Mietbescheinigung an Mieter?

5 Antworten

 Wir haben eine Bescheinigung erhalten das sie die Miete zahlen.

Dann macht eine Kopie und schickt es dem Vermieter.

Oder schickt ein Foto per email oder Whats App.

Bei anderen Mietern können auch Gehaltsnachweises gefordert werden, dass die Zahlung der Miete auch gewährleistet ist.

Es gibt heute einfach zu viele Menschen, die unzuverlässig sind und dann nicht zahlen, wenn sie erstmal in der Wohnung sind. Dann hat der Vermieter wohl schlechte Erfahrungen gemacht. Das dürft ihr nicht persönlich nehmen. Zeigt ihm die Bestätigung und gut.


Hoffnungsvoll90 
Fragesteller
 02.03.2024, 09:48

Wir haben ihm die Bescheinigung gezeigt, aber die interessiert ihn nicht. Er möchte direkt vom Job Center ein Brief erhalten, das sie die wohnung zahlen.

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DeernVomDienst  02.03.2024, 09:51
@Hoffnungsvoll90

Ja kann sein. Wo er dann auch seine Bankverbindung usw. angibt, wo das Geld dann hin soll. Denn so weiß das Amt ja noch nicht, wohin es überweisen soll.

Das hätte alles viel früher geschehen müssen...irgendeiner hat da *gepennt*.

Oder geht das Geld vom AMT an EUCH und ihr gebt es weiter an der Vermieter?

Wie ist das geplant worden?

Oftmals klappt sowas nicht und die Vermieter wollen das Geld DIREKT vom AMT.

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Hoffnungsvoll90 
Fragesteller
 02.03.2024, 09:56
@DeernVomDienst

Ausgemacht war, das wir die Miete weiter geben. Erst hat er als gesagt kaution wäre nicht da ob wohl es am Montag überwiesen wurde und gestern mittag kam er damit. Wir müssen heute aus der Wohnung raus und stehen praktisch jetzt auf der Straße mit 1 Kleinkind

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Könnte gut möglich sein, also wenn ihr einen Mietvertrag habt .... alles passt soweit, dass er euch dann ein Hotel bezahlen muss, bis ihr einziehen könnt. Aber das muss man natürlich im Einzelfall prüfen.
Wenn du die Wohnung nicht wie vereinbart nutzen kannst, muss er Schadensersatz zahlen. Das kann ein Pensionszimmer auch sein.

Vielleicht: § 536a BGB (Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels)

Ob seine Forderung rechtens ist, weiß ich nicht ganz genau, aber nach dem Unterschreiben des Mietvertrages müsste er natürlich die Schlüssel erst mal aushändigen. Dann kann er so einen Beweis ja immer noch einfordern oder hätte schon zuvor dran denken müssen. Also ich denke nicht, dass es rechtens ist.

Wichtig ist auch zu entscheiden, welche Beziehung du zu deinem Vermieter haben willst. Ob du ihm einfach die Bestätigung dafür gibst und gut? Oder wie soll es weiter gehen? Lieber ein ander Mal aufs Recht bestehen? KÜnftig dann recht vorsichtig bei ihm sein aber jetzt erst mal gut sein lassen?


Hoffnungsvoll90 
Fragesteller
 02.03.2024, 10:02

Wir wollten uns am Donnerstag zur Übergabe treffen, da meinte er, die Kaution wäre noch nicht drauf wir treffen uns Freitag. Und am Freitag mittag kam er und meinte, er wolle ein bescheid vom amt persönlich, das die Miete bezahlt wird. Unsere Bescheinigung möchte er nicht. Wir stehen jetzt mit Kind auf der Straße und wissen nicht wohin

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amormutuus  02.03.2024, 10:25
@Hoffnungsvoll90

Ok, und ihr habt aber nur die Kaution überwiesen? Die Miete noch nicht?

Vielleicht macht ihn dies misstrauisch ....

Dann könnstest du ihm die Miete eben bar übergeben, wenn er sich drauf einlässt, im Idealfall dann gegen eine Quittung.

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amormutuus  02.03.2024, 11:23
@Hoffnungsvoll90

Für euch würde ich es dann beim Rathaus versuchen und um Hilfe bitten. Da gibt es womöglich ne Abteilung, die sich um so Wohnungssachen bemüht und eben schnell für ne Unterkunft sorgt.

Vor allem, wenn ihr das mit dem Vermieter einfach nicht mehr so schnell hinbekommt.

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DeernVomDienst  02.03.2024, 10:11

Du sagst: Unterschreiben des Mietvertrages müsste er natürlich die Schlüssel erst mal aushändigen.

Auch der MIETER muss seine Pflichten aus dem Vertrag erfüllen, nämlich die MIETE zahlen. Im VORAUS.

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sassenach4u  02.03.2024, 10:32
@DeernVomDienst

Nein, bis zum 3. Werktag eines Monats für den laufenden Monat. Heute ist Samstag, der 2. d.h. Miete hat noch Zeit!

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DeernVomDienst  02.03.2024, 10:36
@sassenach4u

Naja, aber man weiß doch wie das im realen Leben dann wirklich ist. Morgen ist Sonntag. Bis dahin wird kein Geld auf dem Konto des Vermieters eingehen. Man zahlt im voraus...für den kommenden Monat. Nicht im nachhinein wenn der Monat zuende ist. So meinte ich das.

(bin selber seit 10 Jahren Vermieter und habe auch schon einiges *erlebt* mit Mietern)

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amormutuus  02.03.2024, 10:51
@DeernVomDienst

Ja schon, hast schon recht. Selbst würde ich auch einfach sehr frühzeitig überweisen, denn es macht ja keinen Unterschied, ob ich paar Tage oder Wochen vorher überweise oder ganz knapp.
Es gäbe auch noch eine Echtzeitüberweisung .... also da wäre noch vieles zu machen für die Betroffenen.
Gleich überweisen schafft Vertrauen. Alles andere ist ein schlechter Start.

Aber sie schreibt recht wage, was die Mietzahlung betrifft.

Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass der Vermieter vielleicht auch meinte, dass er eine Bestätigung darüber möchte, dass das Arbeitsamt selbst überweist, nicht die Mieter. Da glaube ich gibt es diese Möglichkeit, dass das Amt selbst an den Vermieter überweist.

Die Wohnung aber denke ich, müsste er ihnen dennoch erst mal bereit stellen und dann darf er den rechtlichen Weg einschlagen.
Allerdings nur, wenn alle Angaben der Fragestellerin wirklich wahrheitsgemäß sind. Wer weiß, was da noch alles an Angaben fehlt oder noch besprochen wurde......

Rechtlich müsste die Miete erst am 3. WERKtag eingehen. Was allerdings unangenehm knapp ist. Das will man zu anfangs einfach nicht wirklich.

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Das Jc (das Amt) sagt zwar, dass sie die Miete übernehmen, aber dann muss sie doch auch auf deinem Konto mit Mietbeginn sein. Ist sie das?

Nein, ist es nicht. Wenn er den Mietvertrag unterzeichnet hat, hat er auch spätestens ab Vertragsbeginn die Schlüssel auszuhändigen. Eine verbindliche Zusage gibt es vom Amt eh nicht, sondern nur eine Angemessenheitsbescheinigung.


DeernVomDienst  02.03.2024, 09:47

Eine verbindliche Zusage gibt es vom Amt eh nicht,

Doch gibt es.

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Ihr habt doch einen Mietvertrag.

Der ist die Grundlage für euren Anspruch auf die Wohnung.

Ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn hat der Vermieter, ohne wenn und aber, die Mietsache zu übergeben.