die Fakten
Das Geschäftliche lief alles über einen Makler der von dem Eigentümer beauftragt wurde.
Ich meldete mich auf eine Angebot und konnte mir noch am selbem Tag die Wohnung ansehen, ich hatte Interesse.
2 Tage Später rief der Makler mich an und sagte der Eigentümer würde mich gerne persönlich kennenlernen.Das Treffen fand noch am selben Tag statt, es wurden typische Fragen gestellt (ein Kennenlernen).
Es gab mit mir 3 Interessenten, die engere Wahl.
Am darauf folgenden Tag wurde mir durch den Makler telefonisch mitgeteilt das ich die Wohnung bekomme, einen Vertrag würde mann aber erst in 14 Tagen machen da die Eigentümer nun im Urlaub sind.
2 Tage später gab es in meinem Betrieb überraschend eine Ankündigung das es finanziell nicht sehr gut aussieht, 9 Stellen weg und keine Nachtschicht mehr.
2 Tage später entschloss ich mich das Angebot nicht anzunehmen da sich meine Beruflich und Finanzielle Situation verändert hat, dies teilte ich dem Makler per Email so mit.
Ich erhielt prompt eine Antwort, er könne nicht nachvollziehen wie in wenigen Tagen sich meine Berufliche Situation verändert habe das er durch mein Verhalten Finanziellen Schaden erlitten habe, wenn die abgelegten Interessenten nicht die Wohnung nehmen, und er würde mir dies dann in Rechnung stellen.
So die Frage(n)
Kann der Makler von mir eine Zahlung einfordern?
Wenn Ja! Auf welcher Rechtlichen Grundlage?