Darf ich dem Hinterhaus den Gashahn zudrehen, wenn die nach mehrmaligem Auffordern die Gasrechnung an uns nicht zahlen?
Folgende Situation: wir besitzen das Vorderhaus, das Hinterhaus wurde leider verkauft und die neuen Nachbarn dahinter sind katastrophal. Es wird versucht, uns vorne rauszuekeln. Selbst auf der Straße werde ich schon hysterisch angeschrieben, da die nicht normal kommunizieren können.
Nun ist das so, dass Gas und Wasser über uns gehen. Also ich bin der Vertragspartner der Gas/ Wasseranbieter. Diese fließen über unseren Hauptzähler, Zweigen dann ab zu einem Zwischenzähler in deren Haus.
Somit muss ich für die in Vorkasse gehen und jedes Jahr eine Abrechnung aus der Abrechnung die ich bekomme, für ihren Gas- und Stromverbrauch machen.
Nun haben wir Worge, das sie sich bei der nächsten Abrechnung weigern werden, den Betrag zu zahlen, da sie es möglicherweise als ne Art Betrug betiteln und sie hätten ja niemals soviel verbraucht. Angaben in diese Richtung gab es schon.
Was sind meine Rechte in diesem Fall? Darf ich den Gashahn einfach zudrehen, wenn sie der Rechnung nicht nachkommen? Hat da irgendeiner Ahnung von?
Mir den alten Besitzern hatten wie null Probleme. Da lief das ohne Komplikationen. Die Neuen verstehen nicht, das sie - trotz eigenem Haus - abhängig sind vom Vorderhaus, machen uns dafür verantwortlich, daß sie davon nichts wussten, dabei haben wir denen ja nicht das hintere Haus verkauft. Sollte also nicht unser Problem sein, wenn sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Leider sind die etwas hysterisch und man kann wirklich null mit denen sprechen.
6 Antworten
Zur Klarstellung: So einfach abstellen geht auch jeden Fall nicht.
In dieser Konstellation braucht ihr auf jeden Fall einen Vertrag untereinander. Falls dieser noch nicht vorhanden sein sollte, wäre jetzt ein geeigneter Zeitpunkt dafür, diesen abzuschließen.
Dort sollten auf jeden Fall die Anbieterauswahl und die Zahlungsmodalitäten inklusiv der Abschläge definiert werden. Meinetwegen auch Vertragsstrafen.
Schießt das Hinterhaus hier quer, wisst ihr schon einmal besser, wohin die Reise geht. Könnte allerdings schwierig werden, das alles nachträglich zu regeln.
Dann ab zum Anwalt.
Wie wird denn deren Verbrauch abgerechnet? Da wird es doch einen Zähler geben der deren Verbrauch erfaßt (jeweils für Gas und Wasser).
Wende dich an den Energieversorger und fordere ihn auf das Ganze zu trennen und die Versorgung der anderen über einen Vertrag selbst vorzunehmen. Ich glaube kaum, dass Du verpflichtet bist, das zu erledigen.
Würde einen Anwalt empfehlen. Aber zum Problem mit Zähler, du kannst dir einen installateur holen der dir eigene Zähler einbaut und der hauptzähler gas entfällt somit. Beim Wasser kann man das selbe machen, jedoch bleibt der hauptzähler wahrscheinlich für gemeinschaftwasser. Sollte es das nicht geben kann dieser auch weg soweit ich weiß.
Nein das Gas und Wasser darfst Du nicht einfach abdrehen, außer es ist etwas kaputt ;) und Du kannst es wegen unbezahler Gasrechnung nicht reparieren lassen (Zaunwink) da die Reparaturfirma Vorkasse möchte ;)
einfach abdrehen dürft ihr nicht. Ich würde das dann übern Anwalt regeln
Der Zähler ist ein Zeischenzähler und wurde vor unserer Zeit eingesetzt. Dieser ist nicht gemeldet.
Erst kommt der Hauptzähler, danach splittet es sich zu unserer Heizung und zu deren Zwischenzähler.