Direct2Solutions GmbH kommt mit einer Forderung aus 2009?

Hallo zusammen,

ich erfrage etwas für ein Freund.

Der Bekommt wohl heute ein Schreiben das er sich 2009 irgendwo angemeldet haben soll. Und soll Nun dafür bezahlen. Ich kopiere einfach mal ds schreiben hier rein. Vielleicht spricht das ja für sich...

Sehr geehrte(r) Herr XXX,

wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage bezüglich der Forderung unseres Auftraggebers Direct2Solutions GmbH . ( Er fragte heute Telefonisch nach was das sei)

Nach Rücksprache mit unserem Auftraggeber wurde uns nochmals versichert, dass nachweislich ein Vertrag geschlossen wurde.

Es wurde sich in diesem Zusammenhang auf der Internetseite loomin.de kostenlos registriert und die AGB akzeptiert. Nach Absenden des Anmeldeformulars wurde Ihnen an die Emailadresse XXXX.de ein Aktivierungslink gesandt, welcher bestätigt wurde. Hierdurch fand eine Emailverifizierung statt. Im Anschluss wurde am 03.09.2009 unter Angabe der Personaldaten eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ausgewählt, um die entsprechende Leistung vollumfänglich zu nutzen. Auf die Vertragslaufzeit, die automatische Verlängerung und die Kosten wurde hierbei deutlich hingewiesen. Als Zahlmethode wurde das Lastschriftverfahren ausgewählt, wozu Kontodaten angegeben wurden. Für die vereinbarte Lastschrift wurde die Kontonummer XXX mit der BLZ XXX angegeben.

Ohne diese drei genannten Schritte (Absenden Bestellformular, Aktivierungslink und Auswahl Zugang mit Angabe der Zahlmethode) war die Anmeldung der Premium Mitgliedschaft nicht möglich.

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 07.11.2001, AZ VII ZR 13/01) hat bestätigt, dass Willenserklärungen auch per Mausklick abgegeben und Verträge über das Internet so abgeschlossen werden. Sie haben durch die Eingabe Ihrer Daten und anklicken des Buttons Ihre Bestellung ausdrücklich und verbindlich durchgeführt.

Da das Entgelt nicht entrichtet wurde, wurde die Angelegenheit an uns als zugelassenes Inkassounternehmen abgegeben.

Gerne könne Sie auch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit uns treffen, sollte es Ihnen nicht möglich sein den geschuldeten Betrag i.H.v. 232,54 € bis zum 26.01.2016 (Eingang auf unserem Konto) auf einmal zu zahlen.

Forderungsübersicht

  • Hauptforderung (Datingportal) 90,00 €
  • Zinsen auf Hauptforderung
  • i.H.v. 5%Punkten über dem jeweiligem Basiszinssatz seit dem 03.10.2009 27,10 €
  • Auslagen des Auftraggebers 12,50 €
  • Mahnkosten des Auftraggebers gemäß §§ 280, 286 BGB 5,00 €
  • Mahnkosten National Inkasso gemäß §§ 280, 286 BGB 0,00 €
  • Inkassogebühren 1,80 Geschäftsgebühr nach 2300 VV RVG, gemäß §§ 280, 286 BGB 81,00 €
  • Auslagen nach 7002 VV RVG, gemäß §§ 280, 286 BGB 16,20 €
  • Auskunfteien 0,74 €
  • Gerichtskosten 0,00 €
  • Zahlung 0,00 €
  • Gesamt 232,54 €

Ich hoffe das kann man so lesen. Ich sagte zu ihm das es doch was mit 3 Jahre gibt was man dann nicht zahlen muss, aber ich dachte ich frage lieber mal hier ;)

Was kann er am besten da zurück schreiben oder soll er die Rechnung zahlen? Danke für eure Hilfe...

Bine

Anwalt, Inkasso, Verjährung
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