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Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

Hallo liebe Community und danke schon Mal für eure Zeit,

eine unserer Mieterinnen ist etwas... "speziell". Zunächst bat sie darum, die Miete immer erst zum 16. zahlen zu dürfen, da sie am 15. ihr Gehalt erhält - haben wir eingewilligt, tut ja nicht weh und wenn wir damit helfen können, wieso nicht.

Es wurde weder Dauerauftrag noch ein Lastschriftverfahren eingerichtet, die Mieterin überweist jeden Monat "manuell".

Seit ca. 2 1/2 Jahren besteht das Mietverhältnis und in der Zeit kam die Miete immer wieder mal noch später und auch erst nach einigen Nachfragen. Bezahlt wurde sie immer und wir haben auch nie eine Abmahnung geschickt.

Seit letztem Oktober würde die Warmmiete 901€ betragen. Sie hat jetzt seitdem immer 910€ überwiesen, trotz mehreren Hinweisen, von mir, dass das zu viel ist. November und Dezember hab ich dann die Differenz einfach zurück überwiesen.

Für dieses Jahr hab ich mir gedacht, ich leg ihr die 9€ einfach für ihre Nebenkostenabrechnung zurück und hab sie gefragt, ob das so okay ist - keine Reaktion. Im Februar hat sie die Miete jetzt erst zum 29.02. überwiesen - dafür dann 930€ (ich vermute, sie wollte sich damit entschuldigen, keine Ahnung...).

Jetzt meine Frage an euch:

Wie soll ich mit dem Überschuss umgehen?

  • Ihr einfach jeden Monat zurück überweisen? (Nervig!)
  • Ihr als "Guthaben" für die Nebenkosten zurücklegen (Da brauch ich dann eine Unterschrift von ihr für eine Mietvertragsänderung, oder? Aktuell dokumentiere ich die "Überzahlung" und leg es ihr als Guthaben zurück, aber bin eben unsicher, ob das so reicht...)
  • Es aufs Kautionskonto hinterlegen, da das zumindest verzinst ist und sie es irgendwann sowieso zurückerhält - so hätte sie vermutlich den größten Benefit? (Wird nicht gehen, da dafür das Kautionskonto ja nicht da ist?)

Ich bin mir sicher, die Dame meint es gut, aber die Kommunikation mit ihr gestaltet sich sehr schwierig, sie spricht nur Rumänisch und einige wenige Brocken Englisch...

Danke für eure Hilfe und Einschätzung und schönes Wochenende!

Miete, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Nebenkosten

Wer muss den Zaun reparieren?

Wir sind vor ein paar Monaten in eine Wohnung gezogen wo der Hinterhof völlig vernachlässigt ist. Das "Unkraut" wirkt älter als ich selbst. XD Betreten ist absolut unmöglich. Die anderen drei Mieter sind alle zwischen 65 - 85. Mein Mann und ich Anfang 20. Also wollen wir das für alle betretbar und nutzbar machen, auch wenn das der Verwaltung wohl schon Jahre egal ist, da die älteren Hausbewohner die Pflege nicht mehr schaffen und sich nicht beschweren, da diese nach einer einmaligen Entfernung des ganzen Wuchses die weitere Pfelge auch nicht schaffen würden. Jetzt sind wir aber dazu gekommen und würden das Freiwillig machen.

Nun das eigentliche Problem. Der Zaun der uns vom Hof daneben abgrenzt setzt sich aus einer losen Holzplatte an irgendeinem Kasten und einem Meter Stein zusammen. Der Nachbarshund des anderen Hauses wird auch regelmäßig in unseren Hof gelassen un dort sein Geschäft zu machen. Der Zaun hat eine Lücke von knapp einem Meter, das ist also kein Hindernis. Wenn wir den Garten freiwillig wieder betretbar machen sollte sich das ändern. Wir sind bereit Zeit, Geld und Kraft in dieses Projekt zu stecken, aber nicht noch zusätzlich für diesen Zaun.

Müsssen wir den Zaun bezahlen oder die Vermietung? Ich bin echt überfordert, im Mietvertrag steht nichts zum "Garten" außer das wir diesen nutzen dürfen. (Wäre dieser betretbar ._. )

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Vermierter verlangt Zahlung der Maklergebühr?

Moin Moin, ich habe kürzlich eine Wohnung angemietet über Immonet.

