Teich auffüllen Vermieter - ohne Absprache?
Hallo,
wohne seit etwa einem Dreiviertel Jahr mit meinem Freund in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.
Nun hat der Gartenteich durch die heißen Sommertage und wenigen Niederschläge natürlich viel Wasser verloren. Der Vermieter bat uns darum diesen bitte wieder aufzufüllen. (Über unseren Wasserhahn/Wasserzähler) Dies haben wir dann auch erstmal getan, waren aber auch skeptisch ob dies überhaupt von uns übernommen werden muss. Schließlich müssen da ja über den Sommer hunderte bis tausende von Liter Wasser rein. Das geht dann natürlich ins Geld. Haben ihn dann deshalb nicht ganz voll gemacht, nur so voll, dass es genug für Fische und Pflanzen ist. Im Mietvertrag steht hier auch nichts bezüglich des Teiches.
Nun waren wir etwa eine Woche im Urlaub und hatten extra den Zählerstand abfotografiert. Und siehe da: der Teich wurde bis oben hin vom Vermieter aufgefüllt und der Zählerstand zeigt nun knapp über 1000 Liter mehr an. Ohne vorherige Absprache!!! Rechtlich kann das doch wohl nicht in Ordnung sein. Immerhin sind das Kosten die wir am Ende tragen müssen. Das wurde nie im Voraus mit uns abgesprochen. (Der Vermieter wohnt übrigens im selben Haus über uns und hat das Recht für die Gartenarbeit unseren Garten zu betreten)
Da wir beide noch sehr jung sind und es unsere erste eigene Wohnung ist, haben wir natürlich noch wenig Erfahrung und würden gerne mal wissen, wie es andere sehen. Wer muss die Kosten in diesem Fall tragen? Wir sind der Meinung, dass dies der Vermieter zu tragen hat, da der Vermieter schließlich der Eigentümer ist und wir nur die Mieter.
Vielen Dank im Voraus :)
5 Antworten
Wir wohnen .....in einer Mietwohnung inkl. Garten & Teich.
Wenn nur ihr den Garten benützen dürft, müsst ihr auch für den Unterhalt aufkommen.
Wenn mehrere Parteien den Garten benutzen dürfen, müssen die Kosten entsprechend geteilt werden.
Selbst in heißen Jahren reden wir vermutlich nicht über mehr als 10-15€, also pro Monat einen Euro. Was soll der Aufstand?
Ist der Garten samt Teich eure Mietsache? Oder gehört der Teich zum Garten des Vermieters? Und wenn er doch im selben Haus wohnt - warum nutzt er dann nicht seinen eigenen Anschluss?
Ich nehme an, es ist wenigstens ein gesonderter Gartenwasserzähler? Dann wären das zumindest keine Unsummen, sondern blieben vermutlich im im einstelligen Euro-Bereich über den Sommer gesehen.
So oder so solltet Ihr da schlichtweg eine nachträgliche Einigung für den Mietvertrag anfordern. Dann wisst Ihr wenigstens, woran Ihr seid.
Es geht also jetzt um max. ca. 1,5 m³ Wasser. Schaut mal auf der letzten Abrechnung nach, wie viel bei Euch Wasser/Abwasser kostet. Vermutlich geht es also um ca. 10 €. Diese könntet Ihr theoretisch beim Vermieter einfordern, bzw. bei der nächsten Abrechnung abziehen.
Problem ist nur, wenn Ihr so genau seid und dem Teich im Rahmen der Euch auferlegten Pflege des mitgemieteten Gartens nicht die nötige Wassermenge spendieren wollt, dann solltet Ihr aber anhand von genauen Zählerständen belegen, wie viel Wasser tatsächlich aus der Trinkwasserleitung in den Teich geflossen ist. Die Aussage "1 m³ mehr auf dem Zähler" reicht bei weitem nicht aus.
Z. B. könnte der Zähler vorher bei ,51234 gestanden sein und jetzt steht er bei der nächsten m³-Zahl mit 0,0012. Dann wäre es gerade mal ein halber Kubikmeter.
Je nach Anbieter dürften die 1000 Liter maximal 2 Euro gekostet haben. Da würde ich nicht einmal anfangen darüber nachzudenken. Es sind 2 Euro... Und dafür geht's den Fischen jetzt besser.
Aber auch dann ist es doch nur "Pfennigkram". Lassen wir es mal mit allen Steuern und Abwasserkosten etc. bei 5 € liegen. Was ich schon relativ hoch angesetzt finde, muss man doch darüber nicht reden. Zumal das jetzt ja nicht jeden Tag passiert.
Der Vermieter hat erstmal wohl nur an die Notwendigkeit gedacht, dass das Wasser komplett aufgefüllt werden muss.
Denn: je weniger Wasser drin ist, desto schneller erhitzt es sich; und die Tiere würden das nicht überleben.
Fragt ihn doch einfach, inwieweit er sich an den Kosten beteiligen wird.
plus abwasserkosten