Darf die Polizei rückwärts entlang der Autobahn in die entgegengesetzte Richtung fahren, wenn sie Blaulicht aktiviert hat?

Das Ergebnis basiert auf 6 Abstimmungen

Ja, mit Blaulicht darf die Polizei alles 100%
Nein, zu gefährlich 0%

5 Antworten

Jaein. Eigentlich dürfen sie alles, eigentlich aber auch nicht.

Grundsätzlich ist u.a. die Polizei nach § 35 StVO von der kompletten StVO befreit, d.h. kann sämtliche Verkehrsregeln missachten, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Dazu braucht sie übrigens nichtmal das Blaulicht einzuschalten - dieses dient nur zur Warnung vor Gefahr oder eben in Verbindung mit der Sirene der Anweisung an andere Verkehrsteilnehmer, freie Bahn zu schaffen. Dies ist in einem anderen Paragraphen (§ 38 StVO) geregelt und hat dementsprechend nichts damit zu tun, was ein Fahrzeug machen darf und was nicht.

So, und jetzt kommt das große ABER:

Es gibt da noch den Abs. 8 des § 35 StVO:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Das heißt im Endeffekt, dass man auch jemand, der gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt, nichts machen darf das einen Unfall provoziert bzw. eine untragbare Gefahr darstellt. Dieser Absatz wird unter "Blaulichtfahrern" gerne mal so interpretiert, dass man automatisch der Mops ist wenn auf Einsatzfahrt irgendwas blödes passiert.

Und zweitens: Nur weil man sich nicht an die StVO halten muss, verliert z.B. das Strafgesetzbuch nicht seine Gültigkeit. Man kann sich also z.B. weiterhin der Nötigung oder der Sachbeschädigung schuldig machen.

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Man kann sicherlich argumentieren, dass es eine untragbare Unfallgefahr erzeugt, als Geisterfahrer auf der Autobahn zu fahren. Auch mit gut sichtbarem Blaulicht zur Warnung. Dementsprechend dürfte so etwas eigentlich nicht zulässig sein bzw. käme der Polizist am Steuer des Streifenwagens wahrscheinlich in arge Erklärungsnot, wenn er sowas macht und es gibt dann tatsächlich einen Unfall.

Allerdings wäre das dann wirklich eine Einzelfallgeschichte, wo sich Gutachter und Anwälte über Geschwindigkeiten, Abstände, Sichtbarkeiten und Notwendigkeiten streiten.

Auf die rechtliche Lage und Zulässigkeit wurde hier ja schon hingewiesen.

Es ist gang und gäbe, dass Polizeifahrzeuge z.B. vor einem Stauenede warnen. Läuft der Stau weiter auf, muss der Wagen rückwärts fahren, mit dem Stauende quasi Schritt halten. Und an Stauenenden passieren die übelsten Unfälle, daher ist abzuwägen a) die Gefährlichkeit des Rückwärtsfahrens mit Warnblinker und Blaulicht gegen b) die tödliche Gefahr eines Auffahrunfalls bei hohen Geschwindigkeiten.

Die Autobahnpolizisten wissen ziemlich genau, was sie tun.

Von Experte PolNRW93 bestätigt

Ja, mit Sonderrechten ist das grundsätzlich erlaubt. Es ist übrigens sogar ohne Blaulicht erlaubt. Für Sonderrechte ist nicht einmal eine Sondersignalanlage am Fahrzeug notwendig. Es dürften also grundsätzlich sogar Zivilfahrzeuge ganz ohne Blaulicht (§ 35 StVO).

Ob das im Einzelfall im Rahmen war, kann hier keiner genauer bewerten. Das würde im Zweifelsfall ein Richter klären.

Der Aussage "mit Blaulicht darf die Polizei alles" stimme ich hingegen keineswegs zu. Wie bereits erwähnt ist das nur grundsätzlich erlaubt. Das heißt keineswegs, dass die Polizei für 20 Sekunden Zeitgewinn bei einem Unfall wo schon ein RTW vor Ort ist solch waghalsige Manöver durchführen können und ihnen bei einem Unfall keine Konsequenzen drohen.

Woher ich das weiß:Hobby – Auto- und Motorradfahrer mit 30.000km/Jahr
Ja, mit Blaulicht darf die Polizei alles

Theoretisch ja. Aber in der Praxis wird sowas nur in Ausnahmefällen gemacht.

Bestimmt auf dem seitenstreifen und nicht auf der Fahrspur..

ja, wenn es Chanel gehen muss

slimshadyback 
Fragesteller
 31.08.2023, 15:21

nö, war auf der Fahrspur

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JTKirk2000  31.08.2023, 16:53
@slimshadyback

Dann aber in der Rettungsgasse und auch nur, wenn es keinen Pannenstreifen gibt. Und die Rettungsgasse hat im Falle eines Staus abgesehen von Rettungsfahrzeugen immer freigehalten zu werden.

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PolNRW93  31.08.2023, 18:45
@JTKirk2000

Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst sind bei der Nutzung von Sonderrechten nicht an die Straßenverkehrsordnung gebunden!

Sie dürfen also so viel mitten auf der Autobahn rückwärts fahren, „wie sie wollen“, sofern das für die Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist. Einzige Regel bei sämtlichen Fahrten ist, dass kein Unbeteiligter gefährdet werden darf. Und dann gibt es noch Rechtsprechung zu der Geschwindigkeit, die höchstens gefahren werden sollte aber das würde den Rahmen sprengen.

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