Nach Bezahlung der Kaution rief mich die Maklerin des Vermieters an das der Eigentümer sich auf einen Mietvertrag einigen würde wenn ich die Hälfte der Maklerprovision mit ihm teilen würde (Privat Vermieter) laut ihrer Aussage wäre ihre Provision 3000€ also 1500€ je Partei.

Ich stimmte den erstmal mündlich während einem Telefongespräch zu da ich seit ca. 1 1/2 Jahren auf der Suche war, in Hamburg.

Da die Wohnungssituation in HH sehr schwierig ist stimmte ich den erstmal unbedacht zu. Nach Gesprächen mit Freunden und Familien und Recherchen im Netz fand ich die Aussage das die Provision Maximal 2 Netto Warmmieten betragen darf, und der Vermieter die kosten voll und ganz übernehmen müsse da er den Auftrag gestellt hat. Die Wohnung kostet jedoch 1000€ warm. Das würde heißen Das ich 3/4 der Provision bezahlen würde die der Vermieter ohnehin von der Steuer absetzen kann.

Ist das rechtlich irgendwie anfechtbar ? Die Aufforderung der geteilten Provision kam erst nach der Zusage der Wohnung und der Vorauszahlung der Kaution. Kann der Vermieter mir das Mietverhältnis verwehren wenn ich das im Nachhinein verneinen würde ?

Ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe kann ich das enfechten oder kann er mir den Vertrag streichen, wenn Ja würde ich dem mit Bauchschmerzen trotzdem zustimmen da ich drauf angewiesen bin, würde es aber gerne wenn dies nicht der Fall wäre.

Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben, Kaution wurde bezahlt am 03.02 und den Termin zum unterzeichnen wäre am 12.02.

Ich bedanke mich für jeden Rat

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Auszug aus (inzwischen sehr "zerwohnter") Mietwohnung - was kommt auf mich zu?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Ich wohne seit etwa 15 Jahren in derselben Wohnung zur Miete (seit Anfang Studium, im Anschluss gings in die Leiharb.. IT-Beratung. War ohnehin nicht viel zuhause, die Miete dafür dann angenehm günstig). Nun werde ich aber demnächst mit meiner Freundin zusammenziehen und die alte Bude muss weg. Leider ist die Wohnung inzwischen sehr in die Jahre gekommen und muss wahrscheinlich vollständig saniert werden - die Frage die sich mir stellt ist jetzt, wie hohe Kosten da noch auf mich als (Ex-)Mieter zukommen können und wie man den Umzug generell möglichst reibungsfrei und vor allem fair für alle Parteien hinbekommt (neue Wohnung ist ca. 500km weg - allzuviele Trips sind beruflich nicht drin). Man muss dazu sagen, ich hatte nicht furchtbar viel Kontakt zum Vermieter - in der gesamten Zeit vielleicht 2-3 mal. Er hat die Wohnung von seinem Vater geerbt und wollte nicht viel damit zu tun haben, kleinere Reparaturen habe ich bisher selbst erledigt, im Gegenzug wurde dafür nie nennenswert die Miete erhöht (liegt so etwa 15-20% unter den Vergleichsmieten hier im Haus). Damals habe ich die Wohnung unrenoviert, ungestrichen, etc. as-is vom Vormieter übernommen, nach Vertrag bin ich zu den üblichen Schönheitsreparaturen (Tapete, Streichen, ..) verpflichtet - allerdings stellt sich ein wenig die Frage nach der Sinnhaftigkeit weil die Wohnung bei den nötigen Instandsetzungen vermutlich sowieso nochmal richtig schmutzig wird. Die größten "Baustellen" die mir einfallen sind:

* Bad: Leider sehr schlecht zu belüften da kein Fenster vorhanden, habe es so gut es geht versucht, aber "richtige" Belüftung durch die Wand zum Flur wurde erst ein paar Jahre nach Einzug installiert. In der Zeit hat der vorhandene Badezimmerunterschrank angefangen zu gammeln - habe diesen entsorgt und durch einen Neuen ersetzt 

* Bad: Duscharmatur hat nach ein paar intensiven Handwerker-Sessions in den Nachbarwohnungen angefangen zu tropfen, stellte sich beim Nachsehen nach den Dichtungen sogar als brüchig heraus - habe daher eine neue Armatur installiert 

