Überholverbot. Ausgenommen landwirtschaftliche Fahrzeuge?
Bundesstraße hinter einem Traktor fährt ein Pkw hinterher und zeigt keine Anzeichen zum überholen. Ich setze den Blinker links und fahre auf die Gegenfahrbahn. Auf gleicher Höhe, schert das überholende Auto auch ohne zu blinken zum überholen des traktors aus. Durch Hupen und abbremsen konnte ich einen Unfall verhintern. Frage dürfte ich überholen, da nur landwirtschaftliche Fahrzeuge unter dem Überholverbot Verkehrszeichen freigegeben sind?
2 Antworten
Mit dem Zusatzschild sind nicht landwirtschaftliche Fahrzeuge gemeint, sondern solche, die bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fahren können/dürfen. Den PKW hättest du also nicht überholen dürfen. Und da moderne Traktoren locker 60 km/h und mehr schaffen, dürfen auch diese nicht überholt werden.
Nein, weil du ja kein landwirtschaftliches Fahrzeug, sondern einen PKW überholt hast. Der vor dir wollte ein landwirtschaftliches Fahrzeug überholen. Danach wärst du dran gewesen.