Justiz – die neusten Beiträge

Mal eine etwas andere Bewerbung als Justizvollzugsbeamten, wie ist eure Meinung?

Bewerbung als Justizvollzugsbeamter

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit einem längeren Zeitraum interessiere ich mich für das Berufsfeld des Justizvollzugsbeamten. Ich assoziiere den Beruf mit meinem früheren Weltbild und den heutigen. In meinen Erfahrungen liegt der Grund wieso der Beruf als Justizvollzugsbeamter für mich attraktiv ist. Meine frühere Ideologie war damals nicht immer komfortabel in Verbindung mit der Gesellschaft aber meine Gegenwart ist eine völlig andere.

Aus soziologischer Sicht respektiere ich jeden Straftäter mit Verständnis weil ich die Gründe ihrer Verhaltensweisen nicht kenne und nicht bewerte. Ich möchte ein Teil der Justiz sein, der diese Menschen wieder in die Gesellschaft inkludiert.

Die anspruchsvolle Arbeit, sowie der verantwortungsvolle Umgang mit Menschen stehen für mich im Vordergrund. Ich sehen Pünktlichkeit, Flexibilität und Belastbarkeit nicht zu persönlichen Stärken sondern als Grundvoraussetzung in jedem Beruf die jedes Individuum erfüllen sollte.

Auf Grund meiner Auffassungsgabe und meinen Respekt gegenüber jeden Menschen bin ich davon überzeugt, dass ich die Voraussetzungen für die Aufgaben im Justizvollzugsdienst mitbringe.

Ich freue mich über.....

Mfg

Xxx

Ich weiß das die Bewerbung keine Normalität ist. Ich versuche damit aus der Menge zu stechen. Ich weiß aber nicht ob es zu gewagt ist über meine Vergangenheit zu sprechen obwohl das der Grund ist weshalb ich den Beruf ausüben möchte. Meinungen? Verbesserung?

Bewerbung, Recht, Justiz, Menge

Sind Polizisten Beamte?

Hallo zusammen, unser GeschiKurs hat heute eine lange erbegnislose Diskussion darüber geführt, ob Polizisten in Deutschland Beamte sind. Die eine Seite meint, dass Polizisten keine Beamten sind und berufen sich dabei auf folgenden Text:

Die BRD wurde am 17.07.1990 von den Alliierten durch Streichung des Artikels 23 des GG juristisch aufgelöst (BGBI. 1990, Teil 2 S. 885, 890 vom 23.09.1990). Durch Streichung des Artikels 23 des „Grundgesetzes“ wurde die gesamte BRD aufgelöst. Die Alliierten haben aber nicht nur IHR „Grundgesetz“ aufgehoben sondern durch Streichung des § 15 GVG auch IHR Gerichtsverfassungsgesetz. Hintergründe über die Auflösung der BRD finden Sie im Internet mit dem Stichwort „Die Jahrhundertlüge“. Weil die BRD aufgelöst wurde, gibt es in der BRD KEINE staatliche Richter! Weil die BRD kein Staat ist, gibt es in der BRD gar keine Beamte! Alle sog. Beamten und Angestellten des „öffentlichen Diensten“ handeln und haften als Privatpersonen! Alle sog. Politiker, Beamten und Angestellten des „öffentlichen Dienstes“ bilden eine „Verschwörung“, die IHR RECHT über deutsche Untertanen zu herrschen NUR aus nicht niedergeschriebenen „Gewohnheitsrecht“ ableitet. Diese „Verschwörung“ wurde von den Medien das „kriminelle System Kohl“genannt, weil die über „Parteispenden“ geschmierten Akteure des „System Kohl“ verhindert haben, dass die Deutschen nach der „Wiedervereinigung“ in freier Selbstbestimmung über eine neue Verfassung und andere Gesetze selbst entscheiden.

Die BRD, das GG und somit alle BRD Gesetze wurden aufgehoben. Es wurden aber bis heute keine neue Verfassung, keine neuen Gesetze auf Basis einer neuen Verfassung verabschiedet!

