Dürfen Justizvollzugsbeamte in Bayern in der JVA Waffen tragen?
7 Antworten
Grundsätzlich ja. Das erklärt ja auch schon die Definition von "unmittelbarer Zwang", der des Öfteren angewandt werden muss.
Denn unmittelbarer Zwang ist die Einwirkung auf Personen oder Sachen durch körperliche Gewalt, ihre Hilfsmittel, z.B. Fesseln, und durch Waffen, z.B. Schusswaffen, Schlagstöcke und Reizstoffe. Angewendet werden darf unmittelbarer Zwang von den Bediensteten der Justizvollzugsanstalten, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb des umwehrten Bereiches.
Dies heißt jedoch nicht, dass alle Vollzugsbeamten bewaffnet sind, doch pauschal zu sagen, dass Vollzugsbeamten keine Waffen tragen, ist de facto falsch! Es gibt eine Vielzahl an Aufgaben, die die Bestückung einer Waffe erfordern...
Nein, natürlich nicht - das dürfen sie nirgendwo in Deutschland. Die Gefahr wäre viel zu groß, dass die Waffe entrissen werden könnte.
Die Aussensicherung, also die Beamten auf den Wachtürmen sind in Hochsicherheitsgefängnissen allerdings bewaffnet - allerdings auch nur da und nicht in "normalen" Gefängnissen
Selbstverständlich gibt es Gefängnisse mit Hochsicherheitsbereichen und welche ohne - und selbstverständlich sind diese Haftanstalten im Aussenbereich! anders gesichert als die Gefängnisse, wo "nur" die Eierdiebe drin sitzen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochsicherheitstrakt#Baden-W.C3.BCrttemberg
Gefängnisse mit Hochsicherheitsbereiche und Hochsicherheitsgefängnis sind zwei Paar Schuhe...
Du hast geschrieben Hochsicherheitsgefängnis, nicht Gefängnisse mit Hochsicherheitsbereiche!
Des Weiteren gibt es auch “Eierdiebe“ im “verstärkt gesichertem Haftbereich, kurz vgH bzw. dein Hochsicherheitsbereich.
Da diese Bereiche IMMER innerhalb der JVA sind, ist es logisch, dass diese Bereiche genauso gesichert sind, wie die anderen Bereiche.
Meine Informationen ziehe ich nicht aus Wikipedia...
Tagsüber in den Regeldienstzeiten nur in Ausnahmefällen (Transporte, Ausführungen). In den Nachtdiensten allerdings schon, das ist jedoch von JVA zu JVA unterschiedlich.
Grundsätzlich ja.
Allerdings nur in besonderen Situationen. Im Gefängnisalltag wären Waffen zu gefährlich.
Das wär mir neu, dass die in besonderen Situationen Waffen tragen dürfen, in wlechen denn? Und wo kann man das nachlesen? Ich wüßte auchnicht, dass die an Waffen ausgebildet werden?
In besonderen Situationen, wo ein Waffeneinsatz nötig sein könnte, wird die Polizei geholt.
Bei Gefangenentransporten wird nicht jedes mal die Polizei geholt.
Das wär mir neu, dass die in besonderen Situationen Waffen tragen dürfen, in wlechen denn?
Ausführung, Transport, Termin, Krankenhausbewachung, externe Arztvorstellung und und und...
Und wo kann man das nachlesen?
Waffen-Richtlinie der jeweiligen Bundesländer
Ich wüßte auchnicht, dass die an Waffen ausgebildet werden?
Ohne eine Ausbildung ist das Führen einer Waffe verboten. Jeder Vollzugsbeamter ist an den zur Verfügung gestellten Waffen ausgebildet.
In besonderen Situationen, wo ein Waffeneinsatz nötig sein könnte, wird die Polizei geholt.
Nur im Rahmen der Amtshilfe. Polizei ist Polizei, Vollzug ist Vollzug...Bei einer Hausdurchsuchung der Polizei ruft ja auch keiner den Zoll...Jeder hat sein Aufgabenbereich!
Waffen-Richtlinie der jeweiligen Bundesländer
Könnte es sein, dass du diese Richtlinie noch nie gelesen hast.
Denn dort steht nichts darüber drinnen, welche Waffen Polizeibeamte, oder Justizvollzugsbedienstete tragen dürfen.
Könnte es sein, dass du diese Richtlinie noch nie gelesen hast.
Ich behandel den Stoff mit einer Regelmäßigkeit, die du dir nicht vorstellen kannst!
§95 StVollzG:
Denn dort steht nichts darüber drinnen, welche Waffen Polizeibeamte, oder Justizvollzugsbedienstete tragen dürfen.
Bei Justizvollzugsbeamten sind folgende Waffen dienstlich zugelassen (§95 Abs.4 StVollzG, AV d. vom 2.9 1980 - 2372 - I B. 5 / JMBl. NW S.217)
Schlagstöcke
Pistolen
Maschinenpistolen
Gewehre
Tränenrevolver
Tränenpatronenpistolen
Tränengassprühpistolen
Tränengaswurfkörper
Nachzulesen in der Richtlinie für die Aufbewahrung von Waffen sowie den Umgang mit Schußwaffen und Munition in Justizvollzugsanstalten RV d. JM vom 16.06.1980 (2403 - IV A.13)
OrdNr. 95.1
Nein, das dürfen sie nicht. Und nicht nur in Bayern. Das wäre viel zu gefährlich.
Und bei einem Angriff auf einen Bediensteten wird der Gefangene ausgekitzelt???
@Bitterkraut,
man darf nicht immer nur an Schusswaffen denken. Es gibt auch andere Waffen.
außerdem wird es darauf ankommen, welche Tätigkeit sie verrichten.
Und die "Eierdiebe" dürfen leichter Flüchten?
In Deutschland gibt es keine "Hochsicherheitsgefängnissen". Jedes Gefängnis genießt den gleichwertigen Schutz. Jeder Gefangene ist gleich und wird auch nicht getrennt. Es liegt der Räuber mit dem Mörder auf einer Abteilung - Der "Terrorist" mit dem Zuhälter...