Parkschein münzschlitz verstopft?

4 Antworten

§ 13 Abs. 1 StVO:

Ist eine Parkuhr oder ein Parkscheinautomat nicht funktionsfähig, darf nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer geparkt werden. In diesem Fall ist die Parkscheibe zu verwenden (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2).

Wobei das nicht gelten dürfte, wenn auf demselben Parkplatz noch eine zweiter Automat steht.

wiedermalich  06.09.2023, 09:27

"Wobei das nicht gelten dürfte, wenn auf demselben Parkplatz noch eine zweiter Automat steht."

Genau das!

Jeder der sagt "einfach Parkscheibe raus legen" hat unrecht! Als aller erstes ist man verpflichtet einen anderen Parkschein-Automaten zu suchen. Dabei bezieht man sich auf die "Zumutbarkeit der Entfernung". D.h. man muss nicht 2km weiter laufen, um einen Automaten zu finden. Man darf aber auch nicht einmal eine 360 Grad Drehung machen und sagen "tja, ist keiner da....".

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Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, muss man statt dessen eine Parkscheibe benutzen und im Fahrzeug auslegen, die Höchstparkdauer ändert sich damit nicht; gilt natürlich nicht, wenn es in erkennbarer Nähe einen weiteren funktionsfähigen Parkscheinautomaten gibt.

Wenn der Parkautomat nicht einsatzfähig ist, dann soll man eine Parkuhr verwenden