Wie weiß ich, ob ein Gehsteig auch für Fahrräder benutzbar ist?
Ich plane gerade meine zukünftigen Fahrradrouten zur Arbeit. Bei der Straße, die schnurstracks zu meiner Arbeit führt gibt es einen ziemlich langen Gehsteig, wo allerdings nirgens ein Schild mit Fahrrad oder durchgestrichenen Fahrrad ODER Fußgänger steht. Vor und nach diesem Weg, der immer wieder von Straße unterbrochen wird, sind auf der anderen oder gleichen Seite gekennzeichnete Geh-und Radwege.
Also einfach gesagt: Links ist Geh-und Radweg, dann nur Straße, dann rechts unbeschilderter Gehsteig, dann wieder nur Straße, dann rechts wieder gekennzeichneter Geh-und Radweg.
Ist dieser unbeschilderte Gehsteig dann auch für Radfahrer nutzbar oder nicht?
8 Antworten
Hi, wichtig sind die Verkehrsschilder 237,240 und 241. Diese zeigen die Benutzungspflicht des Radweges an.
Alle anderen Radwege können, müssen aber nicht genutzt werden. Bei einem geteilten Geh-Radweg haben Fussgänger immer Vorrecht, also Schritttempo fahren.
Du siehst nicht immer ist es Sinnvoll den Radweg zu nutzen. Ich nutze nur die Benutzungspflichtigen, bei allen anderen fahre ich auf der Strasse, weil ich dort schneller bin.
Und ist weder ein Radweg noch ein Schild vorhanden, dann ist es ein reiner Gehweg und das befahren verboten.
Ist nicht ganz eindeutig "auch für Fahrräder" gekennzeichnet, darfst du da nicht fahren. :)
Das kann ich dir nicht beantworten. Dass kann Gründe haben, dass der Fußweg zu schmal ist etc. Fahr doch auf der Straße.
Wenn der Gehweg nicht beschildert ist, dann ist es ein Gehweg; das Fahrradfahren ist also nicht erlaubt.
Das ist ja doof... Warum machen die davor und danach einen Radweg und dazwischen lassen sie's dann einfach?
Da ich die genaue Örtlichkeit nicht kenne, kann ich Dir nicht sagen, inwieweit der Radweg dort ggf. doch weitergeht, wenn er einmal beschildert wurde. Gründe könnten z. B. sein, dass Vorgaben für den Radweg auf diesem Teilstück nicht eingehalten werden können.
Zugegeben: Der Gehweg ist ziemlich eng. Da wird das Ausweichen wahrscheinlich etwas schwierig... Aber der Gehweg ist einfach richtig lang ca. 1,2km und neben einer gut befahrenen Bundesstraße oder wie man sowas nennt!
Oftmals wird bei Sanierung vergessen, den alten Radweg mit zu erneuern. So kann es sein, das ein Radweg auf einmal stoppt, und nach 10m auf einmal wieder weiter geht.
Ganz einfach:
Solange kein Schild da steht, das die Benutzung des Gehwegs für Radfahrer erlaubt (oder als Radweg sogar dazu verpflichtet), ist der Gehweg für Radfahrer Tabu.
Dementsprechend:
Ist dieser unbeschilderte Gehsteig dann auch für Radfahrer nutzbar oder nicht?
Nein.
GEHwege sind für Radfahrer saugefährlich - kein Abbieger achtet auf Radfahrer und schon hat man einen Freiflug über die Motorhaube gewonnen...
Um Deine Frage zu beantworten - ist ein GEHweg nicht mit einem Schild z.b. "Radfahrer frei" gekennzeichnet, ist das Radfahren darauf verboten.
Aber auch mit "Radfahrer frei" bleibt es saugefährlich (s. oben).
So was doofes aber auch. Warum machen die solche Gehwege nicht zu Geh-UND Radwegen? Vor allem, weil die davor und danach einfach für beide wieder sind??