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Wird diese Beschwerde (Staatsanwaltschaft) Erfolg haben?

Hallo

vor einigen Tagen hatte ich Besuch von der Kriminalpolizei, wegen 184b StGb (Verbreitung kinderpornographischer Schriften).

Vorweg kann ich sagen, das ich nichts dergleichen gemacht habe. Ich war (angeblich) mit meiner alten Rufnummer in einer WhatsApp Gruppe, dort wurden im September 2019 6x kinderpornographische Bilder verschickt (nicht von meiner Rufnummer). Allerdings konnte es nicht das, dass ich die Bilder erhalten habe, da ich die Rufnummer seit August 2019 nicht mehr genutzt habe (sie war zu der Zeit allerdings noch auf WhatsApp angemeldet.

Im Durchsuchungsbeschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefonen gesucht wird und wenn es nicht möglich ist, diese Vorort zu durchsuchen, sie beschlagnahmt werden.

Ich besitze zwei Smartphones, eines habe ich 2015 (Dezember) erworben und von diesem Zeitpunkt bis zum November 2019 genutzt (von Dezember 2015 - August 2019 auch mit der Rufnummer).

Nachdem es im November kaputt gegangen ist, habe ich mir im März 2020 ein neues Smartphone + neuer Rufnummer gekauft.

Bei der Durchsuchung gab ich dem Polizisten die PIN des neuen Smartphone, er hat es durchgeschaut und nichts verdächtiges gefunden.

Dann gab ich ihm das alte Handy, welches aber defekt ist.

Er nahm beide Handys mit aufs Kommissariat und sagte mir, er würde es sich anschauen und mich dann Mittags zur Vernehmung holen. Dazu kam es dann aber nicht, er rief an und meinte er hat beide Smartphones ins kriminaltechnische Labor übergeben, und in 3 Monaten werden sie wieder zu ihm zurückgeschickt.

Nun möchte ich wissen, kann ich beim Staatsanwalt der die Ermittlung aufgab, fordern mir das neue Smartphone wieder auszuhändigen?

Dafür wurde sprechen, dass..

  • das Handy erst 2020 erworben wurde, und man mit einem Blick sieht das die ältesten Dateien aus März 2020 (sprich gesuchtes Material da nicht drauf sein kann) (habe auch einen Nachweis wann das Handy erworben wurde)
  • ich es für schulische Zwecke benötige
  • sich die Rufnummer (also die SIM Karte) nie im neuen Handy befand (zu dem Zeitpunkt als ich das neue Handy erworben hatte war die Nummer nicht mal mehr angemeldet

Ich meine, ich finde es schon ziemlich frech was da abgezogen wurde. Ich kooperiere, gebe ihm sogar die PIN und er schickt es ins Labor?! Bei dem alten Handy verstehe ich es ja, weil es defekt ist und es nicht anders ausgewertet werden kann. Aber bei dem neuen Handy hab ich keine Worte für.

Glaubt ihr, es ist möglich, unter Rücksicht auf die anderen Punkte, dass ich das neue Handy wieder ausgehändigt bekomme?

Handy, Smartphone, Polizei, Recht, Justiz, Staatsanwaltschaft

Justizwachtmeister Waffen - Ländersache?

Hallo zusammen,

nach meiner Ausbildung möchte ich gerne meinen beruflichen Werdegang bei der Justiz fortführen und als Justizwachtmeister tätig sein. Wie man ja weiß, ist Polizei = Ländersache. Bei der Justiz scheint es ja ebenfalls so zu sein. Es geht um das Tragen einer Schusswaffe. In Hessen z.B gab es ein klares NEIN zur Schusswaffe. In Bayern sind Justizwachtmeister mit einer Schusswaffe ausgestattet. Auf der Seite der Justiz NRW steht bspw.

"Im Justizwachtmeister Lehrgang lernen die Beamtinnen und Beamten die Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz im Rahmen des Sicherheitskonzepts Nordrhein-Westfalen,u. a.

"Bestimmungen betreffend den Einsatz von Schuss- und Schlagwaffen,"

Nun habe ich mich bei der Justizkarriere-Seite auf Instagram gemeldet und eine Dame der Personalgewinnung äußerte sich wie folgt.

