Justiz – die neusten Beiträge

Meinung des Tages: Sollte der Anspruch auf Pflichtverteidigung ausgeweitet werden?

Immer wieder gibt es Angeklagte, die sich keinen Anwalt leisten können und unter anderem deshalb mit Gefängnisstrafen rechnen müssen.

Es ist keine Seltenheit, dass Angeklagte aus finanziellen Gründen auf anwaltlichen Beistand verzichten müssen und entsprechend auch häufig nicht in der Lage sind, auferlegte Geldstrafen zu begleichen. In solchen Fällen droht die Ersatzfreiheitsstrafe.

Auch besteht zuweilen nicht immer der Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dieser besteht teils nur, wenn mit Strafen von mehr als einem Jahr Gefängnis gerechnet wird oder der Angeklagte etwaige Einschränkungen hat.

Armut ist in diesen Fällen der springende Punkt, denn viele der Angeklagten verschweigen ihre Armut aus Scham, etwa bei Fällen von Lebensmitteldiebstahl durch Rentner. Hier beginnt dann der Teufelskreis: Die Armut wird verschwiegen, es steht kein Anwalt bereit, der durch Argumentation und Verteidigung eine mildere Strafe bewirken könnte und die Angeklagten werden zu teils hohen Tagessätzen verurteilt, die sie sich nicht leisten können, da die tatsächliche finanzielle Lage aus Scham nicht offengelegt wurde.

Inzwischen gibt es immer mehr Urteile ohne eine Verteidigung und ohne Verhandlung. Zugestellt werden diese Stafbefehle dann per Post. Sofern rechtzeitig auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen und Widerspruch eingelegt wird, werden diese Strafbefehle häufig korrigiert. Doch eben das können sich viele nicht leisten – und sobald die Zahlungsfrist überschritten ist, wird die Geld- in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt.

Doch auch hier gilt zu bedenken: Auch Haftplätze kosten Geld. Je nach Bundesland kostet ein Haftplatz bis zu 175 Euro pro Tag. Werden alle Ersatzfreiheitsstrafen summiert, so kosten diese die Steuerzahlenden jährlich 200 Millionen Euro.

Marco Buschmann spricht sich aufgrund dieser Situation dafür aus, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden soll.Unsere Frage an Euch: Findet ihr, dass die Pflichtverteidigung ausgeweitet werden sollte, sodass im Bestfall bei jedem Verfahren ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger besteht?

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/justiz-gerechtigkeit-100.html

Rechtsanwalt, Deutschland, Politik, Anwalt, Gesetz, Gerichtsverhandlung, Jura, Justiz, Strafrecht, Meinung des Tages

"Letzte Generation": Mit Pistole durchsucht und abgehört?

Carla Hinrichs, die Sprecherin der Gruppe "Letzte Generation", hat in einem Twitter-Video behauptet, dass die Polizei ihre Wohnung mit gezogener Waffe durchsucht und sie im Bett überrascht habe:

https://twitter.com/AufstandLastGen/status/1661360741893517313

"T-Online" schreibt dazu:

Auf Nachfrage von t-online bestätigte die "Letzte Generation", weiter auf Hinrichs Darstellung der Ereignisse zu beharren. Unklar ist, ob es sich tatsächlich so zugetragen hat. Denn weder die Berliner Polizei noch die federführenden Beamten des bayerischen Landeskriminalamtes wollten die Aussage Hinrichs bestätigen. Jedoch auch nicht dementieren. Zum einen könne man keine Details über Polizeitaktiken verraten, so die Sprecher.
Zum anderen sei aktuell noch in der Abstimmung, ob sich nun München oder Berlin zu dem Ablauf des Einsatzes äußern dürfe. Das könne noch dauern, sagte ein Sprecher der Berliner Polizei. Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft war zunächst gar nicht zu erreichen.

Das Gruppenmitglied Aimée van Baalen stellte darüber hinaus bei einer Pressekonferenz nach den Durchsuchungen die Behauptung auf, dass Handys von Gruppenangehörigen abgehört werden würden (siehe hier):

"Dass Hausdurchsuchungen stattfinden, Handys abgehört werden und überlegt wird, Aktivisten fünf Jahre einzusperren, ist völlig bekloppt."

Dass bei einer Hausdurchsuchung am Anfang während der Sicherung der Räume eine Schusswaffe gezogen worden sein könnte, halte ich nicht für völlig ausgeschlossen - wenngleich auch bisher nicht für gesichert.

