zeichen 315 erlaubt das teilweise Hineinragen in die Fahrbahn beim Parken. Die StVO lässt das teilweise Hineinragen also grundsätzlich ausdrücklich zu. Auch Parkflächenmarkierungen werden oft zum Großteil auf dem Gehweg und für einen kleinen Teil auf der Fahrbahn aufgebracht.
Bild zum Beitrag
Auto, KFZ, Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Gesetz, Fahrerlaubnis, Ordnungswidrigkeit, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

Meistgelesene Beiträge zum Thema Verkehrsrecht