Nebenkostenerhöhung berechtigt?
Ich habe von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung für 2022 erhalten. Ich muss 60 Euro nachzahlen was ja auch in Ordnung ist.
Gleichzeitig hat der Vermieter mir nun angekündigt, meine Nebenkosten ab August um 10 Euro pro Monat zu erhöhen, quasi meine Gesamtmiete wird dann pro Monat um 10 Euro mehr.
Findet ihr das gerechtfertigt? Somit zahle ich dann ja im Jahr 120 Euro mehr, dafür, dass ich jetzt 60 Euro nachzahlen musste was ja nun echt nicht viel ist. Ist das überhaupt verhältnismäßig? Zudem noch mit dem Hintergrund, dass ich in der Jahren davor immer eine Rückerstattung bekommen hab... Könnte ich dagegen etwas unternehmen oder muss ich das so akzeptieren?
4 Antworten
Anpassung der Vorauszahlungen ist beidseits zulässig. Allerdings auf Basis der erfolgten Abrechnung. Hier war die Nachzahlung 60 EUR., demnach darf der Vermieter um davon 1/12 (5 EUR) den monatlichen fälligen Betrag erhöhen.
Das lohnt sich vor dem Hintergrund ständig steigender Verbrauchspreise keinesfalls!
Letztlich aber Ihre persönliche Entscheidung.
U. U. bekommst du ja bei der nächsten Abrechnung etwas zurück, u.U. eine Nachzahlung. Ich würde die 10 EUR akzeptieren
Eigentlich darf der Vermieter die Vorauszahlungen um 1/12 des Nachzahlungsbetrages erhöhen.
Das wären 5 € in deinem Fall.
Dann fehlen aber 7 x 5 € für den Zeitraum Januar - Juli.
Du hast als Mieter das Recht die Vorauszahlungen selbst angemessen anzupassen. Das mußt Du dem Vermieter nur in Textform mitteilen.
Abgesehen von der rechtlichen Seite, wären 5 € mehr denn ein großes Problem für dich?
Die Erhöhung wird ja erst dieses Jahr im August wirksam, also ist der bisherige Zeitraum 2023 ja davon noch gar nicht betroffen, da gilt ja noch der bisherige Betrag. Naja es würde schon irgendwie gehen, aber ich muss mir das Geld dann schon monatlich extra beiseite legen bzw woanders einsparen, so einfach übrig hab ich es nicht. Ich zahle eh schon eine überdurchschnittlich teure Miete
Richtig, ab August kann der Vermieter die Vorauszahlungen erhöhen, nicht rückwirkend.
Trotzdem fehlen für den gesamten Abrechnungszeitraum 7 x 5 €. Weil die Kosten ja immer für 12 Monate abgerechnet werden.
Rein rechtlich mußt Du nur 5 € mehr ab August zahlen.
Teile das dem Vermieter mit und gut ist.
Andererseits tun 5 € monatlich doch nicht so weh wie 60 € oder mehr auf einen schlag.
Die Anpassung ist ab übernächstem Monat nach Zustellungzulässig. Wenn die Abr. also im Juni kam, ist das so in Ordnung.
Wenn einer unserer Mieter aufgrund der Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung um 10 € ein Fass aufmacht, obwohl die Rechnung ergibt, dass er damit lediglich ausgleicht, was ich im voraus zu bezahlen habe, würde ich mir schon Gedanken machen.
Und zwar Gedanken darüber, ob sich der Mieter die Wohnung überhaupt noch leisten kann. Vermutlich würden wir ihn als Risikomieter einstufen mit der Folge, dass wir dann auch die Miete erhöhen müssten.
Das ist gerechtfertigt, weil in 2023 alle Kosten die in die Nebenkostenabrechnung eingehen, massiv gestiegen sind.
Der Vermieter will da nicht zu sehr in Vorleistung gehen, was verstehbar ist.
Ja so habe ich das auch gelesen..ist halt jetzt die Frage ob es sich lohnt, wegen 5 Euro Differenz da ein Fass aufzumachen oder nicht...bin noch unschlüssig