Du hast also aufgrund einer nicht vorgenommenen Ablesung eine überhöhte Jahresrechnung bekommen, weil der Zählerstand geschätzt wurde. In dieser Rechnung wurde wahrscheinlich auch der Abschlag neu - und höher - festgelegt.

Natürlich bekommst Du das zu viel gezahlte Geld bei der nächsten Abrechnung wieder zurück. Vorausgesetzt, Du hast den Zähler dann tatsächlich abgelesen und der Zählerstand wurde einfach akzeptiert.

Sollte in der Zwischenzeit ein Tarifwechsel stattgefunden haben, kommt es auch nicht auf den gleichen Betrag heraus - ganz abgesehen davon, dass Du das Geld so lange nicht zur Verfügung hast.

Besser wäre es natürlich gewesen, die Rechnung gleich zu reklamieren und einen aktuellen Zählerstand nachzureichen.

Ich würde jetzt sofort eine Zwischenablesung durchführen und zumindest den Abschlag bis zur nächsten Jahresrechnung noch korrigieren lassen.

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Vergleichsportale können helfen, einen entsprechenden Tarif zu finden.

Diese sind - in den Standardeinstellungen - jedoch meist nicht 100%ig ehrlich, da der Anbieter natürlich solche Angebote in den Vordergrund stellt, bei denen er Provision bekommt.
Hier muss man meist etwas mit den Einstellungen spielen, um wirklich einen Vergleich zu bekommen.

Ansonsten: Offen an verfügbare Zugangstechnologien herangehen. Muss es DSL sein, geht auch Kabel, gibt es sogar Glasfaser? Hat die Bandbreite und Stabilität in der Vergangenheit gereicht?

Persönlich - aufgrund der Restlaufzeit des DSL-Vertrags: Glasfaser wieder bei 1&1, direkt bei deren Hotline.

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"Wir ziehen neu ein" sollte eigentlich schon Hinweis genug sein.

D.h. ihr kennt - vielleicht, mit viel Glück - den Stromverbrauch der vorherigen Bewohner. Und selbst das heißt nichts, weil sich je nach Nutzerverhalten große Unterschiede ergeben können.

Ansonsten wäre die Antwort von Zakalwe korrekt. Es gibt einen berechenbaren Punkt, zu dem sich die eine oder andere Variante lohnt.
Den kennt ihr aber nicht - aufgrund den unklaren Jahresverbrauchs.

Also würde ich - zumindest für das erste Jahr - den Tarif mit dem niedrigeren Arbeitspreis nehmen: Falls es dann doch mehr wird, als erwartet.

Danach stehen m.E. alle Varianten zur Wahl: Niedriger Arbeitspreis, hohe Bonuszahlung oder gar ein dynamischer Tarif. Letzterer, wenn das Nutzungsverhalten zum normalen Strompreisgang passt.
Das wäre jedoch natürlich extra zu erfassen.

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Im Zusammenspiel mit Deiner Frage von vor zwei Monaten kann ich eigentlich nur den Kopf schütteln, wie das jetzt gelaufen ist.

Du hast möglicherweise vier Jahre lang keinen Strom bezahlt, wusstest das aber zu dem damaligen Zeitpunkt nicht so genau. Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe im fünften Jahr Abschläge bezahlt worden sind, wurde auch nicht dargestellt.

Der Zähler wurde also vor zwei Monaten abgelesen. Der Zählerstand wurde vom Ableser und hoffentlich auch von Dir protokolliert. Daraufhin wurde eine offenbar eine große Diskrepanz vom vermuteten zum tatsächlichen Zählerstand entdeckt.

Was von diesem Zeitpunkt an bis zum Zählertausch passiert ist, fehlt in der Schilderung. Vermutlich wurde relativ bald eine entsprechende Rechnung ausgestellt, wenn jetzt bereits die zweite Mahnung dazu vorliegt.

Ohne den Inhalt der Rechnung zu kennen - fehlt hier auch bis auf den "letztjährigen" Verbrauch und den Betrag, rechne ich jetzt einmal etwas: 4 Jahre lang 3000 kWh angenommenen Verbrauch. "Letztes" Jahr 23800 kWh, wahrscheinlich als Nachzahlung aufgrund der Ablesung auf die Vorjahre. Ergibt 35800 kWh in 5 Jahren oder 7160 kWh im Jahr. Das wäre zwar viel, aber je nach im Haushalt vorhandenen Geräten durchaus im Bereich des Möglichen.

Dein "Sommerverbrauch" hochgerechnet aufs Jahr wären immerhin auch schon 2685 kWh, was auch nicht gerade wenig ist. Plus eine angenommene Heizung - diese Information fehlt auch - würde das schon hinkommen.

Du kannst Dir natürlich einen Anwalt nehmen, aber wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen kannst, wirst Du höchstwahrscheinlich auf einem großen Teil der Kosten sitzenbleiben. Gerichtlich wird es auf jeden Fall auf einen Vergleich herauslaufen, da Du Dich auf jeden Fall auch nicht korrekt verhalten hast und ich somit davon ausgehen muss, dass zumindest ein großer Teil der Kosten durchaus berechtigt ist.