"Wachtmeister tragen keine Waffen und werden auch nicht ausgebildet. Waffenkunde ist aber natürlich ein Thema"

Ja was denn nun? Tragen Justizwachtmeister nun in NRW Waffen oder nicht? Damit ist nicht der EKA oder das RSG gemeint.

Und zum anderen die Fragen...

Wenn ich als Justizwachtmeister tätig bin, kann ich doch eigentlich nicht in einer JVA eingesetzt werden oder? da dafür ja die Justizvollzugsbeamten zuständig sind.

Würdet ihr grundsätzlich Schusswaffen in einem Gericht empfehlen Ja/Nein mit Begründung bitte.

Ich freue mich über mögliche Erfahrungen/Kenntnisse eurerseits und bedanke mich herzlich.

Alles gute und bleibt gesund!

Karriere, Justiz, Schusswaffen

Ausbildung Pflegefachkraft trotz Eintragungen Führungszeugnis?

Hallo zusammen!

Ich habe mich in einer Pflegeeinrichtung als Auszubildende beworben und dort auch schon ein Praktikum gemacht, um zu sehen, ob ich geeignet bin. Alles lief wunderbar und ich habe die Zusage bekommen. Nun wurde ich an eine Schule vermittelt und zum ersten Mal taucht die Frage nach einem erweiterten Führungszeugnis auf.

Leider sind dort drei Einträge drin. Zwei mal wegen Schwarzfahren (einmal Geldstrafe, die im April abbezahlt ist und eine Verurteilung zu zwei Monaten Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung - hab ich gemacht, war scheiße. Und einmal Computerbetrug (Geldstrafe), aber das ist ein klassischer Fall von "Dummheit muss bestraft werden" . Hab versehentlich - dank Autofill auf dem Laptop - auf dem Namen meiner Schwester ein Ticket auf Rechnung gekauft und als sie mich fragte, ob ich davon was wüsste, hab ich, weil ich es nicht besser wusste, nein geantwortet und ihr gesagt sie soll es zur Anzeige bringen. Fast Anderthalb Jahre, ein Polizeigespräch, der Erkenntnis, dass man bei Betrug die Anzeige nicht zurückziehen kann und wahrscheinlich der Strafen wegen Schwarzfahrens später, flatterte der Strafbefehl ins Haus.)

Jetzt frage ich mich, ob ich die Ausbildung noch antreten kann oder dies schon eine Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes darstellt. Der Schule werde ich dies auch genauso schildern und ggf. nochmals den Aisbildungsbetrieb danach kontaktieren.

Googlen war auch nicht weiter hilfreich.

Pflege, Altenpflege, Ausbildungsplatz, Führungszeugnis, Justiz, Pflegeheim, Pflegefachkraft

Was wäre mit Hitler passiert, wenn man ihn lebend gefasst hätte?

Hätte man Adolf Hitler lebend gefasst, hätte man ihn - wie die anderen gefassten Nazi-Größen - in den Nürnberger Prozessen auf die Anklagebank gesetzt? Er hätte natürlich die Todesstrafe bekommen. Aber auch durch den Strang? Hätte man für ihn eine andere und spezielle Hinrichtungsmethode ausgewählt? Er war ja der größte Verbrecher der Menschheitsgeschichte, auch wenn er selber nie einen Menschen getötet hatte. Doch er hatte viele Befehlsempfänger und diese haben nun mal seine Befehle entgegen genommen und Pläne verwirklicht, die zu diesen Gräueltaten führten.

Oder wäre die Wut der Alliierten und vor allem die Wut der Sowjets speziell auf Hitler so groß gewesen, dass sie bei ihm keinen Sinn eines Prozesses sahen und ihn am liebsten sofort liquidiert hätten?

Wie hätte Hitler sich beim Prozess verhalten? Hätte er alles abgestritten und/oder gerechtfertigt? Oder hätte er vielleicht sogar Reue gezeigt? Wie hätte er auf die Beweisfilme über die Konzentrationslager reagiert? Und wie hätten die anderen Angeklagten sich ihm gegenüber verhalten?

