Stehen mit Warnblinker?
Immer wieder sehe ich Autos mit Warnblinker am Straßenrand oder halb auf dem Gehweg stehen. Ist es denn rechtlich erlaubt, am Straßenrand oder halb auf dem Gehweg mit Warnblinker zu stehen? Bei Lieferanten und der Post ist es ja nicht schlimm. Wie ist es aber bei Privatautos?
6 Antworten
Nein, ist nicht erlaubt.
Einer vom Ordnungsamt sagte mal: "Es ist schon lustig, dass diese Autofahrer durch den Warnblinker wie ein Christbaum extra auf sich aufmerksam machen, dass sie etwas Verbotenes machen."
Nur Taxis dürfen Parken, wo parken nicht erlaubt ist, um ihrem Geschäft nachzugehen.
Lieferdienste werden oft geduldet.
Bei Privaten Autos ist Parken absolut verboten. Und je nachdem dem, kann die Strafe entsprechend angepasst werden: Parken in zweiter Reihe, Parken auf Gehweg, missbrauchen von Warnblinker....
Der Warnblinker ändert absolut nichts an den Vorschriften, wo gehalten und geparkt werden darf.
Es zeigt allerhöchstens an, dass der betreffende Fahrer sich absolut im Klaren darüber ist, dass er gerade was Falsches macht.
Sofern an dieser Stelle Parken nicht erlaubt ist, dann ist das weder für Lieferanten, Postautos noch Privatautos legal
Ganz im Gegenteil: Der eingeschaltete Warnblinker ist ein deutliches Zeichen, dass der Fahrer genau wusste, dass das Fahrzeug dort nicht geparkt werden durfte.
Somit kann Vorsatz unterstellt und das Bußgeld verdoppelt werden.
Ahhh, das geliebte "2.Reihe" parken. Hier in Düsseldorf ne Pest.
"Muss ja nur kurz zum Bäcker"
"Hol mir nur kurz ne Cola beim Büdchen"
Ist natürlich nicht erlaubt. Nervt einfach.