Haftaufschub unter der Voraussetzung möglich?
Xy wurde zu 2 Jahren ohne Bewährung verurteilt.
Bekam Post von der StA und muss sich innerhalb einer Woche in der jva stellen.
Antrag auf haftaufschub wurde direkt gestellt.
Grund partner ist für 3 monate gebunden und teils nächte und Tage nicht zuhause und sie haben keinen der in der Zeit auf das Kind aufpassen kann. Außerdem würde eine Inhaftierung zum jetzigen Zeitpunkt den Job des partners gefährden.
Xy ist schwanger, ärztlich bestätigt das eine Risiko Schwangerschaft ist.
Alles angeben und auch alle Beweise dafür an die StA geschickt.
Wie lange dauert solch eine endscheidung? Und muss xy dann in haft wenn noch nicht darüber endschieden wurde?
Wie hoch ist die Chance auf haftaufschub bei solch einem Fall?
Ich möchte nicht genauer ins Detail gehen, daher veröffentliche ich nicht alles.
Bitte um Hilfe, keine blöden Kommentare, diese werden einfach ignoriert.
Xy schrieb auch das die Haftstrafe nach Ablauf dieser Frist ohne wenn und aber angetreten wird und nach Ablauf dieser Zeit keine Probleme mehr für den Partner und job bestehen und auch die Fürsorgepflicht für das kind gegeben ist.