Klima-Extremisten: 400 Geldstrafe für Uni-Beschmieren?

Das Ergebnis basiert auf 46 Abstimmungen

Die Urteile sind zu lasch. 72%
Die Urteile sind angemessen. 24%
Die Urteile sind zu hart. 4%

27 Antworten

Die Urteile sind zu lasch.

Es muss klar sein, das es sich hierbei um eine STAFTAT handelt und um keine Kavaliersdelikt.
Das die Uni hier auf Schadensersatzforderungen möglicherweise verzichtet ist ein Schalg ins Gesicht des Steuerzahlers

Die Urteile sind zu lasch.

400 € scheinen mir sehr sportlich angesetzt. Ich kann mir vorstellen, dass die Reinigung teurer ist. Der entstandene Schaden sollte schon beglichen werden.

Philippus1990 
Fragesteller
 15.07.2023, 19:10

Das Geld wird ja auch nicht zur Begleichung der Reinigungskosten angesetzt. Die Uni verzichtet zudem offenbar darauf, diese einzutreiben:

Die Universität Hamburg verzichtet nach Sachbeschädigung durch sogenannte Klimaaktivisten seit zehn Monaten auf das Einklagen von 18.000 Euro. Auch die Kunsthalle ist extrem verständnisvoll. Kritiker sehen darin eine Gefahr und ein Fehlverhalten gegenüber den Steuerzahlern. (...)
Auf Anfrage der WELT AM SONNTAG sagte Uni-Sprecher Alexander Lemonakis: „Die Universität Hamburg hat bisher noch keine zivilrechtlichen Ersatzansprüche gestellt, behält sich diese Schritte aber vor.“ Man wolle die strafrechtlichen Verfahren nun auswerten. Welche weiteren Beweggründe für die bisher ausgebliebene Rechnungsstellung ausschlaggebend waren, teilte die Universität auch auf Nachfrage bis Freitagmittag nicht mit.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article244461862/Klimaextremisten-Die-grosse-Hamburger-Milde-gegenueber-der-Letzten-Generation.html

Das wird also wohl der Steuerzahler übernehmen müssen.

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Schnoofy  15.07.2023, 19:11

Das ist nicht Gegenstand des Strafverfahrens sondern ist zivilrechtlich geltend zu machen.

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Man darf nicht vergessen, dass die Reinigungskosten auch in Rechnung gestellt werden.

Philippus1990 
Fragesteller
 15.07.2023, 19:09

Nein, genau das werden sie nicht:

Die Universität Hamburg verzichtet nach Sachbeschädigung durch sogenannte Klimaaktivisten seit zehn Monaten auf das Einklagen von 18.000 Euro. Auch die Kunsthalle ist extrem verständnisvoll. Kritiker sehen darin eine Gefahr und ein Fehlverhalten gegenüber den Steuerzahlern. (...)
Auf Anfrage der WELT AM SONNTAG sagte Uni-Sprecher Alexander Lemonakis: „Die Universität Hamburg hat bisher noch keine zivilrechtlichen Ersatzansprüche gestellt, behält sich diese Schritte aber vor.“ Man wolle die strafrechtlichen Verfahren nun auswerten. Welche weiteren Beweggründe für die bisher ausgebliebene Rechnungsstellung ausschlaggebend waren, teilte die Universität auch auf Nachfrage bis Freitagmittag nicht mit.

https://www.welt.de/regionales/hamburg/article244461862/Klimaextremisten-Die-grosse-Hamburger-Milde-gegenueber-der-Letzten-Generation.html

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superseegers  15.07.2023, 19:19
@Philippus1990

Das öffentliche Forderungen nicht durchgesetzt werden verwundert mich doch sehr. Bezieht jemand zu unrecht vier Wochen zu lange Stütze oder BAFöG ist der Rückforderungsbreif schneller da als man bis drei zählen kann. Und das für nur 400 Euro.

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superseegers  15.07.2023, 19:33
@Philippus1990

Andere leider auch, ich halte es für falsch gelebte "Solidarität", die Forderung nicht einzutreiben, zumal sie eh aus Spenden bezahlt würde.

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PlanckEinstein  21.07.2023, 21:29
@Philippus1990

Das klingt für mich jetzt eher so, als werde noch geprüft, ob die Kosten in Rechnung gestellt werden sollen.

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PlanckEinstein  21.07.2023, 21:32
@Philippus1990

Ob die Kosten wirklich in Rechnung gestellt werden, ist aber für die strafrechtliche Verorteilung nicht relevant, nur, dass sie in Rechnung gestellt werden können.

Ich würde mal sagen, der Schwerpunkt liegt hier nicht auf der strafrechtlichen Schuld, sondern in dem Vermögensschaden. Deswegen fällt die Strafe nicht so hoch aus, sondern können halt hohe Kosten geltend gemacht werden.