Oder war Hitler psychisch und physisch so ein Wrack, dass er den Prozess gar nicht mehr verkraftet hätte und noch vor oder während des Prozesses eines natürlichen Todes gestorben wäre? Oder hätte er sich wie Herrmann Göring und Robert Ley in seiner Zelle das Leben genommen?

Mich würde das wahnsinnig interessieren, wie es gewesen wäre, wenn Hitler in Nürnberg gesessen hätte. Das wäre so, als würde man in der heutigen Zeit (oder eher in der jüngeren Vergangenheit) z.B. Osama bin Laden vor Gericht stellen. Bei Saddam Hussein kam es ja zu einem Prozess mit einem Todesurteil und Vollstreckung dieser als Ausgang.

Sehr viele Fragen, aber das ist ein sehr umfangreiches Thema zur späten Stund.

Er wäre im Nürnberger Prozess verurteilt und hingerichtet worden. 42%
Das ist 75 Jahre her. Ich finde es lächerlich. 21%
Andere Antwort 16%
Er wäre von den US- oder Sowjettruppen sofort erschossen worden. 11%
Er wäre nach Moskau zum für ihn gemachten Prozess gebracht worden 11%
Er wäre noch vor oder während des Prozesses gestorben. 0%
Geschichte, Hinrichtung, Krieg, Deutschland, Politik, Recht, Justiz, Nationalsozialismus, Prozess, Sowjetunion, Nürnberger Prozesse, Adolf Hitler

Bewerbung beim Amtsgericht?

Hallo,

Ich habe mich noch nie wirklich irgendwo beworben. Ich habe meinen Realschulabschluss und gehe gerade in die 12. Klasse einer FOS. Im zweiten Halbjahr der 11. Klasse wurde mir das Amtsgericht als Praktika zugewiesen und es hat mir besser gefallen als gedacht. Leider konnte ich dieses Praktikum nur für zwei Wochen Besuchen, da es danach diesen Lockdown gab. Ich habe es mir seid dem Überlegt und kann mir sehr gut vorstellen dort eine Ausbildung zu beginnen. Aber leider gibt es ein paar Hürden.

Zum einen habe ich noch nie eine richtige Bewerbung geschrieben, nur ein paar für Praktika in der Realschule. Zum anderen weiß ich nicht ob ich die 12. Klasse schaffe, da es mir die Corona Situation wirklich nicht leichter macht. Es sind bereits letztes Jahr sehr große Lücken entstanden, die ich bis jetzt nur teils nachholen konnte. Ich weiß auch, dass ich meine Noten nicht komplett auf die Pandemie schieben sollte.

Ich bin mir aber nicht sicher wie und ob ich diese Situation in die Bewerbung schreiben soll.

Außerdem würde mich Interessieren, wie so ein Bewerbungsgespräch beim Amtsgericht aussehen würde. Falls jemand von euch sein wissen teilen möchte, wäre ich sehr dankbar!

Ich habe leider keine Bezugsperson an die ich mich wenden kann, also hoffe ich Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben. :)

Bewerbung, Ausbildung, Berufswahl, Amtsgericht, Bewerbungsschreiben, Justiz

Hat jemand Verbesserungsvorschläge für meine Bewerbung?

Hallo, Hat jemand Erfahrungen mit Bewerbungen schreiben? Leider bekomme ich nicht Hilfe von der Agentur für Arbeit sie sagt nur, meine Bewerbung sei schlecht. Hat jemand Verbesserungsvorschläge?

vielen Dank im Voraus.

Bewerbung um  eine Ausbildungsstelle als Justizfachwirt




Sehr geehrte Damen und Herren,

Durch die Agentur für Arbeit habe ich erfahren, dass Sie im kommenden August eine Ausbildung zum Justizfachwirt anbieten. Nach dem Durchlesen ihrer Stellenanzeige habe ich mich über Ihre Behörde informiert. Besonders beeindruckt hat mich, dass die Ausbildung bei Ihnen sehr vielseitig ist. Ich bin überzeugt, dabei viel lernen zu können.
  
