Müssen Radfahrer bei roter Fußgängerampel halten?

4 Antworten

Die genaue Lage ist mir auch unklar. Aber es ist dem Radfahrer stark anzuraten, zu halten, weil er trotzdem Schuld haette, wenn er da einen Fussgaenger bei Rot ueber den Haufen faehrt. Nach dem Grundsatz gegenseitigen Ruecksichtnahme, und der schwaechere Verkehrsteilnehmer hat mehr Ruecksicht zu erhalten.

Das hat sich meines Wissens nach zweimal geändert in den letzten Jahren.

Wenn keine eigene Radfahrersignalleuchte (Ampel ist alles zusammen) da ist, musste der Radfahrer die KFZ Signalleuchte beachten.

Dann wurde das auf die Anzeige für Fußgänger geändert. Nun ist es wohl wieder wie zuerst.

Radfahrer müssen ohne eigene Signalleuchte die der anderen Fahrzeuge beachten.

Entweder hast du eine eigene Radfahrer-Ampel, die du achten musst oder du musst die Auto-Ampel achten. Über einen reinen Fußgängerüberweg darfst du sowieso nicht - machst du das als Radler, während PKW in der Richtung Rot haben, kann das m.W. als Rotlichtverstoß gewertet werden.

Doch Fahrräder müssen auch stehen bleiben. Man kann ja auch vom Fahhrad über den Haufen gefahren werden. Also dann kann man auch direkt vom Auto überrollt werden.