Nebenkosten – die neusten Beiträge

Wie findet ihr es eigentlich ab 2025 deutlich höhere Nebenkosten als Mieter, oder Hausbesitzer zahlen zu müssen?

So müssen die Mieter einer Wohnung in Freiburg wegen der Grundsteuerneuberechnung ab 2025 monatlich zusätzlich 225 Euro zu ihren Nebenkosten dazuzahlen und Besitzer eines Einfamilienhauses wie in dem Beispiel aus dem unten verlinkten ZDF- Videos (Dauer 8 min) anstatt wie bisher jährlich 800 Euro, dann 14.000 Euro Grundsteuer im Jahr zahlen.

Bisher wurden ca 21 Millionen neue Grundsteuerbescheide von den Finanzämtern versendet und dagegen wurden seither über 5 Millionen Einsprüche gestellt, da man innerhalb eines Monats nach Zusetllung dagegen Einspruch einlegen muss, wenn man nach den Gerichtsverfahren der Musterklagen Geld zurück bekommen möchte. Diejenigen die keinen Einspruch erheben bekommen dann kein Geld zurück.

https://www.zdf.de/politik/frontal/grundsteuer-reform-ungerecht-teurer-grundlagenbescheid-hausbesitzer-kommunen-100.html

Andere Antwort 57%
Finde ich super, freue mich schon darauf deutlich mehr zu zahlen 14%
Ich wandere aus Deutschland aus 14%
Ist mir egal,Ich lege die höheren Nebenkosten auf meine Mieter um 14%
Ich werde Einspruch gegen die Grundsteuer erheben. 0%
Viele Komunen sind verschuldet daher werde ich nicht Widerspreche 0%
Ich suche mir einen Nebenjob 0%
Familie, Geld, Deutschland, Mieter, Eltern, Armut, Einkommen, Altersarmut, Eigentum, Hausbesitzer, Lebenshaltungskosten, Nebenkosten, Soziale Gerechtigkeit, Widerspruch, Grundsteuerreform

Teich auffüllen Vermieter - ohne Absprache?

Hallo,

wohne seit etwa einem Dreiviertel Jahr mit meinem Freund in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.

Nun hat der Gartenteich durch die heißen Sommertage und wenigen Niederschläge natürlich viel Wasser verloren. Der Vermieter bat uns darum diesen bitte wieder aufzufüllen. (Über unseren Wasserhahn/Wasserzähler) Dies haben wir dann auch erstmal getan, waren aber auch skeptisch ob dies überhaupt von uns übernommen werden muss. Schließlich müssen da ja über den Sommer hunderte bis tausende von Liter Wasser rein. Das geht dann natürlich ins Geld. Haben ihn dann deshalb nicht ganz voll gemacht, nur so voll, dass es genug für Fische und Pflanzen ist. Im Mietvertrag steht hier auch nichts bezüglich des Teiches.

Nun waren wir etwa eine Woche im Urlaub und hatten extra den Zählerstand abfotografiert. Und siehe da: der Teich wurde bis oben hin vom Vermieter aufgefüllt und der Zählerstand zeigt nun knapp über 1000 Liter mehr an. Ohne vorherige Absprache!!! Rechtlich kann das doch wohl nicht in Ordnung sein. Immerhin sind das Kosten die wir am Ende tragen müssen. Das wurde nie im Voraus mit uns abgesprochen. (Der Vermieter wohnt übrigens im selben Haus über uns und hat das Recht für die Gartenarbeit unseren Garten zu betreten)

Da wir beide noch sehr jung sind und es unsere erste eigene Wohnung ist, haben wir natürlich noch wenig Erfahrung und würden gerne mal wissen, wie es andere sehen. Wer muss die Kosten in diesem Fall tragen? Wir sind der Meinung, dass dies der Vermieter zu tragen hat, da der Vermieter schließlich der Eigentümer ist und wir nur die Mieter.

Vielen Dank im Voraus :)

Teich, Mietrecht, Nebenkosten, Wasserkosten

Darf der Vermieter den Mieter zur Gartenpflege zwingen?

Folgende Situation:

Der Vermieter hat die Wohnungspartei von einer Wohnungsgenossenschaft in einem Mehrfamilienhaus vor 4 Jahren gekauft.

Der Mieter hat durch die Aufteilung der Wohnungen im Erdgeschoss den Garten zur alleinigen Nutzung zugeteilt bekommen. Der Garten wurde auch billig eingezäunt, damit es keinen Durchgangsverkehr gibt. Im Ursprungsvertrag, der vor 10 Jahren geschlossen wurde, steht nichts von Gartenarbeit. Diese wurde in den Nebenkosten für Alle umverteilt.

Vor dem neuen Mieter war also die komplette Hausgemeinschaft an den Kosten der Gartenplege wie Rasenmähen, und scheren der Recht großen Hecke auf der kompletten Anlage beteiligt.

Der Vermieter hat mit dem Mieter vor 4 Jahren mündlich vereinbart, dieser solle sich alleine um die Garten-Pflege kümmern. Kompromissbereit hat der Mieter mündlich zugesagt, da er zumindest den Garten ab jetzt alleine nutzen könnte und bsplw. niemand mehr in seine Fenster schauen konnte. Ein Zugewinn. Nun hat der Mieter keinen grünen Daumen und sieht sich nicht als Gärtner und lässt jedes Jahr halt 1x die große Hecke von einem Dienstleister stutzen, da das Geäst so stark ist, dass er schweres Gerät braucht. Er tut das Nötigste, dass ihm keine Verwildering vorgeworfen werden kann. Der Rasen allerdings sind wie auf einer Pferdekoppel aus.