Das bedeutet, dass Richter als Privatpersonen nicht gemäß gültigen Gesetzen, sondern nach Lust und Laune, bzw. gemäß Anleitung von OBEN urteilen!

Sog. Richter wissen, dass sie keine staatlich gestellten Richter sind. Deshalb unterschreiben viele sog. Richter ihre Urteile nicht!

In jedem Rechtsstaat werden Gerichtsurteile erst durch Unterschrift des zuständigen „staatlichen“ Richters wirksam.

Urteile ohne rechtswirksame Richterunterschrift gelten in Rechtsstaaten als „Entwurf“.

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die Schriftformvorschriften finden Sie auch noch in § 126 BGB der aufgelösten BRD.

Kriminelle sind Personen, die gegen Gesetze verstoßen![...]

"..."

Die andere Seite unseres Kurses meinen dass jeder Polizist Beamter ist, schon allein deswegen, da er sonst keine "Sonderrechte" hätte und niemanden verhaften dürfte.

Ich bzw. wir würden uns über eine Aufklärung bezüglich dieses Themas freuen.

MfG Lucas

Geschichte, Polizei, Deutschland, Recht, BRD, Beamte, Grundgesetz, Justiz

Hey Leute, wie gefällt euch diese Bewerbung zum Beamten im allg. Justizvollzugsdienst?

Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Suche nach einem Auszubildenden zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdienst, die ich Ihrer Internetseite http://www.xyz.de/ entnehmen konnte, möchte ich mich mit folgendem Schreiben gerne bei Ihnen bewerben.

Sowohl in meinen anschließenden Recherchen und Gesprächen mit Bekannten habe ich viel über diesen Beruf erfahren und dabei festgestellt, dass die Tätigkeiten mir sehr zusagen und dies meinen Vorstellungen entspricht. Besonders die Einhaltung der Sicherheit und Ordnung in den Anstalten, die Betreuung, Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen sowie Überführungen finde ich äußerst interessant.

Mir ist bewusst, dass in diesem Beruf sehr viel Stärke und Geduld abverlangt werden. Ich bin mir aber, aufgrund meines sozialen Verständnisses, Selbstbewusstseins, meiner geistigen Beweglichkeit, Ausgeglichenheit und Toleranz, sicher, den Anforderungen gerecht zu werden.

Im Rahmen meiner fast dreijährigen Tätigkeit als Barchef für eine Diskothek konnte ich sowohl meine Teamfähigkeit als auch meine Belastbarkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Dabei erleichterte mir meine freundliche und aufgeschlossene Art den Kontakt zu Menschen und die Arbeit in einem Team.

Gerne verstärke ich Ihr Team idealerweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Anlagen

Bewerbung, Beamte, Justiz, justizvollzugsanstalt, JVA, Kritik, Verbesserung

Ist die Justiz in der Türkei wie in EUROPA?

