Was kann ich in so einer Situation tun?

4 Antworten

Für eine Reaktion ohne Anwalt bist Du mittlerweile zu spät dran.

Irgendwann muss ein gerichtlicher Mahnbescheid bei Dir eingegangen sein, auf den Du nicht angemessen reagiert hast. Das wäre ein Widerspruch gewesen - dieser hätte zu diesem Zeitpunkt nicht einmal begründet werden müssen.

Dem darauf folgenden Pfändungsbeschluss kann dann nicht mehr so einfach widersprochen werden.

Also ab zum Anwalt. Eine bereits bestehende Rechtsschutzversicherung wäre jetzt sinnvoll zu haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Du erhältst seit zwei Jahren regelmäßig unbegründete Inkasso-Mails. Deine Kontaktversuche blieben erfolglos, und trotz deines Widerspruchs gegen einen Pfändungsbeschluss wurde ein Betrag auf deinem Konto blockiert. Da das Inkassounternehmen weiterhin unerreichbar ist, solltest du umgehend einen Rechtsanwalt für Zivil- oder Inkassorecht konsultieren. Informiere auch das Gericht erneut über die fehlende Kooperation. Eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Präsident des Oberlandesgerichts) und die Kontaktaufnahme mit der Verbraucherzentrale sind ebenfalls ratsam. Dokumentiere dabei weiterhin alle Kommunikationsversuche sorgfältig.

Die Forderung scheint tituliert zu sein. Anders keine Pfändung.

Du kannst dem Inkassodienst einen Brief schreiben, Dich an die Verbraucherzentrale, an einen Anwalt oder an eine öffentliche Schuldnerberatung wenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

das passt nicht. Wenn du dem Mahnbescheid widersprochen hast kann nicht gepfändet werden.


Inkognito-Nutzer   28.07.2025, 10:41

Das habe ich anfangs auch gedacht. Als ich das aber dem Gericht mitgeteilt habe, wurde mir erklärt, dass ein Widerspruch allein nicht ausreicht. Es kann sein, dass mein Widerspruch einfach nicht als berechtigt angesehen wurde. Nur weil ich widerspreche, bedeutet das nicht automatisch, dass ich im Recht bin.

geheim007b  28.07.2025, 10:46
@Inkognito-Beitragsersteller

Ein Widerspruch auf einen Mahnbescheid muss gar nicht begründet werden. Hast du die frist eingehalten? Kannst du den pünktlichen eingang des Mahnbescheides belegen?

Du musst aber in jedem Fall noch zusätzlich einen Vollstreckungsbescheid bekommen haben. Da sind wiedersprüche in der Sache zwar nicht mehr möglich, aber ohne sind Pfändungen nicht möglich, unter keinen Umständen. Irgendwas passt also überhaupt nicht.

Inkognito-Nutzer   28.07.2025, 15:57
@geheim007b

Vielen Dank, das wusste ich nicht. Das wurde mir am Telefon von dem Mitarbeiter des Gerichts, von dem das Schreiben kam, so nicht gesagt.