Hallo zusammen,
Ich habe ein Schreiben vom Arbeitsamt heute erhalten, ( Aufhebungsbescheid) es geht um die Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmassnahme. Habe vor nen Monat wegen Krankheit die Massnahme beenden müssen, wurde auch vom Bildungsträger gekündigt.
Jetzt steht im Brief drin das: die Entscheidung vom 8.6.2015 ( Massnahme Start) über die Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch SozialGesetzbuch ( SGB2 ) wird vom 12.12.2015 bis 7.3.2016 für sie ganz aufgehoben.
Begründung: Abbruch der Weiterbildungsmassnahme mit Ablauf des 11.12.2015 aufgrund von Arbeitsunfähigkeitszeiten.
Was bedeutet das jetzt für mich, bekomme ich jetzt kein Geld mehr oder wie?
Bitte um Antworten
Grüsse, xyz144