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Ausbildung zum Industriemechaniker oder Elektroniker machen?

hallo,

ich bin am überlegen mich für eine ausbildung zum elektroniker oder industriemechaniker zu bewerben.zurzeit gehe ich in die 12.Klasse. Aus persönlichen Gründen will ich mein Wohnort wechseln,dies wäre mit einer ausbildung evt. möglich da meine tante dort am ausbildungsort wohnt (sie wäre vlt. bereit mich bei ihr aufzunehem aber muss noch klären).

die berufsberatung hat mir diese ausbildung empfohlen.Da ich auch ein praktikum zum Lebensmitteltechniker gemacht habe,war das die grundlage für den bereich.

meine eltern machen mir etwas druck hierbei und wollen dass ich in die 13. gehe. Dies hätte ich auch gemacht,nur ich merke dass ich mich sehr unwohl hier fühle,sowohl in der Schule,die mich schon nervt als auch zuhause.Zwar könnte man sagen dass es nur noch 1 jahr ist,aber ich merke dass ich am ende meiner kräfte bin und ein raumwechsel brauche.

die worte meiner eltern dass ich ungeignet für den beruf bin machen mich unsicher hierbei.Ich selbst weiß dass ich mit der Theorie klarkommen würde,aber bei dem praktischen aspekt probleme hätte,da ich 2 linke hände habe,dennoch hat mir aber damals das teig machen beim praktikum schon spaß gemacht,daher weiß ich nicht ob ich mit der praxis vlt später doch klar kommen könnte mit viel übung.

Soll ich evt. einfach die Ausbildung annehmen und wenns wirklich net geht abbrechen (für praktikum keine zeit mehr) und was wären die Folgen einer abgebrochenen ausbildung ?

Was würdet ihr raten ?

Elektronik, Ausbildung

Sachmängelhaftung Elektronikhändler?

Folgender Sachverhalt liegt vor. Kauf eines Notebooks bei einem großen Elektronikmarkt. 4-5 Monate nach Kauf Reklamation eines Verarbeitungsfehlers (optischer Mangel), Lautsprecher rauschen und W-Lan funktioniert nicht einwandfrei. Bei dem optischen Mangel wird gesagt, dass man hier gar nichts machen könne, da man dies unverzüglich nach dem Kauf hätte bemängeln müssen. Notebook wird daraufhin vom Händler an den Hersteller geschickt, um die anderen Mängel beheben zu lassen. Das W-Lan Modul wird ausgetauscht, bei den Boxen wird von den Hersteller-Technikern kein Fehler gefunden und deshalb auch nichts gemacht. Ich hole das Notebook drei Wochen später ab, um es zwei Wochen später wieder wegzubringen. Ich reklamiere wieder den optischen Mangel, die Lautsprecher und den W-Lan Empfang. Der Händler schreibt erst jetzt in das Anschreiben an den Hersteller den optischen Mangel mit rein und auch die anderen Mängel. Notebook wird wieder eingeschickt. Nochmal drei Wochen vergehen. Ich hole das Notebook wieder beim Händler, der übrigens 15 Km entfernt sitzt von meinem Wohnort, ab. Diesmal wurde ein Driverupdate gemacht und ein neues Topcover kam auf das Laptop, weil die Techniker anscheinend dachten, dass dieses ein vibrieren und rauschen der Lautsprecher auslösten. Sonst wurde nichts gemacht. Ich bringe es eine Woche später mit immer noch allen Mängeln zurück und möchte, da zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind, vom Kauf zurücktreten und mache auch meine Aufwendungen geltend (Benzinkosten). Die Händler bleiben Ihrer Linie treu und kommen mir keinen Schritt entgegen. Das Notebook soll nochmal eingeschickt werden. Die Mängel könnten nur HP Techniker bestätigen. Der Händler könne das nicht. Auf meine Frage, ob ich denn dann, wenn die Fehler danach immer noch da sind, vom Kauf zurücktreten kann, sagt der Händler, dass das unwahrscheinlich sei. Es müsste drei mal das selbe Teil im Notebook repariert oder ausgetauscht werden, um das Wahlrecht auszulösen, womit ich vom Kauf zurücktreten könnte. Dann merkt er noch an, dass ja z.B. bei den Lautsprechern beim ersten Mal gar nichts gefunden wurde und das bei denen jetzt dann sowieso erst der zweite Versuch wäre. Und beim W-Lan-Problem wurde eben nur das W-Lan Modul getauscht und beim zweiten Mal nur ein Driverupdate gemacht. Nach den Vorstellungen des Händlers müsste dieses einschicken, abholen-Spiel also ewig so weitergehen, bevor ich irgendwelche Rechte habe. Ich bin eigentlich nicht so ganz auf den Kopf gefallen und kann mir nicht vorstellen, dass der Gesetzgeber das so möchte. Ich denke, dass ich auch einen optischen Mangel (Verarbeitungsfehler) noch nach 4-5 Monaten reklamieren kann und die anderen Mängel auch schon jetzt ausreichend sind, um vom Kauf zurückzutreten. Leider läuft man bei dem Händler aber gegen Wände - null Verständnis, kein Entgegenkommen.

Wie beurteilt ihr das rechtlich und was soll/kann ich noch tun?

Notebook, Elektronik, Sachmangel, BGB, Mangel, Nachbesserung, Reklamation, Sachmängelhaftung

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