Woher Aimée van Baalen allerdings wissen will, dass Handys abgehört wurden oder werden, ist für mich nicht ersichtlich. Die Hausdurchsuchungen waren erst gestern, es ist also unmöglich, dass Anwälte bereits Akteneinsicht genommen haben. Und in anderen Verfahren ist bisher nichts von Telefonüberwachungen bekannt geworden.

Glaubt Ihr, dass die Aussagen von Carla Hinrichs und Aimée van Baalen stimmen?

Ja, das kann beides gut sein. 44%
Nein, das hört sich für mich erfunden an. 44%
Es könnte teilweise stimmen. 11%
Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Psychologie, Extremismus, Justiz, Strafrecht, Umfrage, Letzte Generation

Luise - Das Opfer eines Teeniemords. Sollten Teeniemörder härter bestraft werden?

Der Fall von Luise (12 Jahre alt) hat meine Familie und mich, obwohl wir sie nicht kennen, sehr mitgenommen. Wie wohl ihre letzten Sekunden waren, als ihre etwa gleichaltrigen Peinigerinnen ( 12 u. 13) sie mit mehreren Messerstichen hingerichtet haben? Welchen Schock hatte sie als sie im sterben lag? Dachte sie zuletzt an ihre Eltern, die sich in großer Trauer bestürzen werden? Wie fühlten sich die Eltern, als sie erführen dass ihre geliebte Tochter, die noch ein Kind war, so brutal zugerichtet wurde? Was fühlten die Eltern als sie sie im Leichenhaus sehen mussten, um festzustellen dass es ihre Tochter ist? Ich fand das alles so schlimm!!!!

Wir können uns beim besten willen nicht vorstellen wie sie sich fühlten.

Um so schlimmer müssten sie sich fühlen, dass diese Mörderinnen keine echte Strafe erwarten müssen.

Meine Meinung dazu: Ja. Ja, sie sollten 15 Jahre ins gefängnis - mindestens!!

Denn ich sehe wegen dieser Entwicklung, also dass immer mehr (aktuell noch) strafunmündige Kinder so eine gigantische Tat wie Mord an den Tag legen. Es kommt immer öfter vor...

Theoretisch können mich irgendwelche Menschen aus dem Weg räumen, indem sie einem Kind ein Messer/Waffe geben und Geld damit er mich tötet. Eine echte Strafe haben die dann nicht zu erwarten (solange das Kind nicht sagt, wer ihm den Auftrag erteilt hat). Außerdem können die Freunde meiner späteren Kinder, einfach mein Kind (Gott bewahre) töten, wenn sie es nicht mögen oder neidisch sind, ohne eine Strafe zu erwarten.

Die Justiz MUSS ein Exempel statuieren - so kann es nicht weitergehen. Es geschehen sonst noch mehr Morde in denen 12,13 Jährige Täter die Mörder sind.

Das kann doch alles nicht wahr sein?! Wir sprechen hier über Mord!!!

Alle zwischen 12 und 14 sollten härtere Strafen bei Mord bekommen 80%
Härtere Strafen sind nicht notwendig,Diplomatie/Erziehung genügen 20%
Recht, Gesetz, Gericht, Gesellschaft, Justiz

Merkwürdiges Gerichtsurteil: Müssen Promis mehr Hass im Netz ertragen als Normalos? Gelten für Promis andere Maßstäbe?

Der Fall:

Eine Frau wird im Netz 22 Mal beschimpft - unter anderem als

  • "Drecks-F***e",
  • die "auf der Mülldeponie entsorgt gehört",
  • aber dort nicht abgeladen darf, weil "Sondermüll" und
  • ein "Stück Scheiße" und
  • "Gehirn-amputiert" und eine
  • "Pädophilen-Trulla".

Das Gericht stellte fest:

"Keine Diffamierung der Person" und "damit keine Beleidigungen". Sondern: "Haarscharf an der Grenze des Hinnehmbaren!"

Quelle:

Landgericht (LG) Berlin, Beschluss vom 9. September 2019, Az. 27 AR 17/19 sowie

"Drecks *****": LG Berlin sieht keine Beleidigung (lto.de)

  • Die Besonderheit:

Das Tatopfer ist eine Prominente. Ihr Name: Renate Künast.

