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nicht geeichte Stromzähler?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Stromzähler und deren Eichpflicht. Meine Oma lebt in einem Hochhaus, das von der Diakonie betrieben wird. Sie zahlt dort Miete sowie alle anfallenden Nebenkosten. Im Zuge einer Prüfung oder Nachfrage wurde festgestellt, dass die installierten Stromzähler für die einzelnen Wohnungen seit 2003 nicht mehr geeicht wurden. Es handelt sich hierbei um ältere Drehscheiben-Stromzähler. Aber wiederrum die Hauptzähler eine gültige Eichung haben.

Leider konnte niemand eine klare Auskunft darüber geben, ob in der Zwischenzeit eine Eichung oder zumindest eine Überprüfung der Zähler stattgefunden hat. Nun stellt sich mir die Frage: Ist in einem solchen Fall überhaupt eine Eichung vorgeschrieben?

Nach meinem Wissen kauft die Diakonie den Strom zentral ein und die Mieter beziehen diesen direkt. Der Verbrauch wird anhand der Werte auf den Stromzählern ermittelt, und basierend darauf werden die Kosten für den einzelnen Mieter berechnet.

Da die Zähler also aktiv zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Abrechnung verwendet werden, stellt sich mir die Frage: Müssen diese Stromzähler nicht geeicht sein, um eine rechtlich korrekte Abrechnung sicherzustellen? Falls ja, welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben, dass die Zähler offenbar seit über 20 Jahren nicht mehr geeicht wurden? Und gibt es Sonderregelungen, die für solche Fälle gelten könnten?

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Darf ich dem Hinterhaus den Gashahn zudrehen, wenn die nach mehrmaligem Auffordern die Gasrechnung an uns nicht zahlen?

Folgende Situation: wir besitzen das Vorderhaus, das Hinterhaus wurde leider verkauft und die neuen Nachbarn dahinter sind katastrophal. Es wird versucht, uns vorne rauszuekeln. Selbst auf der Straße werde ich schon hysterisch angeschrieben, da die nicht normal kommunizieren können.

Nun ist das so, dass Gas und Wasser über uns gehen. Also ich bin der Vertragspartner der Gas/ Wasseranbieter. Diese fließen über unseren Hauptzähler, Zweigen dann ab zu einem Zwischenzähler in deren Haus.

Somit muss ich für die in Vorkasse gehen und jedes Jahr eine Abrechnung aus der Abrechnung die ich bekomme, für ihren Gas- und Stromverbrauch machen.

Nun haben wir Worge, das sie sich bei der nächsten Abrechnung weigern werden, den Betrag zu zahlen, da sie es möglicherweise als ne Art Betrug betiteln und sie hätten ja niemals soviel verbraucht. Angaben in diese Richtung gab es schon.

Was sind meine Rechte in diesem Fall? Darf ich den Gashahn einfach zudrehen, wenn sie der Rechnung nicht nachkommen? Hat da irgendeiner Ahnung von?

Mir den alten Besitzern hatten wie null Probleme. Da lief das ohne Komplikationen. Die Neuen verstehen nicht, das sie - trotz eigenem Haus - abhängig sind vom Vorderhaus, machen uns dafür verantwortlich, daß sie davon nichts wussten, dabei haben wir denen ja nicht das hintere Haus verkauft. Sollte also nicht unser Problem sein, wenn sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Leider sind die etwas hysterisch und man kann wirklich null mit denen sprechen.

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Nebenkostenabrechnung 2023: Problem mit den Heizkosten?

Grüße,

bei mir kam gerade die Nebenkostenabrechnung für 2023 an. Sie fällt ziemlich hoch aus.

Der Großteil davon sind Kosten für Erdgas, das fürs Heizen und warmes Wasser verwendet wird.

Kurz die Zahlen:

  • Insgesamt hat das gesamte Mehrfamilienhaus 82525 kWh Erdgas verbraucht. Diese haben in der Theorie 18902 Euro gekostet. Macht einen Preis von ca. 23 Cent pro kWh.
  • Nun wurde davor aber noch ein Entlastungsbetrag aufgrund der Wärmepreisbremse abgezogen. Am Ende kommt man auf Kosten von 12269 Euro. Die werden jetzt auf die einzelnen Parteien verteilt. Das sind dann ca. 14 Cent pro kWh

Mein Problem sind die Preise. Ursprünglich 23 Cent finde ich ganz schön viel. Und das ist nur der durchschnittliche Preis, der könnte ja in einigen Monaten noch höher gewesen sein. Der Durchschnittspreis in DE im Jahr 2023 spiegelt diese Kosten allerdings überhaupt nicht wieder.

Erste Frage: Ist das wirklich so hoch, wie ich mir das denke? Gibts vielleicht eigene Erfahrungen? Wie viel hat Gas bei euch gekostet für das Jahr 2023?

Meine zweite Frage bezieht sich auf die Wärmepreisbremse. Wenn z.B. ein zu hoher Preis angesetzt wurde und die Kosten auf 18 Cent pro kWh sinken würden, würde dann nicht die Zuzahlung auch dementsprechend angepasst werden und am Ende würde bei uns wieder der verminderte Preis von ca. 12.000 Euro ankommen.

Ich frage mich das, weil ich die Preise an sich als zu hoch erachte und dort gern mal nachhaken würde, mit dem Abzug ist es aber irgendwie wieder ein recht logischer Betrag.

Ich weiß nicht, was würdet ihr mir empfehlen zu tun? Können sich Nachforschungen lohnen?

Ich freue mich auf eure Antworten/ eure Hilfe.

Grüße

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Gaspreis

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