Darf man mit Warnblinklicht auf Radweg halten?

6 Antworten

Das halten bzw. parken auf Radwegen ist grundsätzlich verboten, Warnblinker hin oder her.

Die meisten Autofahrenden nutzen das ja eh nur um zu signalisieren, ich weiß das ich falsch parke, bin aber bald wieder da.

Ausgenommen wird evtl. ein tatsächlicher Notfall sein, wo das Auto kaputt ist, nicht mehr bewegt werden kann, oder ein Unfall passiert ist.

Warnbliker darf verwendet werden wenn vor einer Gefahr gewarnt wird oder wenn man eine Panne hat.

Z.B. Bremsen am Stauende, Abschleppen oder das Auto ist defekt und steht auf der Straße.

Nachdem man ein Fahrzeug nur ordentlich abstellen darf und es damit keine Gefahr ist darf beim Parken kein Warnblinker verwendet werden.

Und übrigens auf dem Geweg und auf dem Radweg haben Autos nichts verloren auch nich mal schnell eben zum Bäcker

Nope ist es nicht. Der Missbrauch von Warnblinkern kostet übrigens 10€ mehr als wenn man ohne draufsteht.

Du kannst die Leute über Weg.li oder Wegeheld melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2016 im Fahrradbereich Tätig
Meine Frage ist ob es erlaubt ist, mit Warmblinklicht zu halten.

Wenn man einen Notfall oder eine Panne hat, ja.

Ansonsten selbstverständlich nicht.

Ich habe auch keine Ahnung, warum so viele Falschparker auch noch öffentlich darauf hinweisen, dass sie wissentlich falsch parken... das erfüllt die Kriterien für einen Vorsatz und erhöht das Strafmaß...

Das Einschalten des Warnblinkers kann dir sogar negativ ausgelegt werden. Es bedeutet schließlich, dass Du Dir bewußt bist, dass Dein Auto eine Gefahr darstellt, so, wie Du es geparkt hast.