Fahrerlaubniss Urteil und Drogen am Steuer \ Staatsanwaltschaft?
Hallo Guten Tag,
Habe einen Schreiben, von der Staatsanwalt bekommen. Da ich, noch im Blut, bei der Allgemeinen Verkehrskontrolle, drogen sprich Amphetamine nach zu weisen war. Wird es in meinen Führungszeugnis sofort vermerkt oder? Da ich mir Sorgen mache, da mein Arbeitgeber meinte, ein Eintrag und meine Probezeit ist vorbei!
Und des das erste Schreiben von der Staatsanwaltschaft ist es sofort, rechtskräftig was das die Fahrerlaubnis angeht, da ich mir Gedanke mache siehe oben.. da ich nicht mehr zur Arbeit komme.
Mfg
6 Antworten
Hier meine, auf deinen Duktus passende Antwort:
Politik bedeutet, und davon sollte man ausgehen, das ist doch - ohne darumherumzureden - in Anbetracht der Situation, in der wir uns befinden.
Ich kann meinen politischen Standpunkt in wenige Worte zusammenfassen:
Erstens das Selbstverständnis unter der Voraussetzung, zweitens und das ist es,
was wir unseren Wählern schuldig sind, drittens, die konzentrierte Beinhaltung als Kernstück eines zukunftsweisenden Parteiprogramms.
Wer hat denn, und das muss vor diesem hohen Hause einmal unmißverständlich ausgesprochen werden.
Auch die wirtschaftliche Entwicklung hat sich in keiner Weise ...
Das kann auch von meinen Gegnern nicht bestritten werden, ohne zu verkennen,
dass in Brüssel, in London die Absicht herrscht, die Regierung der Bundesrepublik habe da -und, meine Damen und Herren ...warum auch nicht? Aber wo haben wir denn letzten Endes, ohne die Lage unnötig zuzuspitzen? Da, meine Damen und Herren, liegt doch das Hauptproblem. -
Ende Zitat Loriot
Das hängt davon ab, was in dem Schreiben drin stand. Sollte es sich um einen Strafbefehl handeln, dann wird dieser rechtskräftig, wenn du nicht innerhalb der 14-tägigen Frist Einspruch einlegst. Das sollte dann aber auch ausdrücklich in dem Schreiben drin stehen. Wenn es einen Strafbefehl gibt, dann kann die Strafe auch im Führungszeugnis erscheinen. Der Führerschein kann sofort eingezogen werden, muss er aber nicht.
Auf all deine Fragen kann man dementsprechend erst dann vernünftig antworten, wenn du die Frage richtig stellst. Ohne Infos ist das immer schwer.
Arbeitest du selbst bei der Polizei?
Normalerweise gibst du das Führungszeugnis am Anfang 1 mal ab und gut ist. Ich kenne keinen Beruf wo man das mehrmals vorlegen muss ( oder gibt es da welche ? )
Kommt drauf an wo, in Berlin stellen die momentan jeden ein 🤣
Ich verstehe nicht ganz, wies ein Arbeitgeber keine zweite Chance geben würde, ...außer man hat schon unter gewissen Vorbelastungen bei ihm angefangen???
Wie ist es bei Dir?
Du möchtest möglichst hilfreiche Antworten, mit der maximalen Zurückhaltung von Fakten?
MfG
Nur dann wenn Du rechtskräftig verurteilt wirst. Vorher steht da nix drin.
Wäre er bei der Polizei könnte er syntaktisch verständlicher kommunizieren, nehme ich mal an!? ^^