Wer darf mit Blaulicht fahren?

6 Antworten

Die Behörden bzw. die Fahrzeuge, die mit Blaulicht fahren dürfen, sind in §38 StVO genannt.

Und Nein, du darfst als Laie in einem medizinischen Praktikum ganz sicher nicht mit Blaulicht in der Gegend rumdüsen. Fahrzeuge mit Sondersignalen sind ja kein Kinderkarussell!

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

JasparAzalea 
Fragesteller
 06.10.2023, 00:51

Doch schon ziemlich nah dran. Rotes Kreuz FSJ im Transportdiensr. War alles sehr easy

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Nein, das ist komplexer als auf den ersten Blick gedacht.

Die Fahrzeuge, welche in Deutschland mit einer Sondersignalanlage, also mit blauem Blinklicht und Folgetonhorn-/ Einsatzhorn ausgestattet sein dürfen, sind in §52 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) aufgeführt. Eine Nutzung dieser Anlage, ist davon unabhängig in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier muss aus rechtlicher Hinsicht gesehen zwischen den Sonderrechten nach §35 StVO und dem sogenannten Wegerecht nach §38 StVO unterschieden werden. Die Sonderrechte gemäß §35 StVO, befreien den Fahrer bzw. die Fahrzeuge unter gewissen Voraussetzungen von den ansonsten geltenden Vorschriften der StVO. Er darf also unter anderem die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, Ampelkreuzungen bei Rotlicht überqueren, im Überholverbot überholen und im Halte- bzw. im Halteverbot halten und parken. Dennoch, sind die Sonderrechte kein "Freischein", denn es gibt die in §35 Absatz 8 StVO geregelte Einschränkung, dass diese nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden dürfen. So muss sich zum Beispiel beim Überqueren von Ampelkreuzungen bei Rotlicht der Fahrer des Einsatzfahrzeuges davon überzeugen, dass ihn der Querverkehr wahrgenommen hat und entsprechend warten wird. In unklare Verkehrssituationen, darf man sich trotz der Sonderrechte nur in Schrittgeschwindigkeit vorsichtig "hineintasten". Das sogenannte Wegerecht, welches in §38 StVO geregelt ist, gilt nur bei gleichzeitiger Verwendung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn in der Kombination. Es ordnet an: "alle übrigen Verkehrsteilnehmer, haben SOFORT freie Bahn zu schaffen!". Damit also das Wegerecht besteht, müssen beide Signale "rechtzeitig" eingeschaltet sein. Was "rechtzeitig" ist, das ist wiederum von vielen verschiedenen Faktoren wie der Tageszeit und der jeweiligen Verkehrssituation abhängig. Nach einem obergerichtlichen Urteil, bedeutet "rechtzeitig" jedoch in der Regel mindestens zehn Sekunden vor der Einfahrt in einen Kreuzungsbereich bei Rotlicht. Das wiederum bedeutet, dass zumindest tagsüber im städtischen Bereich blaues Blinklicht und Folgetonhorn eigentlich durchgängig eingeschaltet sein müssen. FAZIT: Es ist gar nicht mal so einfach und es gibt (rechtlich) vieles zu beachten. Einfach Blaulicht an und "blind" fahren, das geht nicht.

Nein, in einem Praktikum, darf man nicht mit Blaulicht fahren. Das würde schon daran scheitern, dass man für sehr viele Einsatzfahrzeuge eine Fahrerlaubnis für LKW der Klasse C1 oder der Klasse C benötigt. Ohne diese, darf man das Fahrzeug überhaupt gar nicht fahren, mit und ohne Blaulicht nicht.

Mfg

ich wollte schon immer mal mit Blaulicht fahren , hört sich so cool an. 

Das ist Alles aber sicher nicht cool.

Wenn Jemand mit SoSi unterwegs ist, dann sind in aller Regel Menschen zu Schaden gekommen oder zumindest besteht die Gefahr.

Wenn man mit SoSi unterwegs ist muss man doppelt so viel aufpassen, als wenn man ohne unterwegs ist.

Wenn man mit SoSi unterwegs ist bekommt man bei einem Unfall in aller Regel einen Teil der Schuld.

Wer das cool findet, bei dem sollte man die Frage stellen, ob er charakterlich für einen solchen Job geeignet ist.


PolNRW93  29.09.2023, 13:10

Ich muss (zum Teil) widersprechen ☝️🤓

Mir fällt kein Kollege bei der Polizei ein, der nicht gerne mit Sonder- und Wegerechten unterwegs ist. Spaß macht das schon.

Natürlich ist einem die Ernsthaftigkeit des Einsatzes dennoch bewusst und die Vorsicht wird auch nicht außer Acht gelassen. Aber zu einem gewissen Maß genießen kann (und darf) man das meiner Meinung nach schon.

Verstehe aber deinen Grundgedanken 👍🏻

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Ich denke du meinst mit medizinischen Praktikum ein Praktikum im Rettungsdienst und nein, Praktikanten werden im Rettungsdienst ziemlich sicher nicht hinters Steuer gelassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin

Während einem Praktikum wirst du sicher kein Auto fahren. Erst recht nicht mit Blaulicht. Dafür brauchst du soweit ich weis eine Prüfung ob du überhaupt mit Blaulicht fahren darfst. Und dann auch nur wenn es die Leitstelle erlaubt, also zu Einsätzen.


OnePerson19  28.09.2023, 23:36
Dafür brauchst du soweit ich weis eine Prüfung ob du überhaupt mit Blaulicht fahren darfst. 

Ne, eine weitere Prüfung ist nicht erforderlich

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