Mietrecht: Gärtnerarbeiten?
Guten Abend,
Wir sind zum 01.03.2022 in eine neue Wohnung gezogen. Mittlerweile hat unser alter Vermieter es auch geschafft, die Nebenkostenabrechnung für Jan&Feb 2022 zu erstellen für uns und stellt uns da u.a. auch Kosten für den Gärtner in Rechnung.
Angesehen davon, dass wie den Garten nie genutzt haben, war er Im Januar & Februar definitiv NICHT an der Wohnung aktiv. Winterdienst haben wir selber gemacht...
Ist das rechtens, dass er uns für den Zeitraum einen Abschlag in Rechnung stellt?
Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
Grundsätzlich:
Die monatliche Zahlung für die Gartenpflege ist ein Abschlag, der in der Betriebskostenabrechnung auftauchen darf. Diese Leistung ist auch im Winter fällig, abgesehen davon, ob Gartenarbeiten anfallen oder nicht.
Soweit dazu.
Ist denn Gartenpflege im Mietvertrag als umlegbar vereinbart?
Rechnung vorlegen lassen.
Ob ihr den Garten etc. genutzt habt oder nicht ist vollkommen irrelevant. In der Regel wird der ja auch anteilig für die Anlage allgemein fällig, nicht nur für euren Garten spezifisch (und wenn er nur Begehung macht)
Mittlerweile hat unser alter Vermieter es auch geschafft, die Nebenkostenabrechnung für Jan&Feb 2022 zu erstellen
Da ist er ja noch früh dran. Bis zum 31.12.2023 hätte er sich noch Zeit lassen können.
Habt ihr schon um Belegeinsicht bzgl. des Postens "Gärtner" gebeten?