Für mich ist es sehr wichtig, in meinem späteren Beruf genau zu arbeiten. Akten zu verwalten, den Schriftverkehr zu erledigen, Fristen zu berechnen-mit all diesen organisatorischen Tätigkeiten möchte ich mich in meiner Ausbildung auseinander setzen. Dass dabei eine sorgfältige Arbeitsweise und ein hohes Maß an Eigeninitiative vorausgesetzt werden, ist mir bewusst.

Im Sommer 2019 habe ich erfolgreich meinen mittleren Bildungsabschluss auf der Berufsfachschule Gesundheit und Ernährung absolviert.  Seitdem besuche ich die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenz, Fachrichtung Fremdsprachen, die ich voraussichtlich im Sommer 2021 mit der Fachhochschulreife abschließen werde. 

Für mich hat das Wort Gerechtigkeit einen sehr hohen Stellenwert, anhand dieser Ausbildung werde ich einen kleinen Teil dazu beitragen, dass diese Welt wieder gerechter, loyaler und objektiver wird.
Dabei können Sie voll und ganz auf meine Kontaktfreudigkeit vertrauen. 
Durch meinen Nebenjob in einem Restaurant auf Sylt, habe ich gelernt mit stressigen Situationen umzugehen und mich schnell auf neue Situationen einzustellen. Ordnung und Zuverlässigkeit sind für mich selbstverständlich.
                                                                                                                                                                          

Gerne stelle ich mich Ihnen persönlich vor und freue mich über eine Einladung zum Bewerbungsgespräch.

Mit freundlichen Grüßen

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Einzelunternehmen Haftungsrecht?

Sachverhalt:

Schon seit einem längeren Zeitraum restauriere ich gerne hobbymäßig alte Möbel. Da ich in letzter Zeit aber nicht nur mehr die Möbel restauriere, sondern auch aktiv die Möbel kaufe und nach dem Restaurieren wiederverkaufe, möchte ich lieber den Handel anmelden.

Die Möbel kaufe ich bei privaten Personen ein, d.h. ich suche auf der Plattform „Ebay-Kleinanzeigen“ nach alten Möbeln und kaufe diese dann.

Nach dem Kauf lagere ich diese Möbel bei mir und restauriere diese auch gegebenenfalls.

Nach der Restauration verkaufe ich diese Möbel wieder über Anzeigen auf der gleichen Plattform.

Zukünftig möchte ich jedoch eine eigene Website gründen, auf welcher ich die Möbelstücke zum Verkauf anbieten kann.

Neben den restaurierten Möbeln möchte ich dort auch Möbel/Dekoration verkaufen, welche ich vorher bei anderen Unternehmen oder Verkäufern eingekauft habe.

Haftungsrecht.

Da ich als Einzelunternehmer mit meinem privaten Vermögen für mein Unternehmen hafte, möchte ich mich möglichst von allen Haftungen ausschließen.

D. h. nimmt man an, dass das gekaufte Produkt einen Defekt hat, dann würde ich ungern dafür haften, sondern wenn nur aus Kulanz handeln.

(So wie bei dem Privatverkauf)

Ebenso möchte ich nicht dafür haften falls das Produkt Kosten beim Kunden verursacht. Bsp.: Ein Kerzenständer hält die Kerze nicht korrekt und die Kerze fällt herunter und dadurch ist der Teppichboden zerstört. Oder das Produkt hat eine Oberfläche, die eine Verletzung hervorruft, wie eine Rötung der Haut oder einen Holz-Splitter. In beiden Fällen würde ich ungern dafür haftbar gemacht werden können. 

1.     Kann man sich überhaupt von solchen Haftungen ausschließen?

2.     Wenn ja, kann ich dies einfach in den AGB’s meiner Website hinterlegen?

3.     Müsste ich dies auch noch auf der Rechnung vermerken?

4.     Lohnt es sich eventuell eine Rechtschutzversicherung abzuschließen?

Vielen Dank im Voraus für jegliche Antworten. :)

Mit freundlichen Grüßen Tobias

Recht, Justiz, Kanzlei, Unternehmen, Einzelunternehmen, haftungsrecht, haftungsausschluss, Wirtschaft und Finanzen

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