Mahngebühren und Inkasso während U-Haft?
Guten Abend,
mein Bekannter wohnt alleine und hat monatliche Rechnungen nachhause geschickt bekommen. Nur ist er seit zwei Monate in U-Haft und konnte sich entsprechend nicht darum kümmern. Logischerweise sind in manchen Fällen Mahngebühren und Inkassoverfahren eingeleitet worden.
Die Frage die ich mir stelle ist, dass er dadurch das er alleine wohnhaft ist und sich immer noch in U-Haft befindet keine Chance hatte sich um Rechnungen und co. zu kümmern.
Sind die Mahngebühren und Inkassoverfahren rechtskräftig ?
Ist es möglich die Unternehmen zu kontaktieren und diesbezüglich die Verhaftung nachzuweisen bzw. dass er nicht Zahlungsfähig war dadurch, dass ihm persönlich die Rechnungen nicht vorlagen bzw. sich in U-Haft befindet und ihm die Hände dadurch gebunden sind.
2 Antworten
Auch in Haft kann man sich um solche Dinge kümmern, Post kann man sich nachsenden lassen.
Trotzdem kann man mal höflich bei den Gläubigern anfragen, ob diese unter den gegeben Umständen auf Mahn- und Inkassokosten verzichten. Große Hoffnungen würde ich mir allerdings nicht machen.
Hallo Wunder,
es gibt einen Nachsendeantrag, denn er ist ja sozusagen umgezogen worden.
Dort gibt es Sozialarbeiter mit deren Hilfe man solche Dinge regeln kann.
Viel Erfolg!
Karliemeinname