Müssen Radfahrer bei roter Fußgängerampel halten?
Ich habe mal eine Frage:
Ich bin gerade über eine Fußgängerampel gegangen. Die Autofahrer hatten logischerweise rot. Wenn man auf die gegenüberliegende Straße kommt, muss man erst einen Radweg übergehen bis der Fußweg kommt.
Müssen die Radfahrer auch halten? Eigentlich nicht oder? Denn der Radweg war nicht auf der Straße, weshalb die Rote Ampel nur für die Autofahrer gilt oder? Also müssen die Fußgänger dann aufpassen.
Ist das richtig?
4 Antworten
Die genaue Lage ist mir auch unklar. Aber es ist dem Radfahrer stark anzuraten, zu halten, weil er trotzdem Schuld haette, wenn er da einen Fussgaenger bei Rot ueber den Haufen faehrt. Nach dem Grundsatz gegenseitigen Ruecksichtnahme, und der schwaechere Verkehrsteilnehmer hat mehr Ruecksicht zu erhalten.
Das hat sich meines Wissens nach zweimal geändert in den letzten Jahren.
Wenn keine eigene Radfahrersignalleuchte (Ampel ist alles zusammen) da ist, musste der Radfahrer die KFZ Signalleuchte beachten.
Dann wurde das auf die Anzeige für Fußgänger geändert. Nun ist es wohl wieder wie zuerst.
Radfahrer müssen ohne eigene Signalleuchte die der anderen Fahrzeuge beachten.
Entweder hast du eine eigene Radfahrer-Ampel, die du achten musst oder du musst die Auto-Ampel achten. Über einen reinen Fußgängerüberweg darfst du sowieso nicht - machst du das als Radler, während PKW in der Richtung Rot haben, kann das m.W. als Rotlichtverstoß gewertet werden.
Doch Fahrräder müssen auch stehen bleiben. Man kann ja auch vom Fahhrad über den Haufen gefahren werden. Also dann kann man auch direkt vom Auto überrollt werden.