Nun wurde aktuell wieder die (Garten)anlage, die zu dem ganzen Haus gehört, von einer Firma in Stand gesetzt. Der Vermieter hat sich daraufhin den nicht gemachten Garten des Mieters angeschaut und hat per mail angewiesen die Hecke und den Rasen doch bitte jetzt zu machen.

Mieter findet den wilden Rasen toll, die Hecke will er im August machen lassen, (wie es bisher jedes Jahr der Fall war) und hat seine Ruhe.

Fragen:

  1. Darf der Vermieter verlangen jetzt tätig zu werden? Vielleicht ist der Mieter ja beim Naturschutzbund und möchte ab jetzt die Insekten erhalten und mäht auch deswegen den Rasen nicht. Hecke ist im August geplant.
  2. Kann der Mieter jetzt sagen: "ich habe keine Lust die Hecke zu machen. Es existiert auch kein neuer Vertrag seit der Übernahme durch den neuen Vermieter. Nur eine Übertragung. Es gibt lediglich eine mündliche Vereinbarung zwecks der Garten-Pflege wobei der Mieter nie wirklich eine Wahl hatte.
  3. Wenn der Mieter auf den alten, also auch aktuellen Mietvertrag pocht, darf der Vermieter dann die Kosten einer professionellen Gartenfirma auf die Nebenkosten abwälzen?
  4. Was würdet ihr als Mieter in so einer Situation machen?
Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Kosten, Immobilien, Mietvertrag, Gartenpflege, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Hecke, Vermieterwechsel

Wie wird ein sparsames Heizverhalten nach einer unterjährigen Gaspreiserhöhung in der NK-Abrechnung berücksichtigt?

Hallo Zusammen,

wie bekannt, hatten wir in den letzten Jahren starke Veränderungen in den Preisen von Gas bzw. für die Energieerzeugung, vor allem nach oben. Daraus hat sich in 2022 ergeben, dass wir Anfang des Jahres einen niedrigeren Gaspreis hatten als Ende 2022. Meine Frage ist nun, wie das in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt wird. z.B.:

Vor der Preiserhöhung wurde Anfang 2022 ausgiebig geheizt. Ergibt somit einen relativ hohen Verbrauch bei noch geringeren Kosten.

Mit der Preiserhöhung war man mit dem Heizen Ende 2022 sparsam. Somit niedriger Verbrauch bei hohen Kosten.

Jetzt wird in den Abrechnungen ja immer der Gesamtjahresverbrauch mit dem durchschnittlichen Gaspreis übers Jahr verteilt multipliziert. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Kostenverteilung übers Jahr nicht gleichmäßig verteilt ist.

Beispielrechnung:

1.Halbjahr 2022:

2300 Einheiten * Preis/Einheit 0,12€ = 276€

2.Halbjahr 2022

700 Einheiten * Preis/Einheit 0,16€ = 112€

Gesamt: 388€

Rechnung mit Gesamt- und Durchschnittswerten:

3000 Einheiten * Durchschnittspreis/Einheit 0,14€ = 420€

Das heißt ich komme hier deutlich schlechter weg, wenn mit den Durchschnitten/Gesamtwerten übers Jahr gerechnet wird.

Werden solche Fälle denn nun berücksichtigt von den Energieträgern? Bei geringen Schwankungen spielt das ja fast keine Rolle, aber bei starken Erhöhungen, wie wir sie in den letzten Jahren hatten, macht das durchaus einen Unterschied.

Grüße

A.

Energie, Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

Wie finde ich die Ursache für einen zu hohen Gasverbrauch?

Guten Tag,

ich wohne seit Oktober in einem Studentenwohnheim. Habe ein 18m^2 Zimmer und die weitere Mietfläche beträgt um die 30m^2. es handelt sich um eine WG, jedoch wohne ich alleine. Aktuell liegt mein Gasverbrauch bei insgesamt 3200 kWh. Im Januar lag er bei 900 kWh und im Februar bei 800 kWh. Im März wiederum bei 700 kWh. Vor kurzer Zeit hatte ich Semesterferien. Daher war ich im Februar und im März insgesamt vielleicht 5-10 Tage in Wohnung. In der anderen Zeit, war die Heizung immer aus und niemand hat dort geduscht oder sonst etwas.

Der Verbrauch war für diese Monate viel zu hoch. Außerdem hatte ich bereits Vergleichswerte von Mitbewohnern im Stockwerk über mir, die zu zweit wohnen. Deren Gasverbrauch liegt bei 800-1000 kWh und das seit September.

Die Hausverwaltung lies meine Bedenken unkommentiert. Ich habe diese nun erneut kontaktiert, weil diese Werte offensichtlich für eine Person viel zu hoch sind. Außerdem heizt die Heizung leider nicht mal vernünftig.

Der Verbrauch ist hoch und trotzdem ist die Dusche nur lauwarm und im Januar war es häufig sehr kalt, trotz Heizung auf Höchststufe.

Nun habe ich natürlich Angst, dass mich eine extrem hohe Rechnung erwartet, welche natürlich völlig unberechtigt wäre, da offensichtlich etwas defekt sein muss, was diesen immens hohen Verbrauch verursacht.

Ich hoffe ihr versteht mein Anliegen und könnt mir Tipps geben. Ich hoffe nun das die Hausverwaltung nun einen Handwerker organisiert.

Vielen Dank für Antworten.

heiß, Gas, Energie, Heizkosten, defekt, Heizung, Fußbodenheizung, duschen, Gasheizung, Handwerker, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Stromzähler, Gaspreis, Gasverbrauch

Meistgelesene Beiträge zum Thema Nebenkosten