  • Dazu meine Frage:

Müssen Prominente grundsätzlich mehr Hass im Netz ertragen?

Gilt bei Prominenten ein anderer Maßstab bei der Beurteilung, was legal und was illegal ist?

Falls ja: Ist das mit dem verfassungsrechtlichen Garantie der Gleichbehandlung vereinbar?

[Anmerkung: Nach meiner Kenntnis wurde das Urteil des Landgerichts Berlin zwar vom übergeordneten Kammergericht Berlin aufgehoben. Doch auch das Kammergericht sah es nicht als Beleidigung an, dass Renate Künast im Netz beispielsweise als "Pädophilen-Trulla" und "Gehirn-amputiert" beschimpft wurde. Renate Künasts daraufhin eingereichte Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Ihr Fall wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen. Dort gibt es aber - so weit ich informiert bin - bis heute kein rechtskräftiges Urteil. Mittlerweile sind seit der Künast-Beschimpfungen im Netz gut 4 Jahre vergangen.]

Grundgesetz, Internetkriminalität, Justiz, Prominente, Strafrecht, Verfassungsrecht, Themenspecial, themenspecial-hassimnetz

Mindeststrafe für Kinderpornografie?

Der Besitz von Kinderpornografie wird seit dem Jahr 2021 mit einer Mindeststrafe von einem Jahr sanktioniert (Verbrechenstatbestand). Vor der Reform war auch die Verhängung einer Geldstrafe möglich.

Konkret bedeutet dies, dass bereits der Besitz einer einzigen kinderpornografischen Datei mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe zu ahnden ist und der Richter hier auch keinerlei Ermessensspielraum besitzt.

Ich halte dies für einen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und habe dazu auch ein konkretes Beispiel: Ein Bekannter von mir ist mal Internet auf Kinderpornografie gestoßen. Er hat davon dann Screenshots gemacht und damit bei der Polizei Anzeige erstattet.

Letztlich wurde er dann aber selbst wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er eben für die Anzeige Screenshots gemacht hat und das bereits als Besitzverschaffen gilt.

Bei der aktuellen Gesetzeslage hätte er nicht mal mehr eine Geldstrafe bekommen, sondern wäre zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu verurteilen gewesen. Dem Richter wird also jeglicher Ermessensspielraum für solche besonderen Fälle genommen.

Mich würde nun interessieren, was Ihr von der aktuellen Regelung haltet: Sollte der Besitz von Kinderpornografie zwingend mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden?

Nein, auch Geldstrafen sollten möglich sein. 68%
Ja, Mindeststrafe von einem Jahr. 32%
Polizei, Deutschland, Politik, Kultur, Recht, Anwalt, Gesetz, Psychologie, Jura, Justiz, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie, Ethik und Moral, Philosophie und Gesellschaft, Umfrage

Wie bekommt man Wohnung vom Jobcenter wenn man ein Baby hat?

Also meine Situation ist etwas kompliziert. Ich bin 26, habe eine Behinderung und kann deswegen keinen normalen Job machen. Wohne noch bei meiner Mutter.

Meine Freundin ist jedoch unerwartet schwanger geworden, jedoch freuen wir uns jetzt natuerlich und haben uns schon drauf eingestellt. Meine Freundin kommt aus den Philippinen und ist erst seit ein paar Monaten in Deutschland. Sie hat nur eine Duldung, aber kein Aufenthaltstitel oder Visum. Denn ein Recht auf einen Aufenthaltstitel besteht erst nach der Geburt des Kindes. Habe Vaterschaft schon anerkannt. Wir wollen sowieso eine eigene Wohnung haben und muessen wohl erstmal Hartz 4 beantragen und uns eine Wohnung suchen.

Jedoch kann es nach Antrag auf Aufenthaltstitel noch mehrere Monate dauern bis meine Freundin diesen erhaelt. Das Baby kommt schon naechsten Monat. Meine Mutter zieht jetzt bald auch um und will uns raus haben, weil sie auch Angst hat wegen dem Babygeschrei Nachts nicht schlafen zu koennen und dann auf der Arbeit nicht ausgeschlafen ist. Wir muessen also erstmal zu meinem Vater obwohl er eine sehr kleine Wohnung hat und auch viel Raucht. Seine ganze Wohnung riecht immer nach Qualm und Zigaretten. Das ist garnicht gut fuer das Neugeborene, aber wir haben ja keine Wahl.