Hallo, mein Freund wurde in der Türkei verhaftet. Er hat Angst und rief mich an statt seine Eltern. Ihm wird Drogenmissbrauch oder Drogenhandel vorgeworfen. Genau habe ich es nicht Verstanden. Er ist sofern ich richtig Verstanden habe mit Drogen im Mietauto erwischt worden. Er gab auch zu dass die Drogen ihm selbst gehörten. Eigenbedarf. Nur der Idiot wurde gleich mit 200 gram Kokain erwischt. Das hat ihm offensichtlich weder die Polizei abgenommen noch Staatsanwalt oder der Haftrichter. Er wurde in Untersuchungshaft genommen weil er Flüchten könnte. Er beschreibt mir den Ablauf so. Er wurde angehalten. Der Polizeibeamte wollte ein Alkoholtest weil er über Rot gefahren sei. Er willigte ein und der Tester hätte 0,00 Promille angezeigt. Der Beamte hätte seine Augen Kontrolliert und einen DROGEN SCHNELL TEST gemacht. Ergebnis: POSITIV. Danach hätte der Beamte seine Ausweisdokumente eingezogen und ihn mit Handschellen in den Polizeiwagen eingesperrt. Dass Mietauto hätte ein POLZEI ABSCHLEPPWAGEN mitgenommen. Das hat er noch vor Ort gesehen. Dann irgendwo in Izmir sollte er am Auto die Drogen zeigen was er nicht gemacht habe. Ein Drogenspürhund hätte die Drogen gefunden. Alles sei auf Video aufgezeichnet. Dann habe der Polizist oder jemand anderer unsere Spanische Botschaft informiert. Er wartet seit zwei Tagen auf eine Spanische Vertretung was aus Ankara anreisen würde. Ohne unsere Botschaftsvertretung hätte sofort ein Haftrichter eine Untersuchungshaft angeordnet. DARF MAN DASS ? Zwar wissen wir dass die Türkei kein EU LAND ist aber EU Kandidat. Was droht ihm nun in der Türkei. Würde er dieselbe Strafe bekommen wie in Deutschland oder Spanien? Kann er auch wegen Guter Führung vorher entlassen werden? Ist er auch nun in Deutschland Spanien bzw. Europa nun Vorbestraft? Ich kann Versichern dass er KEIN Drogendealer ist. Er hat sich so viel gekauft weil er für 8 Monate dort bleiben sollte. (Dienstreise) Bitte helft uns. Ist die Türkei ein Demokratischer Rechtsstaat wie EU Staaten ? Haben die Türken hier alles Richtig oder Falsch gemacht. Dürfen beamte wenn einer über ROT fährt ihn auf Alkohol oder Drogen überhaupt untersuchen ? DANKE.

Türkei, Europäische Union, Haft, Justiz

Fotografiert von einem anderen Verkehrsteilnehmer?

Ich bin heute morgen am Weg zur Arbeit zu einer gewohnten Ampel gekommen, bei der es eine Abzweigung nach links gibt sowie den geraden weg nach vorne. An ihrer 'breitesten stelle' ist die Straße hier praktisch 3spurig (gegenfahrbahn, abbiegen nach links, gerade aus)

Auf der Fahrbahn gerade aus war ein weißer Van, der trotz grünem Licht kaum wegfuhr und praktisch in Schrittgeschwindigkeit weiter auf die Grüne Ampel zurollte. Ich habe war sehr in Eile, habe darauf hin geprüft ob links und hinter mir frei ist, habe nach links geblickt, auf die mittlere Spur gewechselt, die eigentlich für die Linksabbieger gedacht ist, bin an ihm vorbeigefahren, habe wieder rechts geblinkt und mich vor ihm eingeordnet. Es kam kein Verkehrsteilnehmer zu schaden, es wurde niemand zu einer Notbremsung bewegt oder ausgebremst.

Darauf hin ist mir der Van sehr schnell nach gefahren, mit dauernder Lichthupe. Im Rückspiegel habe ich erkannt, das er Fotos von mir mit seinem Smartphone macht, während er mit überhöhter Geschwindigkeit, alleine im Fahrzeug fährt. Kurz danach hat er mich mit ca. 80km/h im Ortsgebiet in einer Kurve überholt und danach ausgebremst damit ich nicht an ihm vorbei konnte. Im Anschluss stieg er aus dem Fahrzeug, meinte ich bin aufgrund meines unerlaubten Überholmanövers an der Ampel eine Gefahr für den Verkehr und er würde mich jetzt Anzeigen, machte noch ein Foto von der Front meines Fahrzeuges, stieg wieder ein und fuhr vor mir davon.

Meine Frage, habe ich hier etwas zu befürchten? Ich weiß, was ich gemacht habe ist praktisch nicht erlaubt, es gibt aber keine Fotos "während" ich ihn praktisch überhole, Sondern nur die Aufnahmen auf denen er mir nach fährt. Ist nicht eigentlich er hier der Verkehrssünder, weil er am Steuer ein Smartphone bedient, ohne auf den Verkehr zu achten und mich mit überhöhter Geschwindigkeit in einer Kurve überholt.?

Handy, Auto, Verkehr, Polizei, Recht, Justiz

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