* Küche/Flur: Kühlschrank hat irgendwann den Geist aufgegeben, habe diesen mit einem Neuen ersetzt. Herd+Spüle funktionieren zwar noch, sind aber in sehr schlechtem Zustand (z.B. hat sich die Verkleidung von der Ofentür gelöst, so dass man jetzt quasi 2 separate Elemente "zuklappen" muss. Gewinde sind hinüber)

* Küche/Flur: Deckschicht vom Boden nahe vom Herd hat sich teilweise gelöst, Problem wird mit der Zeit schlimmer, wirkt auf mich als würde der Kleber den Geist aufgeben

* Küche/Flur: Feder vom Schloss in der Wohnungstür ist beschädigt/verstopft - der Schließbolzen schnappt wenn man die Klinke loslässt nicht immer zu, Abschließen geht aber problemlos. Tür an sich ist in keinem sonderlich guten Zustand

* Wohn/Schlafzimmer: Loch im Teppich (war bei Einzug schon vorhanden, ist aber seitdem gewachsen)

Vieles davon fällt sicher in die Kategorie "hätte der Vermieter erledigen müssen", aber da ich ja z.B. auch einige seiner Einrichtungsgegenstände entsorgt habe gehe ich davon aus man wird sich irgendwie einigen müssen. Das Bauchgefühl sagt eine Erstattung vom Zeitwert wäre fair, aber der dürfte nach der langen Zeit ja sowieso gegen 0 gehen - Habt ihr Erfahrungen mit solchen Situationen? Wie lief das Ganze bei euch ab? Gerne auch Perspektiven von Vermietern, jeder Input hilft. Dank euch schonmal :)

Beste Grüße

Kündigung, Umzug, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Renovierung, Mietvertrag

Im Juli fällt das Nebenkostenprivileg für den TV- und Internetanschluss weg. Was können wir noch beziehen, wenn wir den Gemeinschaftsanschluss kündigen?

Hallo zusammen,

wir sind vorletztes Jahr in eine neue Wohnung gezogen. Was anfangs für Verwirrung gesorgt hat, ist dass wir einen TV- UND Internetanschluss (Gemeinschaftsanschluss) bei der Wohnung dabei hatten. Wir sind damals davon ausgegangen, dass wir auch Internet über den Vermieter kriegen auch wenn uns das etwas gewundert hat, allerdings haben wir beide noch kaum Mieterfahrung. Die 18 € in den Nebenkosten kam uns zu happig für nur TV vor, daher haben wir, dass dann so verstanden, auch weil der Vermieter etwas von 250 Mbit/s geredet hat. Wie sich dann herausstellte, konnten wir nicht einfach mit der Kundennummer des Vermieters ein Modem bestellen (wie uns gesagt wurde) und konnten so auch kein Internet bekommen. Weil wir sehr zufrieden mit der Wohnung sind haben wir dann etwas verärgert einen eigenen Anschluss gebucht und nicht länger mit dem Mieter diskutiert. Jetzt fällt ja im Juli das Nebenkostenprivileg weg und wir haben einen eigenen Internetvertrag zu dem wir auch für 5 € extra TV buchen können. Wenn wir jetzt den überteuerten Gemeinschaftsanschluss nicht mehr nutzen wollen, können wir ja natürlich unser Internet weiter nutzen? Und das TV auch, wenn wir es selbst bei der Telekom dazu buchen? Würde mich mal interessieren wofür man da überhaupt so viel an Vodafon blecht als Mieter? Dafür das eine Internet und TV-Leitung physisch im Haus vorhanden ist?

Danke wer bis hier hin gelesen hat und mir mal etwas Licht ins Dunkle bringt.

Mieter, Mietwohnung

Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel

Wie bekomme ich eine Wohnung?

Hallo, leider ist meine finanzielle Situation sehr schwer. Meine Eltern sind pflegebedürftig (Grad 3 und 4) und werde täglich von einem Pflegedienst betreut. Sie sind nicht arbeitsfähig und bekommen dementsprechend kein Lohn. Ich bin vor einigen Wochen 18 geworden und habe im 2023 mein Abitur gemacht. Seitdem habe ich verschiedene Projekte und Praktikas gemacht, um herauszufinden was ich in der Zukunft machen möchte. Ich habe mich dazu entschlossen, Pharmazie zu studieren. Mein Nc reicht dafür aus, gibt mir aber auch nicht die Sicherheit, von Anfang an einer Uni meiner Wahl zu studieren. So habe ich mich auch für Wintersemester 2023 beworben und an 2 Stellen eine Zulassung erhalten.