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Philippus1990 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:32
@PlanckEinstein

Ja, die Uni tut so, als ob sie prüft, damit es keine Kritik gibt. Letztlich wird aber nichts passieren. Schadensersatz kann man unabhängig von strafrechtlichen Urteilen einklagen. Dafür muss man keine zehn Monate und mehr warten. Die Uni-Leitung sympathisiert ideologisch mit den Schmierern und verklagt sie deshalb nicht.

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PlanckEinstein  21.07.2023, 21:33
@Philippus1990
Schadensersatz kann man unabhängig von strafrechtlichen Urteilen einklagen.

Kann man natürlich, es ist aber in der Regel einfacher, das Strafverfahren abzuwarten, weil man dann im Zivilverfahren die nötigen Beweise nicht mehr erbringen muss.

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Philippus1990 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:35
@PlanckEinstein
Ich würde mal sagen, der Schwerpunkt liegt hier nicht auf der strafrechtlichen Schuld, sondern in dem Vermögensschaden. Deswegen fällt die Strafe nicht so hoch aus, sondern können halt hohe Kosten geltend gemacht werden.

Man muss strafrechtliche und zivilrechtliche Ahndung komplett getrennt sehen. Da gibt es keinen Schwerpunkt. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Und bei nur 400 Euro Strafe kann man sich sicher sein, dass die Richterin auch eine Linke ist, die mit den Tätern sympathisiert.

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Philippus1990 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:37
@PlanckEinstein
Kann man natürlich, es ist aber in der Regel einfacher, das Strafverfahren abzuwarten, weil man dann im Zivilverfahren die nötigen Beweise nicht mehr erbringen muss.

Die Beweise muss man so oder so erbringen. Und ein nicht rechtskräftiges Urteil ist völlig wertlos. Die "Letzte Generation" geht offenkundig immer bis zur letzten Instanz. So lange kann man nicht warten.

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PlanckEinstein  21.07.2023, 21:40
@Philippus1990
Die Beweise muss man so oder so erbringen.

An sich schon. Aber wenn Fakten schon einmal in einerm Gerichtsurteil festgestellt wurden, kann man darauf bzw. auf die Gerichtsakten verweisen und es ist quasi nur noch eine Formsache.

So lange kann man nicht warten.

Die Ansprüche verjähren erst drei Jahre nach Ende des Jahres. Man kann also schon etwas warten.

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Philippus1990 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:43
@PlanckEinstein
An sich schon. Aber wenn Fakten schon einmal in einerm Gerichtsurteil festgestellt wurden, kann man darauf bzw. auf die Gerichtsakten verweisen und es ist quasi nur noch eine Formsache.

Brudi, ein nicht rechtskräftiges Gerichtsurteil ist wertlos.

Die Ansprüche verjähren erst drei Jahre nach Ende des Jahres. Man kann also schon etwas warten.

Warum sollte man? Damit man das Geld erst später bekommt?

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PlanckEinstein  21.07.2023, 21:44
@Philippus1990

Brudi, aber man kann ja abwarten, bis das Urteil rechtskräftig wird :-)

Warum sollte man? Damit man das Geld erst später bekommt?

Weil eine Verwaltung überarbeitet und träge ist und möglichst wenig Extraarbeit haben möchte.

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Philippus1990 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:51
@PlanckEinstein
Brudi, aber man kann ja abwarten, bis das Urteil rechtskräftig wird :-)

Wird es nicht, weil die "Letzte Generation" bis in die letzte Instanz geht: Amtsgericht ==> Landgericht ==> Oberlandesgericht. Weißt Du wie lange das dauert? Jahre.

Weil eine Verwaltung überarbeitet und träge ist und möglichst wenig Extraarbeit haben möchte.

Das regelt aber nicht die Verwaltung, das regeln externe Anwälte.

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Die Urteile sind angemessen.

Zur Strafe kommt schließlich auch der zivilrechtlich zu betreibende Schadenersatz...

Ich bin kein Freund der LG, halte jedoch 40 Tagessätze für ok.

Das die Summe so niedrig ist liegt an dem anscheinend sehr geringen Einkommen der Person.

Answer1234567  21.07.2023, 19:05

Sehe ich genauso, jedenfalls soweit das die erste nachweisbare Tat der Verurteilten Personen ist. Man muss bei allem Ärger über die LG immer noch die Verhältnismäßigkeit zu anderen, vergleichbaren Fällen waren. 40 TS für eine Sachbeschädigung sind grundsätzlich ok.

Das die Summe so niedrig ist liegt an dem anscheinend sehr geringen Einkommen der Person.

Hier bleibt zu befürchten, dass die übliche Schätzung ausgesprochen niedrig ausgefallen ist. Das lässt sich aber aus der Ferne nicht beurteilen.

Problem ist hier ja eher, dass der Schadensersatzanspruch bislang nicht geltend gemacht wird.

Ungeachtet dessen kann man natürlich die grundsätzliche Frage stellen, ob Geldstrafen hier überhaupt wirksam sind, wenn diese pauschal von Dritten bezahlt werden und ob hinsichtlich der Abschreckung nicht eher Kurzzeit-Freiheitsstrafen geboten wären.

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