Mietrecht: Gärtnerarbeiten?

4 Antworten

Grundsätzlich:

Die monatliche Zahlung für die Gartenpflege ist ein Abschlag, der in der Betriebskostenabrechnung auftauchen darf. Diese Leistung ist auch im Winter fällig, abgesehen davon, ob Gartenarbeiten anfallen oder nicht

Soweit dazu.

Ist denn Gartenpflege im Mietvertrag als umlegbar vereinbart?

Rechnung vorlegen lassen.

Ob ihr den Garten etc. genutzt habt oder nicht ist vollkommen irrelevant. In der Regel wird der ja auch anteilig für die Anlage allgemein fällig, nicht nur für euren Garten spezifisch (und wenn er nur Begehung macht)

Mittlerweile hat unser alter Vermieter es auch geschafft, die Nebenkostenabrechnung für Jan&Feb 2022 zu erstellen

Da ist er ja noch früh dran. Bis zum 31.12.2023 hätte er sich noch Zeit lassen können.

Habt ihr schon um Belegeinsicht bzgl. des Postens "Gärtner" gebeten?