Ist der Grundpreis für den Stromzähler und den Wasserzähler überhaupt rechtens in einer Mietwohnung?

5 Antworten

Es gibt unterschiedliche Stromtarife mit unterschiedlich hohen Stromzählermieten. Vielleicht findet sich auch einer ohne Zählermiete? Dann sind die Kosten pro Kilowattstunde eben höher...

Aber ein gutes hat es: Du kannst, wenn du willst, auf Strom und Wasser verzichten und hast dann eben überhaupt keine Zählermiete.
Etwas anderes sind die Gebühren für den Kabelanschluss. Sie verbergen sich in der Regel in der Nebenkostenabrechnung. Kabelanschluss kannst du als Mieter nicht kündigen. Als Hausbesitzer dagegen schon...

Niemand zwingt Dich dazu, Strom, Gas oder Wasser von den Versorgern zu kaufen.

Die Versorger installieren die Zähler auch nicht einfach unter Zwang. - Nein, es ist viel perfider. Ich musste als Eigentümer sogar einen Antrag stellen, dass mir die Zähler eingebaut wurden. Und den Einbau musste ich auch noch zahlen.

So ist es nun mal.

Abgeshen davon brauchst Du den Zähler doch. Denn Du willst ja schließlich nur das zahlen, was Du auch verbraucht hast, oder? Und wenn es keine Grundgebühr gäbe, dann wären die Verbrauchspreise halt dementsprechend höher.

Beim Telefon zahlst Du ggf. auch eine Grundgebühr. Oder Du musst irgendwelche Flatrates oder Pakete buchen, die Du garnicht voll ausnutzt oder brauchst.

Regenwassergebühren muss ich nach Fläche zahlen, egal ob es viel oder wenig regnet.

Die reelmäßige Leerung der Mülltonne muss ich auch zahlen, egal wie viel Müll drin ist. Auch wenn ich im Urlaub bin und gar kein Müll anfällt.

1. Zunächst geht dem Versorgungsvertrag ein Anschlußbegehr oder Versorgungsbegehr voraus.

Wird dieses nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag auch durch schlüssiges Handeln (Energieentnahme) zustande.

2. Damit gelten die für die Vervorgungsmedien einschlägigen Bestimmungen

- Niederspannungsanschluß VO

- Niederdruckanschluß VO

- AVB Wasser

- AVB Fernwärmeversorgung

3. Der Energiemarkt ist schon seit mehreren Jahren liberalisert.

Hier wird unterschieden zwischen

- Erzeuger

- Lieferant

- Netzbetreiber

- Messtellenbetreiber

- Messdientleister

Die Messeinrichtung gehört dem Messtellenbetreiber, welche in aller Regel der Netzbetreiber ist, also nicht Deinem Lieferanten, wie Du irrtümlich meinst.

Natürlich ist die Betreuung der Messeinrichtung nicht zum Nulltarif zu haben.

Du  machst Dir offenbar keine Vorstellung, welche Logistik da hinten dran hängt, erst recht, wenn wir uns im liberaliserten Markt bewegen.

Ich habe damit täglich zu tun und meine zu wissen, wovon ich rede.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du es toll finden würdest, wenn man Dich ohne Messeinrichtung großzügig schätzen würde.

Günter


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber
RennmausAndalee 
Fragesteller
 06.08.2017, 19:47

Moin GuenterLeipzig,

ich bleibe dabei. Der Zähler ist nicht mein Equipment und ich brauche ihn auch nicht. Warum soll ich dafür Miete (ein Nutzungsentgelt) zahlen müssen? Ich zahle doch schon den Strom. Das reicht! Und wenn der Versorgerkonzern meinen Verbrauch nicht bestimmen kann so muss er diesen schätzen. Aber nicht zu meinem Nachteil bitte! :D

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GuenterLeipzig  07.08.2017, 00:02
@RennmausAndalee

Genau im letzten Satz liegt doch der Hase im Pfeffer begraben.

Wer mag objektiv bewerten, ob eine Schätzung zum Vor- oder Nachteil des Kunden ist? Zu unterschiedlich ist deren Nutzungsverhalten.

Außerdem sollte Dir bewusst sein, dass in der Europäischen Messgeräterichtlinie MID die 10 physkalischen Größen benannt sind, die durch Messung mit den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechenden Messgeräten zu erfassen sind.

Auf dieser europäischen Rechtsgrundlage wurde in Deutschland das Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die Mess- und Eichverordnung (MessEV) verabschiedet.

Das Messgerät ist letztlich genau für Deinen Zählpunkt nach Deinem Lastprofil technisch ausgewählt und ausschließlich für Dich montiert.

Dabei gibt es durchaus Messgeräte mit unterschiedlicher technischer Ausprägung, die auch unterschiedlich viel kosten.

Es ist also nicht vergleichbar mit einem Messgerät an einem fixen ort wie zum Beispiel an der Zapfsäule der Tankstelle oder einer Waage im Supermarkt.

Und nochmal: Das Messgerät gehört nicht dem Lieferanten!

Der Lieferant hat mit dem Netzbetreiber Verträge, dass dieser Energie zum Endkunden durchleitet.

Und der Netzbetreiber setzt den Zähler und bestimmt damit die Menge, die aus seinem Netz entnommen wurde.

Das ist Dir offenbar immer noch nicht klar. Du braucht den Netzbetreiber nicht? Na dann versuche mal ohne Netz Energie weiterzuleiten. Was soll der Eierbatz?

Auch enthält die Rechnung für Elektroenergie noch einen ganzen Sack anderer Umlagen, die aber alle vom Gesetzgeber so gewollt sind und im Zuge des Energiewirtschaftsgesetzes und weitere ihre Begründung finden.

Die Aufzählung aller Einzelpositionen dient vielmehr zur Transparenz und soll die Vergleichbarkeit der Tarife unterschiedlicher Lieferanten gestatten und ist vom Gesetzgeber auch so gewollt.

Das wäre nicht mehr möglich, wenn man alles in einem Preis vermissen würde.

Günter

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GuenterLeipzig  24.02.2018, 16:41
@RennmausAndalee

Der Gesetzgeber verpflichtet Lieferanten von Energieträgern, die in der Europäischen Messgeräterichtlinie aufgeführt sind, durch Messgeräte, die den eichrechtlichen Bestimmungen entsprechen müssen, zu erfassen.

Ob Du das willst oder Dir das passt oder auch nicht, ist in diesem Fall nicht relevant.

Deiner Ansicht steht gegenüber:

  • Europäisches Recht in Form einer Richtloni
  • Nationales Recht in Form eines Gesetzes
  • Nationales Recht in Form von Verordnungstexten

Dagegen zu intervenieren, bietet daher keine Aussicht auf Erfolg.

Günter

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Als Mieter kannst Du Dir beide selbst aussuchen.....Strom und Wasseranbieter....hol Dir Angebote ein

RennmausAndalee 
Fragesteller
 06.08.2017, 19:40

Hallo erobine,

Deine Antworten sind regelmäßig die schlechtesten im ganzen Internet. Lass einfach das Antworten aus Langeweile sein, okay? Danke!!!

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kauf dir einen Bauernhof und mach komplett auf Selbstversorger .....

solange du Strom beziehst, ist der Grundpreis zu entrichten.