StA ist in Revision gegangen wie hoch ist die Chance?

2 Antworten

In 90% aller Fälle legt die StA die Revision (Frist eine Woche) nur zur Fristwahrung ein, um sie dann innerhalb der Revisionsbegründungsfrist zurück zu nehmen, weil bemerkt wurde, dann die Erfolgsaussichten zu gering sind. Es geht ja auch nur noch um Rechtsfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
ShivaOm91 
Fragesteller
 11.12.2019, 12:45

In diesem Fall aber nicht. Der Termin steht ja schon fest.

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Bist du sicher, dass das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft Revision und keine Berufung ist?

Niemand kann hellsehen und voraussagen, wie die Revisionsinstanz entscheiden wird. Dir bleibt nichts übrig, als abzuwarten. Da wir die Akten und den vollständigen Sachverhalt nicht kennen und ohnehin nur Laien sind, kann deine Frage nicht beantwortet werden.

Sollte das Landgerichtsurteil von der Revisionsinstanz aufgehoben werden, wird das Verfahren zurück an die Erstinstanz verwiesen. Dann wird die Straftat neu verhandelt.

Eine Revision hat eigentlich wenig mit der Tat bzw. dem Täter zu tun. Dafür gibt es die Berufung. Revision kann immer nur juristische Gründe haben. Wenn also das Landgericht nach Auffassung der Revisionsinstanz keine juristischen Verfahrensfehler begangen hat, ist die Revision aussichtslos und das Landgerichtsurteil wird rechtskräftig. Wenn dem Landgericht irgendein juristischer Verfahrensfehler nachgewiesen werden kann, was häufig sehr schwierig und strittig ist, dann würde die Revision zugelassen und eine neue Verhandlung müßte angesetzt werden.

ShivaOm91 
Fragesteller
 11.12.2019, 11:42

Ja da bin ich mir sicher. Xy ist vom AG in die Berufung gegangen und das LG hat die Bewährung verlängert. Es gibt einen Termin zur revision heißt das wenn dieser Termin ist und diese dort einen Fehler feststellen das xy sofort in Haft muss oder wird das alte Urteil damit aufgehoben und neu verhandelt?

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Mignon5  11.12.2019, 11:44
@ShivaOm91

Du hast sicherlich einen Rechtsanwalt. Bitte frage ihn. Ob du sofort in Haft mußt, kann niemand voraussagen. Das entscheidet das Gericht. Du hast doch Bewährung, oder? Dann brauchst du gar nicht in Haft.

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ShivaOm91 
Fragesteller
 11.12.2019, 11:51
@Mignon5

Der Anwalt ist derzeit krank , und ja noch hat xy Bewährung, aber darum geht es ja nun ,die StA ist mit dem Urteil des LG nicht einverstanden und daher in Revision gegangen. Wo der Termin zur Verhandlung feststeht.

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Mignon5  11.12.2019, 11:53
@ShivaOm91

Dein Rechtsanwalt ist bis zur Verhandlung sicherlich wieder gesund. Nochmals: Niemand kann hellsehen und die Entscheidungen des Gerichts vorhersagen.

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ShivaOm91 
Fragesteller
 11.12.2019, 12:05
@Mignon5

Nein das ist klar, die Frage ist ja auch wenn das Urteil aufgehoben wird, weil der StA da recht gegeben wird, wird es doch komplett neu verhandelt oder?

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