Probleme mit Heizung/Nebenkostenabrechnung?

antiaes  17.05.2023, 17:10

Fotos?

Studentinxy174 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 17:20

Von der Heizung oder der Abrechnung?

6 Antworten

Studentin wohnt in Haus mit 40 Wohnungen. Da ist dann eine unterhalb, zwei daneben und eine oberhalb. Selber lässt man die Heizung aus und trotzdem frier man nicht. Das bedeutet, dass die anderen Wohnungen neben an und oberhalb/unterhalb kräftig mit heizen müssen.

Die Heizkosten werden zu 30 bis 50 % nach Wohnflächenanteil aufgeteilt und der Rest nach tatsächlichem Verbrauch. Es kann also sein, dass Ihr trotzdem viel zahlen müsst, weil die anderen kräftig einheizen und weil nun mal Heizungsrohre durch Eure Wohnung verlaufen, die auf dem Weg durch die Wohnung auch Wärme abgeben.

Somit entstehen auf jeden Fall Heizkosten und dann kommt es noch auf die Bauweise, Dämmzustand und natürlich auf den Tarif für Wärmeenergie an, der für Euer Haus gegolten hat.

Auch wenn Du nie heizt fallen Heizkosten an die Du anteilig tragen mußt.

Denn ein Teil der Heizkosten wird ja verbrauchsunabhängig nach Wohnfläche umgelegt.

Resultiert die Nachzahlung nur aus den Heizkosten oder insgesamt?

Wie groß ist denn die Wohnung und wie hoch waren die monatlichen Vorauszahlungen?

Stell die Abrechnung doch mal als Bild ein. Dann kann man mehr sagen.


Studentinxy174 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 17:19

Also wir zahlen 120NK für Gas und Wasser der Strom läuft extra die Wohnung hat 35qm ich stelle die Abrechnung evtl ein wenn ich alle Daten geschwärzt habe aber es sind halt 4 seiten und uch verstehe es nicht wirklich was genau da steht(ist meine erste Wohnung wie man vielleicht merkt weil ich wirklich planlos bin)

Laut Heizkostenverordnung dürfen die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ausschließlich nach individuellem Verbrauch – das heißt nach den Verbrauchsanzeigen der Mess- und Erfassungsgeräte – unter den Bewohnern verteilt werden. 

Es gibt immer auch Grundkosten, die nach einem festen Maßstab aufzuteilen sind. In der Regel wird dafür die Wohn- oder Nutzfläche der einzelnen Wohnungen in Quadratmetern verwendet. 

Jeder Heizkostenabrechnung liegt ein Verteilerschlüssel zugrunde, der den prozentualen Anteil der Verbrauchs- und Grundkosten festlegt. Laut § 6 HKVO darf der Gebäudeeigentümer diesen Verteilerschlüssel bestimmen und er hat dabei laut §§ 7 und 8 den Spielraum, "mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert" verbrauchsabhängig zu verteilen.

Fixkosten des Heizungsbetriebs fallen auch an, wenn kein Verbrauch besteht; u.a. Wartungs- und Reinigungskosten, Kosten der Heizkostenabrechnung und der Eichung von Messgeräten, Grundpreise für Erdgas und Fernwärme.

Bei öl- und gasbefeuerten Heizungsanlagen entstehen Wärme- und Verteilverluste und nicht die gesamte erzeugte Wärme kommt tatsächlich als nutz- und damit messbare Wärme an den Heizkörpern der Wohnungen an.

Bei der Erzeugung von Warmwasser geht noch mehr Energie verloren als bei der reinen Heizwärmeversorgung. Zum einen ist die Warmwasserbereitung ebenfalls von den Abgas- und Kesselverlusten betroffen. Zum anderen entstehen insbesondere im Sommer erhöhte Verluste durch die dann gegebene Überkapazität der Heizungsanlage. Auch Zirkulationsleitungen oder Elektrobegleitheizbänder verbrauchen viel Energie, die nichts mit dem messbaren individuellen Verbrauch zu tun hat.