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Das ist eine TAE, also potentiell eine Möglichkeit, einen DSL-Anschluss darauf zu bestellen.

Allerdings sieht diese Dose nicht wie eine 1. TAE aus, wie sie üblicherweise von der Telekom verbaut wird. Die Chancen, dass die mit dem APL im Keller irgendwie verbunden ist oder verbunden werden kann, stehen also nicht schlecht.

Ob im APL noch Leitungen frei sind und ob noch Ports im DSLAM frei sind, erfährst Du dann, wenn Du einen DSL-Anschluss darauf bestellt hast.

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Die Austauschpflicht sollte eigentlich wie von Dir angenommen bei 30 Jahren liegen.

Dieses "Ablaufdatum" gab es schon lange, auch vor der Überarbeitung der Gesetze in den vergangenen Jahren und bleibt wahrscheinlich auch in einer neuen Fassung wieder erhalten.

Wenn Du es ganz genau wissen willst: Der Bezirksschornsteinfeger ist Dein Ansprechpartner! Dieser wäre ja auch für die Durchsetzung einer möglichen Austauschpflicht verantwortlich.

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Ich fürchte, die Fragen sind doch etwas zu speziell für dieses Forum.
Aber zumindest Teile kann ich beitragen. ;-)

  • 1. Es wird nicht das Gerät, sondern der Leitungsweg abgesichert. Ich nehme immer ganz gerne diese Seite dafür.
  • 2. Die Grenzwerte gelten nicht bundesweit und sind deshalb in der jeweiligen Landesverordnung zu finden. Hier allerdings nur der Pegel außen natürlich.
  • 5. Die Wärmepumpe kann auch am "Haushaltsstrom" betrieben werden. Früher konnte man dadurch sogar die Abschaltzeiten umgehen.
  • 6. Eine Sperrzeit gibt es bei neuen Anlagen nicht mehr. Die Leistung muss per Steuersignal jedoch prozentual abgeregelt werden können. Hier gibt es eine entsprechende Formel dazu. Dies gilt nicht, wenn die Leistung nicht aus dem Netz, sondern z.B. aus einer PV stammt. Ein entsprechend intelligentes Lastmanagement ist zu empfehlen.
  • 7. Abstandangaben stehen ebenfalls in den Landesverordnungen.
  • 8. Besonders die Anschlussleistung sollte im Datenblatt berücksichtigt werden. Die Anlagen benötigen meistens mehrere Zuleitungen, die entsprechend abgesichert werden müssen. Der Rest lässt sich auf der Seite oben wieder berechnen.
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Du hast es leider falsch gemacht, kann passieren.

Korrekt wäre gewesen, im Hinblick auf den Umzug 6 Wochen vorher schriftlich eine Sonderkündigung auszusprechen. Bietet der Lieferant schriftlich an, den Vertrag zu den gleichen Konditionen am neuen Wohnort weiterzuführen, darf er das tun.
Selbstverständlich ist das übrigens nicht, da die Netzentgelte dort durchaus abweichen können.

Jetzt hast Du zwei Verträge, die Du beide bedienen musst. Der Nachmieter muss weder Deinen alten Vertrag übernehmen noch ist Dein bisheriger Anbieter verpflichtet ihn überhaupt als Kunden zu nehmen.
Der Nachmieter hat einen Anspruch darauf, seinen eigenen Vertrag nach Belieben abzuschließen.

Für Dich wäre es natürlich wahrscheinlich die einfachste Lösung, Dich mit dem Nachmieter zu einigen. Und den Vertrag weiter auf Dich laufen zu lassen.
Neben der Tatsache, dass Du ihm eventuell mit den Konditionen entgegenkommen musst, birgt das natürlich auch noch andere Risiken, falls er nicht bezahlen sollte.

Die korrekte Lösung wäre natürlich, die mit dem einen oder anderen Deiner Anbieter zu einigen. Dieser könnte natürlich auch Ansprüche geltend machen, die über die reine Grundgebühr hinausgehen. Da Du den Vertrag dann nicht mehr nicht erfüllen kannst, steht ihm auch eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn zu.

Was ich tun würde: Auf jeden Fall sofort eine Sonderkündigung aussprechen (sofern noch nicht geschehen) und schauen, was in den nächsten zwei Wochen passiert.
Hattest Du bereits Kontakt und die Zusage, dass der Vertrag hätte weitergeführt werden, kannst Du Dir diesen Teil natürlich schenken.

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Was Du suchst, ist ein Anlaufstrombegrenzer.

Dieser sorgt dafür, dass die Pumpe anlaufen kann, die Powerstation aber nicht wegen Überlast abschaltet.

Voraussetzung ist natürlich, dass die Powerstation auf diese Dauerlast ausgelegt ist und die gelieferte Angabe nicht nur die Spitzenlast darstellt.

