Nebenkostenerhöhung berechtigt?

4 Antworten

Anpassung der Vorauszahlungen ist beidseits zulässig. Allerdings auf Basis der erfolgten Abrechnung. Hier war die Nachzahlung 60 EUR., demnach darf der Vermieter um davon 1/12 (5 EUR) den monatlichen fälligen Betrag erhöhen.


Whoknowsthat90 
Beitragsersteller
 23.06.2023, 14:31

Ja so habe ich das auch gelesen..ist halt jetzt die Frage ob es sich lohnt, wegen 5 Euro Differenz da ein Fass aufzumachen oder nicht...bin noch unschlüssig

schelm1  23.06.2023, 15:53
@Whoknowsthat90

Das lohnt sich vor dem Hintergrund ständig steigender Verbrauchspreise keinesfalls!

Letztlich aber Ihre persönliche Entscheidung.

albatros  23.06.2023, 18:57
@Whoknowsthat90

U. U. bekommst du ja bei der nächsten Abrechnung etwas zurück, u.U. eine Nachzahlung. Ich würde die 10 EUR akzeptieren

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Eigentlich darf der Vermieter die Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrages erhöhen.

Das wären 5 € in deinem Fall.

Dann fehlen aber 7 x 5 € für den Zeitraum Januar - Juli.

Du hast als Mieter das Recht die Vorauszahlungen selbst angemessen anzupassen. Das mußt Du dem Vermieter nur in Textform mitteilen.

Abgesehen von der rechtlichen Seite, wären 5 € mehr denn ein großes Problem für dich?


Whoknowsthat90 
Beitragsersteller
 23.06.2023, 15:42

Die Erhöhung wird ja erst dieses Jahr im August wirksam, also ist der bisherige Zeitraum 2023 ja davon noch gar nicht betroffen, da gilt ja noch der bisherige Betrag. Naja es würde schon irgendwie gehen, aber ich muss mir das Geld dann schon monatlich extra beiseite legen bzw woanders einsparen, so einfach übrig hab ich es nicht. Ich zahle eh schon eine überdurchschnittlich teure Miete

anitari  23.06.2023, 15:54
@Whoknowsthat90

Richtig, ab August kann der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen, nicht rückwirkend.

Trotzdem fehlen für den gesamten Abrechnungszeitraum 7 x 5 €. Weil die Kosten ja immer für 12 Monate abgerechnet werden.

Rein rechtlich mußt Du nur 5 € mehr ab August zahlen.

Teile das dem Vermieter mit und gut ist.

Andererseits tun 5 € monatlich doch nicht so weh wie 60 € oder mehr auf einen schlag.

albatros  23.06.2023, 19:00
@Whoknowsthat90

Die Anpassung ist ab übernächstem Monat nach Zustellungzulässig. Wenn die Abr. also im Juni kam, ist das so in Ordnung.

Wenn einer unserer Mieter aufgrund der Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung um 10 € ein Fass aufmacht, obwohl die Rechnung ergibt, dass er damit lediglich ausgleicht, was ich im voraus zu bezahlen habe, würde ich mir schon Gedanken machen.

Und zwar Gedanken darüber, ob sich der Mieter die Wohnung überhaupt noch leisten kann. Vermutlich würden wir ihn als Risikomieter einstufen mit der Folge, dass wir dann auch die Miete erhöhen müssten.

Das ist gerechtfertigt, weil in 2023 alle Kosten die in die Nebenkostenabrechnung eingehen, massiv gestiegen sind.

Der Vermieter will da nicht zu sehr in Vorleistung gehen, was verstehbar ist.


bwhoch2  23.06.2023, 16:02

... und was er auch nicht muss.