Müssen Radfahrer auf dem Radweg Frahren?

8 Antworten

Jein.

Wenn ein Radweg parallel zu einer Straße verläuft und als solcher gekennzeichnet ist, muss er auch benutzt werden. Wenn er aber beispielsweise nur rot gepflastert ist, dann nicht.

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Nicht alles, was wie ein Radweg aussieht, ist auch einer.

Heftig umstritten ist auch immer noch, wie es mit der Radwegebenutzung auf der anderen Straßenseite aussieht. Gerade auf Überlandstraßen wird der Radweg meist einseitig geführt und wenn er in Fahrtrichtung linksseitig verläuft, muss man oft am Ortsanfang und am Ortsende die Straße queren, weil er innerorts nicht weitergeführt wird.

Auch enden viel zu viele Radwege irgendwo im Nirwana, so dass ihre Beutzung gefährlicher sein kann als das Fahren auf der Straße.

Darüber hinaus dürfen beispielsweise S-Pedelecs den Radweg nicht benutzen, weil sie rechtlich den Kleinkraftrollern gleichgestellt sind.

Wer also gemütlich mit seinem S-Pedelec mit 20 km/h ohne Strom radeln will, muss auf die Straße, während der Radrennfahrer, der auch schon mal 40 km/h fährt, auf den buckligen Radweg muss, den er sich zudem noch häufig mit Fußgängern teilen muss.

 - (Recht, Fahrrad, Allgemeinwissen)

Ein Blick in die StVO klärt auf:

1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

4) Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen.

Wenn der Radweg durch ein Verkehrszeichen 237 (weißes Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet ist, besteht eine Benutzungspflicht.

https://taz.de/Bundesverwaltungsgericht-hat-entschieden/!5131947/

Die Regel ist:

Wenn ein Radweg da ist und mit dem entsprechenden Verkehrsschild ausgewiesen wird, gilt die Radwegebenutzungspflicht. Fehlt allerdings das Schild, dürfen sich die Radfahrer - auch verkehrsrechtlich gesehen - aussuchen, ob sie auf dem Radweg oder der Fahrbahn radeln.

Wenn er als Radweg ausgewiesen ist muss er benutzt werden. Außer er ist nicht befahrbar ( Schäden…. ) oder glaube auch wenn man als Gruppe ( ab 20 Personen ) unterwegs ist