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Generell kann man etwa von der via Panels eingesetzten Leistung in Wp etwa von einer "Ernte" in gleicher Höhe in kWh ausgehen.
Es kommt maßgeblich natürlich auch auf die Ausrichtung und Verschattung an.

Wird das erlaubte Maximum von 2000 Wp an Panels eingesetzt, kommen jedoch i.d.R. nicht 2000 kWh im Jahr dabei heraus.
Grund ist, dass die Einspeiseleistung des Wechselrichters natürlich auf die erlaubten 800 Watt beschränkt bleibt. Somit bleibt das Balkonkraftwerk an Sommertagen naturgemäß hinter seiner möglichen Leistung zurück.

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Die Frage lässt sich ohne weitere Angaben nicht beantworten.

Es kommt auf die Größe der geplanten Anlage an, vor allen aber auf das Lastprofil und den daraus resultierenden Verbrauch. Außerdem spielt es noch eine große Rolle, ob die Nutzer bereit wären, ihr Verhalten der Verfügbarkeit anzupassen.

Eine Amortisierung ist i.A. innerhalb der Lebensdauer des Speichers zu erwarten.
Außerdem stehen mittlerweile neuere Technologien bereit, die effizienter sind.

Generell würde ich zumindest die Möglichkeit eines nachträglichen Einbaus auf jeden Fall vorsehen.

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Kommt darauf an, wer den Glasfaser-Anschluss gebaut hat und ob das eigenwirtschaftlich oder gefördert passiert ist.

Es kann sein, dass nur der Errichter bzw. eventuell seine Partner für einen gewissen Zeitraum Zugriff haben.

Konkret: Ich würde bei o2 einfach nachfragen.

Wichtig: Kann o2 nicht liefern, dort auf keinen Fall mehr eine Vertragsverlängerung durchführen.

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Die komplett schwarze Scheibe sieht für mich nicht in Ordnung aus.

Es ist leider nicht zu erkennen, ob und ggf. in welcher Tiefe diese (nachträglich!) lackiert wurde. Ggf. um eine Ablesung durch Dritte zu unterbinden.

Wende Dich an Deinen Messstellenbetreiber.

Der Zähler lässt sich auch über die Infrarot-Schnittstelle auslesen, aber die Ausstattung dafür wirst Du nicht haben.

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Bei den klassischen TK-Anlagen war die 9 der interne Ersatz für den Abfrageplatz, da die externe -0 ja für die Amtsholung reserviert war.

Spätestens mit den ISDN-Anlagen war das jedoch frei konfigurierbar. Und das ist auch mehr als 35 Jahre her.

Das muss also irgendwo stehen, alles andere sind Vermutungen.

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Also ich komme auf einen Jahresverbrauch von etwa 7626 kWh und einen Verbrauch pro Tag von ca. 20,89 kWh.

Die Stichworte Durchlauferhitzer und Infrarotheizung sind ja schon gefallen. Check24 geht von 2500 kWh im Jahr für zwei Personen aus. Die ziehen wir einmal ab, weil derartige Geräte dort nicht beinhaltet sind, bleiben noch 5126 kWh pro Jahr. Minus zwei Mal 500 kWh für den Durchlauferhitzer, bleiben noch 4126 kWh. Ein Dreizimmerwohnung hat im Schnitt 80m², wären also 51,6 kWh/(m²*a) für Heizung. Ein sehr guter Wert, wenn es sich nicht um einen Neubau handelt.

In Summe: Dieser Verbrauch scheint hoch, aber mit den gelieferten Angaben durchaus realistisch zu sein.

Im Zweifel - wie bereits vorgeschlagen - Sicherungen ausschalten, dann muss der Zähler stehenbleiben. Eine Stufe weiter: Hauptschalter am eigenen Zähler (SLS) tagsüber ausschalten, niemandem etwas sagen, schauen, was passiert bzw. wer sich meldet.
Vorher bitte unbedingt Inhalt des Kühl- und Gefrierschranks sichern.

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Meiner Ansicht nach funktioniert alles genau wie es soll:

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Du gibt intern den Bereich an, daraus ergibt sich die Anzahl von Ports, die zu der externen Angabe hinzugezählt werden müssen. Die FritzBox kann also rechnen.

Mal Spaß beiseite: Ein weiteres Feld wäre nur unnötig fehleranfällig, weil redundant.

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Es wird keinen großen Abschalttermin geben.

Vielmehr gestaffelt viele kleine, wenn ein Gebiet als ausgebaut gilt. Das ist der Fall, wenn alle Eigentümer die Möglichkeit gehabt hätten, sich einen Anschluss ins Haus legen zu lassen - unabhängig davon, ob sie das tatsächlich getan haben.

Momentan ist das nur in Modellregionen der Fall.

Könnte aber teilweise relativ schnell gehen: Ortsteil ausgebaut, Abschaltung beantragt, dann noch ein Jahr Zeit.

Geschätzt 2028 geht es in der Breite los. Vor allem dort, wo die Telekom die Glasfaser-Infrastruktur stellt. Warum sollte sie auch die Technik doppelt betreiben?

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