Mit einem Balkonkraftwerk geht das nicht.
Aber eine Powerstation mit einem Eingang für Solarpanels dürfte das sein, was Du in diesem Fall brauchen könntest.
Mit einem Balkonkraftwerk geht das nicht.
Aber eine Powerstation mit einem Eingang für Solarpanels dürfte das sein, was Du in diesem Fall brauchen könntest.
Altbauten haben eine hohe Wärmekapazität.
Da hilft es wahrscheinlich auch nicht, wenn Du allein die Wärme bei geeigneter Witterung 'rauslüftest.
Von den anderen Wohnungen, die das vielleicht nicht so konsequent handhaben, bekommst Du über Wände und Decken nach genügend von deren Wärme ab.
Kann man nichts weiter machen. Du machst schon alles richtig.
Mein Sohn.
Er kann uns erreichen, wenn es notwendig ist und wir ihn.
Und niemand will das Handy klauen.
Lässt sich so nicht beantworten.
Der Gasverbrauch hängt stark von Deinem Verhalten und noch stärker von der Wohnung ab. Der Energieausweis des Hauses kann hier jedoch einen Hinweis geben.
Beim Strom ist es nicht viel besser: Du kannst mit dem Wert eines Vergleichsportals starten, aber auch hier spielen Wohnung und Verhalten eine große Rolle. Wenn Du an den Wert des Vormieters herankommen kannst hättest Du den besten Anhaltspunkt.
Achtung: Das muss auf den Übergabetermin bereits vorab angemeldet sein. Also vorher bereits die Zählernummern besorgen, Vertrag auf Termin abschließen und nachher nur noch die Zählerstände nachreichen.
Tipp: Zähler regelmäßig ablesen und Abschläge anpassen lassen.
Das Luftfahrtbundesamt ist eine Bundesbehörde, also gilt § 18 BGebG.
In den 5 Jahren Verjährungsfrist ist 2021 noch voll mit dabei.
Der Vollständigkeit halber sei noch auf die LuftKostV Kap. VII 34a verwiesen, wonach ein erfolgloser Widerspruch mindestens weitere 40 Euro kostet.
Für eine Reaktion ohne Anwalt bist Du mittlerweile zu spät dran.
Irgendwann muss ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir eingegangen sein, auf den Du nicht angemessen reagiert hast. Das wäre ein Widerspruch gewesen - dieser hätte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal begründet werden müssen.
Dem darauf folgenden Pfändungsbeschluss kann dann nicht mehr so einfach widersprochen werden.
Also ab zum Anwalt. Eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung wäre jetzt sinnvoll zu haben.
Technisch gesehen kannst Du den Router ewig betreiben.
Es sei denn, ihn ereilt ein (unwahrscheinlicher) Blitzschlag.
Aber: Irgendwann gibt es seitens des Herstellers keine Updates mehr, dann sollte der Router aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden.
Wann das allerdings der Fall ist, hängt stark vom Hersteller ab.
Positiv fällt hier der Hersteller AVM mit seinen FritzBoxen auf: Hier wurde schon einmal eine kritische Sicherheitslücke sogar noch auf Modellen behoben, die seit mehreren Jahren eigentlich EOL waren.
Über ein Schütz ansteuern?
Was Dein Zähler zählt, wird schon stimmen. Für den beobachten Effekt reicht im Zweifel schon etwas mehr als eine Kilowattstunde, da keine Nachkommastellen angezeigt werden.
Viel wichtiger für den Jahresverbrauch ist die Grundlast Deiner Wohnung. Also in der ersten Zeit regelmäßig ablesen und hochrechnen. Ggf. den Abschlag beim Anbieter anpassen lassen.
Da Du einen digitalen Zähler hast, solltest Du auch die PIN dafür beim Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber anfordern. Das ist kostenlos und schaltet die statistischen Funktionen frei. Dann siehst Du neben dem aktuellen Bezug auch wahrscheinlich den Jahresverbrauch des Vormieters.
Haben Dir die Antworten auf die gleiche Frage gestern um 22.04 Uhr nicht gereicht?
Und am 20.07.2025 wart ihr beide noch 12 Jahre alt.