Wie bekommen wir am schnellsten eine Wohnung vom Jobcenter? Habe noch nie Hartz 4 bezogen, aber jetzt geht es ja nicht anders. Meine Freundin kann ja erst Hartz 4 bekommen wenn sie den Aufenthaltstitel hat was ja noch mehrere Monate dauern kann. Wenn ich jetzt Hartz 4 beantrage, dann kann ich es nur fuer mich und das Baby machen und dann meine Freundin einfach mit dort wohnen lassen obwohl sie nicht eingetragen ist. Oder gibts da eine bessere Wohnung? Je mehr Personen im Haushalt sind umso groesser darf ja auch die Wohnung sein.

Wie kann man das am besten Regeln? Meine Frau ist auch noch nicht krankenversichert und die Geburt muessen wir auf Raten monatlich zahlen. Die Krankenversicherung nimmt sie erst auf wenn sie einen Aufenthaltstitel hat.

Ist halt alles etwas spontan passiert. Es gab schwere Probleme mit ihrer Familie in der Heimat und sie war damals bereits schwanger und ist bei der Geburt fast gestorben, weil die medizinische Versorgung dort sehr schlecht ist. Es gab nicht genug Fluessigkeit und nicht genug Blut fuer sie nachdem sie sehr viel verloren hatte. Auch musste sie 6 Stunden im Wartezimmer sitzen mit Wehen weil kein Arzt verfuegbar war. Sowas soll natuerlich nicht wieder passieren.

Also die Frage ist jetzt nur, wie gehen wir am besten vor? Wir wollen schnell eine Wohnung haben mit dem Baby.

Finanzen, Kinder, Wohnung, Geld, Schwangerschaft, Baby, Recht, Anwalt, Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde, Hartz IV, Immigration, Jobcenter, Justiz, Sozialamt, Sozialhilfe, Visum, Bürgergeld

Trotz verfolgten Straftaten Chance auf eine Verbeamtung?

Guten Tag,

ich wollte Leute die Ahnung davon haben fragen, ob ich noch Chancen auf eine eine Ausbildung zum Justizfachangestellten/fachwirt hätte, obwohl ich in der Vergangenheit 2 mal Probleme mit der Justiz hatte.

Genaueres zu meiner Lage:

Ich bin derzeit 19 Jahre alt, ich hatte als ich 14 Jahre alt war einen Konflikt mit der Polizei da ich mit einem Freund in ein leerstehendes Gebäude gegangen bin, einfach weil wir es zu der Zeit spannend fanden. Haken an der Sache ist, da wir eine Tür dafür verbiegen mussten um hinein zu kommen war es kein Hausfriedensbruch mehr sondern wurde im Brief mit dem Vorwurf als „schwerer Einbruch“ vermerkt. Mein Freund und ich hatten von Anfang an klar gemacht dass es nur aus Interesse war weshalb wir reingegangen sind und so wurde die Anzeige relativ schnell ohne Auflage fallengelassen.

Bei der 2. Sache war ich hingegen bereits ende 16. Dort habe ich nämlich etwas auf Kleinanzeigen an mehrere Personen verkauft aber bewusst niemals losgeschickt. Ich möchte das hier keineswegs rechtfertigen weil es keineswegs in Ordnung war, nur sagen dass es aus einer Notsituation heraus war. Jedenfalls kamen dann 2 Anzeigen als „Betrug“ rein, und ich musste mich dem entsprechend wieder mit der Justiz auseinander setzten. Da ich eh bereits deshalb ein schlechtes Gewissen hatte hatte ich erneut direkt alles ehrlich erzählt und nicht versucht mich dort rauszureden. Darauf hin wurden beide Anzeigen fallen gelassen, die eine aber nur unter Auflage von Sozialstunden die ich natürlich abgearbeitet hatte.

Nun erneut meine Frage, hätte ich noch Chancen auf solch eine Ausbildung da wenn ich ein Führungszeugnis beantrage es immer noch leer wäre, oder da die Justiz Einblick auf die internen Akten haben ist es aussichtslos auch wenn ich die Sachen bereue und keineswegs wiederholen würde?

Danke im Voraus!

Ausbildung, Anzeige, jugendlich, Justiz, justizfachangestellte, Straftat, justizfachwirt, Straftaten bei Jugendlichen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Justiz