Mieter überweist regelmäßig zu viel Miete. Wie mit dem "Überschuss" umgehen?

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Ich würde in dem Fall den überschüssigen Betrag auf die Nebenkosten anrechnen.

Alles Andere würde mir jedenfalls als unnötige Arbeit, (nicht zu vergessen- jede Überweisung, die du tätigst, musst du selbst ebenfalls bezahlen, ist also nicht umsonst).

Verrechnen mit den Nebenkosten (Jahresabrechnung oder ähnliches scheint für mich am logischsten).

Dies zuvor schriftlich mitteilen- das wär es.

KittyCat2909  02.03.2024, 12:49

Danke dir lieber Dommie! :-) <3

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Moin

So wie ich das hier gelesen habe gibt es ja tatsächlich noch andere Vermieter die ähnlich nett und kulant sind wie unser.

Frage an den Vermieter:

Sie sind dann aber mit Ihrer Mieterin soweit zufrieden?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Dommie1306 
Fragesteller
 01.03.2024, 10:23

Ja schon. Das ist eine alleinerziehende Mama, die hat es schwer genug.... und dein Rat zu meiner Frage? :D

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Mittelalter1200  01.03.2024, 10:31
@Dommie1306

Moin

Ich kenne die rechtliche und steuerliche Situation nicht, aber ich würde das mit den Nebenkosten abrechnen, haben wir mit unserem Vermieter (eine Monatsmiete, die alte, vor der freiwilligen Erhöhung unsererseits, war ein Fehler in der Änderung des Dauerauftrags) auch so gemacht.

Rein rechtlich wird es da von der Mieterseite, so wie ich das interpretiere, sicherlich keine1 Probleme geben.

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Mittelalter1200  01.03.2024, 10:41
@Mittelalter1200

Moin

Nochmal was grundsätzliches von mir als Mieter:

Es ist ja ganz schön wenn man viele Rechte hat, aber man muß auch die andere Seite sehen, und nicht immer nur wegen jedem Kram rummeckern. Meine Eltern haben auch ein Haus, da weiß ich halt was alles passieren kann. Wir haben ein hervorragendes Verhältnis zu unserem Vermieter, ich hätte gerne einen großen Hund, aber der mag keine Hunde. Also laß ich es bleiben, ist einfacher für alle.

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Dommie1306 
Fragesteller
 01.03.2024, 12:14
@Mittelalter1200

Ja, ein gutes Miteinander ist viel wert. Ich versuch auch nach dem Motto zu leben und zu vermieten "Ich will, dass es mir gut geht, aber ich will auch, dass es unseren Mietern gut geht"... klappt meistens sehr gut, aber wenn dann ständig zu hohe Zahlungen kommen, ist das halt eher seltsam :D

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Mittelalter1200  01.03.2024, 12:30
@Dommie1306

Vielleicht realisiert die Dame das nicht so?

Solange es keinen Ärger gibt, würde zumindest ich das tolerieren. Anders sieht das natürlich aus, wenns ständig Krach gäbe, das geht nicht. Leben und leben lassen, und man weiß wenigsten wie man dran ist. Obs mit anderen Mietern besser ist weiß man ja auch nicht und wenn Sie als Privatvermieter erst einmal einen Mieter drin haben der "Ärger" macht, wird es meist schwer den wieder loszuwerden.

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Hallo Dommie1306,

die Frau mag speziell sein, sich nicht auskennen, die Sprache nicht sprechen......

.....aber sie ist volljährig und geschäftsfähig. Der Vermieter ist kein Unmensch, aber auch kein Sozialarbeiter.

Es handelt sich um sehr kleine Beträge, sie hat ja nicht 9010 € überwiesen.

Ich würde ihr ein Mal schreiben, dass Überzahlungen vorgekommen sind und die zurück überweisen, auch ein Mal.

Wenn das dann weiter vorkommt, dann würde ich das Geld behalten. Sie kann es gegebenenfalls irgendwann zurück fordern, auch drei Jahre rückwirkend und dann ist es auch gut.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Dommie1306 
Fragesteller
 01.03.2024, 10:22

Danke dir :)

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Ich würde das überschüssige Ged einfach auf die Nebenkosten anrechnen. Dazu brauchst du keine Einwilligung, denn sie zahlt ja sowieso von sich aus "freiwillig" mehr.

So bleibst du korrekt und hast den geringsten Aufwand. Bei der NK-Abrechnung wird es dann ja ganz offiziell dokumentiert und keiner kann später irgendwie meckern, du wärst inkorrekt gewesen.

Dommie1306 
Fragesteller
 25.03.2024, 17:02

So machen wir es auch. Danke dir :)

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Vertraglich hast Du die Nettomiete und die Betriebskostenvorauszahlung vereinbart. Die Überzahlung rechnest Du auf die Betriebskostenvorauszahlung an. Mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung setzt Du den gesamten Betrag der Betriebskostenvorauszahlung (also den vetraglich vereinbarten sowie den überzahlten) an und rechnest ab.

Es ist nicht erforderlich, die Mieterin explizit darauf hinzuweisen. Eine Mitteilung und die Bitte um Berichtigung des monatlichen Überweisungsbetrages schafft aber Vertrauen zwischen Dir und der Mieterin.

Man kann vermuten, dass Deine Mieterin einfach die Betriebskostenvorauszahlung erhöht, da derzeit alle Kosten steigen und sie am Jahresende keine böse Überraschung haben will.

Dommie1306 
Fragesteller
 04.03.2024, 15:22

Dankeschön :)

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