Was passiert wenn ungeeichte Wasserzähler verwendet werden?
Ein Mieter einer Mietwohnung, bekommt eine Wasserrechnung mit extrem hohen Kaltwasserverbrauch, daraufhin veranlasst die Wasserversorgerfirma auf Wunsch des Kunden einen Kontrolltermin, der hervorbringt, dass der Zähler defekt ist.
Nun ist jedoch das Problem aufgetaucht, dass Zähler laut Gesetz nur 5 Jahre geeicht sind und danach nachgeeicht werden müssen. Der Zähler ist aber bereits seit 7 Jahre verbaut (ohne Kontroll/Ablesetermin dazwischen).
Hat der Mieter nun Anspruch auf eine Rückerstattung der Kosten oder lässt sich die Rechnung anfechten? Es wurden ja 2 Jahre lang, der Wasserverbrauch mit einem ungeeichten Zähler gemessen.
Eine gültige Betriebskostenabrechnung kann ja nur mit einem gültigen Zähler erstellt werden, da dieser aber ungeeicht ist und somit nicht gültig ist, ist die Abrechnung dann ebenfalls ungültig?
2 Antworten
Also, in Deutschland ist das eine Ordnungswidrigkeit erstmal.
Und wenn man die Zahlen zivilrechtlich anfechtet, muss der Vermieter beweisen dass die Zahlen auch ungeicht stimmen. Das geht z.B. in dem man bei den eichbehörden den Zähler überprüfen lässt und die feststellen dass er noch gut gemessen hat. Wenn der Vermieter das nicht kann, dann muss der Mieter nicht zahlen.
Zumindest in Deutschland.
Wasserzähler haben eine Eichgültigkeit von 6 Jahren ab deren Inverkehrbringung oder letzten Eichung.
Es stellt sich zunächst die Frage, welche Art von Defekt der Zähler hatte.
Je nach Schadensbild ergeben sich unterschiedliche weitere Verfahrensweisen.
Ist der Zähler jedoch messtechnisch funktionstüchtig und ist lediglich aus seiner Eichgültigkeit gelaufen, wäre zu prüfen, inwieweit vom 15 %-Kürzungsrecht auf den verbrauchsabhängigen Anteil möglich ist.
Bei messtechnischen Defekten greift alternativ eine ersatzweise Schätzung anhand des Vorjahresverbrauchs.
Heutzutage werden Wasserzähler meist über Funk ausgelesen, sodass nicht mehr zwingend ein Ableser vor Ort sein muss.