Der grundsätzliche Wärmebedarf einer Wohnung hängt auch von ihrer Lage im Gebäude ab. Innenliegende Wohnungen haben den niedrigsten Bedarf, weil die umliegenden Wohnungen sie vor Kälte schützen. Bis zu 50 Prozent höher ist der Heizbedarf einer gleich großen Wohnung in Randlage. Je höher der Grundkostenanteil in einer Heizkostenabrechnung ist, desto geringer wirkt sich der lagebedingte Nachteil für einzelne Bewohner aus. 

https://www.minol.de/verteilerschluessel.html

wir zahlen 120NK für Gas und Wasser 

Und für die weiteren umlagefähigen Nebenkosten (sogenannte Betriebskosten) wie Grundsteuer, Kosten der Entwässerung, Warmwasserkosten, Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs, Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Kosten der Gartenpflege, Kosten der Beleuchtung, Kosten der Schornsteinreinigung, Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, Kosten für den Hauswart, Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage oder Breitbandverteiler, Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege etc., für die der Vermieter in Vorleistung geht, zahlt ihr nochmal extra?

Alles Gute für dich!


Studentinxy174 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 19:16

Also erstmal vielen Dank für diese ausführliche und verständliche antwort:) in den NK sind die Dinge die du erwähnt hast enthalten ich habe eben nochmal nachgeschaut. Das die Fixkosten da sind im Bezug auf Gas habe ich mittlerweile auch verstanden aber trotzdem ist es mir unverständlich wenn unser Verbrauch nahe 0 ist wie es dann sein kann das wir nachzahlen müssen. V.a. haben wir für 6 Monate NK bezahlt aber sind erst 2 Monate nach Vertragsschluss eingezogen also haben wir innerhalb dieser 2 monate auch kein wasser etc. Gebraucht (die Fixkosten müssen wir natürlich trotzdem zahlen aber kein eigwnverbrauch da ja keiner da war) im Schnitt hätten wir innerhalb der 6 Monate ca. 46m³ Wasser verbrauchen können (also wenn man vom Durchschnitt ausgeht) unser Verbrauch liegt aber bei 35 m³ also auch hier haben wir weniger gebraucht wodurch ja eigentlich luft nach oben entstehen sollte daher ist mir trotzdem irgendwie nicht klar wie es sein kann das wir nachzahlen müssen.

Hast du noch Ideen?

da wird der Vermieter durch so einen Kältefrostregler dafür gesorgt haben (das ist erlaubt übrigens), das etwas geheizt wird, denn ich glaube, du hast keine Ahnung, wie kalt eine Wohnung wirklich ist, wenn nicht geheizt wird.

So ein Auskühlen der Wohnung ist auch ausgesprochen schädlich.

Das kann also gar nicht sein, und wenn du der Meinung bist, dass da was falsch läuft mit der Heizung, kannst du nicht uns fragen. Du musst zu deinem Vermieter gehen, zum Heizungsinstallateur....


Studentinxy174 
Beitragsersteller
 17.05.2023, 17:16

Naja also wir haben eine sehr kleine Wohnung und nur einen Raum in dem wir uns ständig aufhalten und eigentlich ständig 2 gaming PCs laufen die heizen ganz schön auf zu dem haben wir links rechts und unter und über uns Wohnungen und wir sind davon ausgegangen dass dadurch dass diese heizen unsere Wohnung auch mit erwärmt wird. Wegen der Luftfeuchtigkeit haben wir so ein Teil gekauft das auch die Temperatur anzeigt und abends haben wir ohne heizen immer 25 Grad und die Heizungen sind alle kalt bis auf die eine eben aber die ist in einem anderen raum

Elizabeth2  17.05.2023, 17:18
@Studentinxy174

dann mache das andere. Oder geh zum Mieterschutzbund oder prüfe die Nebenkostenabrechnung selber genau nach oder gucke mal in deinen Mietvertrag , was da drinnen steht wie Heizkosten abgerechnet werden oder guck nach, warum die eine heizung hochheizt.

Wenn ihr sowas habt wie oben beschrieben (also alle beteiligen sich zu 50% sowieso) ist es ja nur fair, denn warum sollen die Nachbarn für dich immer umsonst heizen.

Wissen wir aber nicht.....

Gehe zum Mieterbund, zahle einen Jahresbeitrag und lass die Nebenkostenabrechnung überprüfen. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst Du auch die befragen, oder die nennen Dir eine guten Anwalt.