Zulässig dürfte diese Konstruktion sein, ich verstehe jedoch den Sinn dieser von Hoymiles so vorgesehenen Konstruktion nicht ganz.
Die Begrenzung gilt ja für die kWp-Leistung aller Panels und die Maximalleistung aller Wechselrichter am Übergang zum Hausnetz (nicht Eigentumsgrenze).
Hier findet in beiden Fällen keine Überschreitung statt, da nur der Batteriespeicher mit dem Hausnetz verbunden ist.
Allerdings sehe ich keinen Sinn darin, die DC-Seite (verlustbehaftet) via AC an den Speicher zu übergeben und von dort wieder (verlustbehaftet) an das Hausnetz.
Aber gut, es hält immerhin die Regularien ein.
Die Anmeldung der Erweiterung dürfte allerdings schwierig werden. Bestehende Anlagen können im Marktstammdatenregister nicht geändert werden. Es könnte lediglich eine neue Anlage hinzugefügt werden - was in diesen Fällen üblich wäre.
Aber mit welcher Leistung? Die 800 Watt Wechselrichter-Leistung waren bestimmt schon in der alten Anlage angegeben. 0 Watt gehen nicht (und machen auch keinen Sinn), weitere 800 Watt wären nicht korrekt - und auch nicht zulässig.
Nein, das darf auch nicht funktionieren, weil sonst damit Geldwäsche möglich wäre.
Ein Balkonkraftwerk lohnt sich auf jeden Fall, sofern es selbst montiert wird.
Der Lohn für die Montage einer derart kleinen Anlage würde jegliche Wirtschaftlichkeit verderben.
Kannst Du hier nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/luftkostv/anlage.html
Der Dich betreffende Punkt ist im Kap. VI die 41a.
Interessant ist auch im Kap. VII die 34a: Ein erfolgloser Widerspruch kostet mindestens 40 Euro.
Und ja, das ist rechtens! Es wurde damals schon angekündigt, dass die Rechnungsstellung noch eine Weile dauern wird. Jetzt ist es eben soweit.
Nein.
Es sind vorher schon Investitionskosten angefallen und bei Eigennutzung bekommt man ja die Einspeisevergütung nicht.
Das für diese Investition aufgewendete Geld hat man danach entweder nicht mehr für andere Zwecke zur Verfügung oder muss den laufenden Kredit bedienen oder die Miete an den Anlagenbetreiber bezahlen.
Die Einspeisevergütung mag noch so gering anmuten, ist aber mindestens als Strompreis bei Eigennutzung anzusetzen und eben nicht "kostenlos".
Für eine Rentabilitätsberechnung wäre eher die Differenz zwischen Bezugspreis und Einspeisevergütung anzusetzen.
Man kann die Autarkie durch Batteriespeicher erhöhen. Aber auch hier fallen weitere Investitionskosten an, die dann erst einmal wieder hereingewirtschaftet werden müssen.
Die Preise für Speicher sind mittlerweile gesunken, damit ist es jetzt i.d.R. möglich die Anschaffungskosten über die Lebensdauer des Speichers wieder hereinzuholen.
Viel Gewinn ist an dieser Stelle jedoch immer noch nicht möglich.
Eine entsprechend große Anlage kann über den Sommer per Einspeisevergütung den Bezug im Winter finanzieren. Dieser ist zwar um Faktor 3,5 und mehr teurer, aber das ist dann meistens als Überschuss problemlos "drin".
Achtung: Neuere Anlagen können per Fernsteuerung gedimmt werden, das bringt diese Rechnung natürlich wieder etwas durcheinander.
Du wirst kaum jemanden außer dem Grundversorger finden, der Dich lediglich für zwei Monate beliefert.
Wenn nicht viel Strom bezogen wird, spielt das wahrscheinlich aber auch kaum eine Rolle,
Fürs nächste Mal: Alten Stromvertrag erst auf Ende des Mietvertrags kündigen. In der neuen Wohnung - sofern bereits überlappend angemietet - ruhig einen neuen Anbieter beauftragen. Dann dem alten Anbieter wegen Umzugs in eine bereits belieferte Wohnung sonderkündigen.