Das große Problem war jedoch die Wohnung. Meinen Eltern fehlt das Einkommen, um mich zu unterstützen. Ich selbst erhalte seit der 8. Klasse (Anfrag der Pflegebedürftigkeit der Eltern) Leistungen vom Amt. Da ich für die Beantragung von Bafög (wo ich vermutlich den Höchssatz erhalten werde) schon in einer Uni eingeschrieben sein muss, stand mir das zum Zeitpunkt der Zulassung auch nicht zur Verfügung. Schließlich musste ich den Platz aufgrund fehlender Wohnung und WG-Plätze leider absagen. Leider waren die WG-Plätze bereits ab 400€, weshalb auch da eine finanzielle Sicherheit erwartet wurde.

Nun habe ich seit Juni in Teilzeit gearbeitet und habe nebenbei viele Praktikas gemacht. Seit September arbeite ich Vollzeit und spare den Großteil vom Geld.

Meine Frage ist jetzt, wie ich in meiner derzeitigen Lage eine Wohnung oder WG Platz sichern kann. Ich habe vor, weiter bis zum Beginn des Sommersemesters am 01. April zu sparen. Dann möchte ich den Vermietern anbieten, neben der Kaution die Miete für ein Jahr bar bei Unterzeichnung des Vertrages zu zahlen. (Habe derzeit 4600€, da kommt noch Lohn von Januar, Februar und März darauf, insgesamt dann etwa 6000€). Wie findet ihr diese Idee?

Dann werde ich natürlich nach Einschreibung sofort Bafög beim zuständigen Amt beantragen.

Das Problem mit der Vollzeittätigkeit ist auch, dass ich sie in einem Dorf ausübe, in der ich nicht studieren werde. Die Universitäten wo ich eine Zulassung erwarte sind mindestens 5Stunden entfernt, weshalb ich davon ausgehe, dass meine Lohnabrechnungen mir nichts bringen werden. Oder irre ich mich?

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Heizkostenabrechnung "verjährt"?

Hallo, ich habe gestern in meinem Briefkasten ein besonderes Weihnachtsgeschenk erhalten :

meine Nebenkostenabrechnung.

Im Anhang war meine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 1.05.21-30.04.22 angeheftet. Ich muss 500,00 Heizkosten bis Ende dieses Monats nachzahlen.

Ich habe im Internet recherchiert und mehrfach gelesen, dass dem Mieter spätestens 1 Jahr nach Abrechnungszeitraum die Heizkostenabrechnung zugegangen sein muss, sonst ist dieser nicht verpflichtet eine evtl Nachzahlung tätigen zu müssen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, ist meine Heizkostenabrechnung am 30.04.23 also verjährt?

Irritieren tut mich, dass die Heizkostenabrechnung am 12.12.23 erstellt wurde, macht das die Verjährung nichtig?

Zudem ist die Sache etwas kompliziert. Mein ursprünglicher Vermieter ist am 29.9 dieses Jahres plötzlich verstorben. Ich lebe in dieser Wohnung schon sechs Jahre und habe nie eine Heizkostenabrechnung erhalten. Er ist mir entgegen gekommen, da ich sehr marode Fenster habe, ist meine Wohnung sehr kalt, es zieht überall. Er wollte sich nach und nach darum kümmern mir neue Fenster einzubauen, solange das nicht geschehen hat er mir wohl die Heizkosten erspart. Nun hat sein Bruder das Erbe eingetreten und schon läuft es ganz anders. Ich weiß nicht,wie ich mich verhalten soll, möchte keinen Ärger mit dem neuen Vermieter haben, das Entgegenkommen meines alten Vermieters ist nur mündlich besprochen worden. Der neue Vermieter hat mich "freundlich" darauf hingewiesen, dass die Heizkosten gestiegen sind , und ich das für die weiteren Abrechnungen mitbedenken soll, aber wenn ich noch weniger heize, muss ich mit meinen Kindern in Jacken Abends auf dem Sofa sitzen und in der Wohnung machen sich Feuchtigkeit und Schimmel breit.

Wäre für jede fachmännische Beratung sehr sehr dankbar.

Schöne Weihnachten an alle

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