Jederzeit kann dich der Mieter aus der Wohnung verweisen.
Du hast keinerlei bleibe Rechte.
Notfalls auch mit Polizeigewalt, falls du dich weigerst.
Ohne Probleme möglich: Mitbewohner rauswerfen, der nicht im Mietvertrag steht
Es gibt Wohngemeinschaften oder Partnerschaften, in denen nur eine Partei im Mietvertrag als Mieter aufgeführt ist. Ist ein Mitbewohner weder Mieter noch Untermieter, kann er vom Mieter der Wohnung jederzeit aus der Wohnung geworfen werden.
In der Regel gilt, dass ein Mitbewohner, der weder Mieter noch Untermieter ist, kein gesetzliches Bleiberecht hat. Der Mitbewohner wird vom Mieter quasi nur geduldet.
Möchte der Mieter, dass der unliebsame Mitbewohner auszieht, kann er ihn darum bitten. Kommt der Mitbewohner der Bitte nicht nach und weigert sich trotz Duldung auszuziehen, kann die Polizei gerufen werden.
Der Mitbewohner macht sich mitunter nach §123 Strafgesetzbuch des Hausfriedensbruches schuldig. Mit polizeilicher Hilfe kann der Mitbewohner zum Verlassen der Wohnung gedrängt werden.
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