Das ergibt einen hochgerechneten Jahresverbrauch von 3087 kWh statt der von Dir gebuchten 2000 kWh.
Ergibt eine Nachzahlung, soweit klar.
Aber mit welcher der von Dir aufgeführten Zahlen ich weiterrechne, kommen immer nur unrealistische Werte heraus.
~167 kWh im Monat sind nicht für 45 Euro zu bekommen. 27 ct/kWh? Meinetwegen, dann fehlt aber die Grundgebühr.
Der Mehrverbrauch von ~885 kWh lässt sich auch nicht in Einklang mit der Nachzahlung bringen, da würde der Preis eher bei ~57,88 ct/kWh liegen.
104 Euro im Monat passen jedoch ganz gut zu 3087 kWh/a, da wären wir bei einer etwas höheren Grundgebühr bei ~34,6 ct/kWh.
Das ist jedoch alles nur geschätzt. Am besten die Abrechnung (anonymisiert!) hier einstellen, dann kann ordentlich gerechnet werden.
Es fehlen Informationen.
Das Aquarium könnte natürlich ein Grund sein, dieses müsste dann jedoch für ca. 7500 kWh/a verantwortlich sein. Das wären ca. 850 Watt permanente Leistungsaufnahme, könnte über einen Zwischenstecker ermittelt werden.
Ist es ein digitaler Zähler: Auf jeden Fall die PIN vom Messstellenbetreiber (Netzbetreiber) anfordern und damit die statistischen Funktionen freischalten. Dann kann der Zähler u.a. auch die momentane Leistungsaufnahme anzeigen.
Und abschließend: Die Wohnungsgröße hat kaum einen Einfluss auf den Jahresverbrauch, vielmehr das Verhalten der Bewohner im Umgang mit den Elektrogeräten.
Verivox setzt für 2 Personen 2500 kWh/a an. Insofern kannst Du ruhig einmal mit 2400 kWh/a starten, wenn keine Vergleichswerte der Vormieter bekannt sind.
Dies ist allerdings nur ein Richtwert, es kommt sehr viel auf die verwendeten Elektrogeräte und das Verhalten der Benutzer an. Die Größe der Wohnung hat tatsächlich kaum einen Einfluss.
Also: Strom erst einmal mit 2400 kWh/a anmelden. Regelmäßig - einmal pro Monat, im ersten Jahr - den Zählerstand ablesen und dem Versorger melden. Gute Versorger passen den Abschlag dann automatisch an, andere benötigen vielleicht einen Hinweis.
Deshalb: Verbrauch selbst auch hochrechnen und gegen den Abschlag legen, diesen ggf. anpassen lassen. Dann musst Du auch nichts nachzahlen.
Erst einmal: Eine Belieferung ohne Vertrag gibt es nicht.
Die Anmeldung bei Eins Energie in Sachsen hat also nicht funktioniert.
Deshalb hast Du auch - zurecht - einen Brief von Deinem Vermieter bekommen, weil Du Deiner vertraglichen Verpflichtung, Dich bei einem Anbieter anzumelden nicht nachgekommen bist.
Den vorherigen Vertrag kannst Du nicht selbst kündigen, weil er ja nicht auf Dich läuft, Dein Anmeldeversuch hatte ja nicht geklappt.
Trotzdem musst Du - zumindest für diesen Teil - wahrscheinlich nichts mehr machen, weil Deine Anmeldung bei den Stadtwerken den Leerstandstarif oder Grundversorgertarif - oder was auch immer da bisher gebucht war - automatisch beendet.
Bitte achte jedoch dieses Mal wirklich darauf, dass Du eine Vertragsbestätigung erhältst.
Der andere Teil wird noch interessant: Eine rückwirkende Anmeldung ist ja seit Juni nicht mehr möglich, folglich wird noch jemand - wahrscheinlich Dein Vermieter - auf Dich zukommen und die in den letzten sechs Monaten bei ihm aufgelaufenen Kosten für die Strombelieferung bei Dir geltend machen. Das wird bei den o.a. Tarifen sicherlich nicht ganz günstig werden, das sollte Du aber als Lehrgeld verbuchen.