Vorfahrtsrecht im Wohngebiet - Radfahrer auf Fußweg?
Guten Abend liebe Straßenverkehrs-fans,
Ich habe mal eine Frage zum Vorfahrtsrecht, undzwar befinden wir uns in dieser Situation in einer Wohnsiedlung, 30erZone und durchgehend Rechts vor Links.
Die Kreuzung besteht quasi aus 3 Straßen und einem Radweg (der kleine Hellgraue) Nun war ich gestern mit dem Rad unterwegs und kam von der unteren Straße, Ein anderer Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit aus dem Fußweg. Er ist mir dreißt davor gefahren und meinte mich anpöbeln zu müssen er hätte ja vorfahrt. Wer würde im Recht liegen wenn es zu einem Unfall gekommen wäre?
(Der Fußweg hat keine Beschilderung, also kein Fahrrad frei etc.)
Ist das Graue denn nun ein Geh- oder ein Radweg?
Das kleine, hellgraue ist ein Verbindungsweg für Fußgänger, Kein Schild weißt darauf hin, dass Radfahrer hier durchfahren dürfen. Also meiner Ansicht nach ein Gehweg.
Ist der Fußweg bzw Radweg mit einem Bordstein von den restlichen Straßen getrennt?
Ein kleiner Bordstein ist dort vorhanden, aber nur ca. 2 cm. Meine Frage ging aber eher in die Richtung ob hier überhaupt Räder fahren dürfen. Meiner Meinung nach nämlich nicht.
4 Antworten
Selbst wenn es ein Radweg wäre, ist das eine untergeordnete "Straße" und unterliegt damit automatisch dem Nachrangig zu betrachtendenden Straße. Er muss aus dieser Straße auf jeden Fall Vorfahrt gewähren. Analog zu einer Grundstücks Ausfahrt...
Die Kreuzung besteht quasi aus 3 Straßen und einem Radweg
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Ein anderer Radfahrer mit hoher Geschwindigkeit aus dem Fußweg.
Ein kleiner Bordstein ist dort vorhanden, aber nur ca. 2 cm.
Wenn der Radweg ein Fußweg ist, darf er dort nicht fahren.
Wenn der Fußweg aber ein Radweg ist, darf er dort fahren, muss aber wegen des abgesenkten Bordsteins warten bzw Dir Vorfahrt gewähren.
Wenn kein Schild es verbietet, dürfen Radfahrer da fahren. Auch das blaue Schild mit den Fußgängern allein würde es verbieten.
Wenn Radfahrer fahren dürfen, wäre rechts vor links. Hätten sie aber einen abgesenkten Bordstein, können sie keine Vorfahrt haben.
Ist ein abgesenkter Bordstein und keine normale Straße. Aufgrund dessen muss er in jedem Fall Vorfahrt gewähren.
Sollte es noch dazu ein Gehweg sein, trifft ich keiner Weise schuld.
lg.